Geschrieben von Dkars am 10.12.2023, 0:45 Uhr |
Betreuungskosten
Hallo,
Ich arbeite seit September wieder bei meinen Arbeitgeber, nach der Elternzeit. Jetzt ist es so, ich bin bei einer großen Firma eingestellt, wo der Hauptsitz nicht an meinen Wohnort ist. Die Firma hat eine Seite, wo sich alle Mitarbeiter an den verschieden Standorten über alles mögliche informieren können.
Jetzt kommt der Punkt zu meiner Frage: auf dieser Seite ist hinterlegt, dass der AG die Betreuung bezuschusst. Ich hatte dann beim jeweiligen HR nachgefragt, und bekam die Antwort, dies ist nur am Hauptsitz der Firma. Andere Standorte bekommen das nicht. Kann ich das als unfair betiteln oder ist das rechtens? Da es ja von meinem Arbeitgeber angeboten wird und nur, weil ich nicht am Hauptstandort arbeite, bekomme ich das nicht. Kann ich es trotzdem verlangen?
Grüße, Dkars
Re: Betreuungskosten
Antwort von Pamo am 10.12.2023, 8:28 Uhr
Verlangen darfst du es natürlich. Ob dein AG dem nachkommen muss, kannst du deinen Arbeitsvertrag entnehmen.
Re: Betreuungskosten
Antwort von Mome am 10.12.2023, 11:46 Uhr
Wenn die Firma so groß ist, habt ihr doch bestimmt einen Betriebsrat, oder? Da würde ich mal nachfragen.
Re: Betreuungskosten
Antwort von sneram am 10.12.2023, 20:07 Uhr
Hat vielleicht etwas mit dem Ort zu tun in dem die Gewerbesteuer gezahlt wird, oder mit einer besonders guten Verbindung?
Ich würde nachfragen.
was sagt denn dein Arbeitsvertrag?
Antwort von Caot am 12.12.2023, 7:21 Uhr
Solche Zusatzleistungen sind doch dort vermerkt.
Betriebsrat?
Ich kenne bei unterschiedlichen Standorten auch Regelungen, dass es am Standort A anders ist als am Standort B. Ungewöhnlich wäre das nicht. Aber konkret müsstest Du in deinen Bedingungen des Arbeitsvertrages nachlesen.
Re: Betreuungskosten
Antwort von sunshine59 am 12.12.2023, 8:31 Uhr
Bei uns ist das Verhandlungssache und auch regional bzw. Niederlassungsabhängig.
Ich würde an deiner Stelle mich mit dem Betriebsrat in Verbindung setzen.
Hast du denn kein Klärungsgespräche beim Wiedereintritt gehabt? Ich hatte das bevor ich im Elternzeit TZ gegangen bin. Inkl. 2 Stufen-Teilzeit-Verträge und einer deutlichen Gehaltsanpassung für meinen Vollzeitvertrag. Mir kam aber auch zugute, dass ich mehrere ehrliche Übernahmeanfragen von Konkurrenzunternehmen mit besseren Konditionen hatte. Wäre mein langjähriger AG (zu dem Zeitpunkt über 20 Jahre) mit meinen Forderungen nicht mitgegangen, dann hätte ich wahrscheinlich gekündigt.
Kitazuschuss bietet mein AG auch an aber der von meinen Partner übernimmt die Kosten vollständig.
Alles ist Verhandlungssache.
Vielleicht bietet er dir dann eine Versetzung an
Antwort von blessed2011 am 15.12.2023, 14:42 Uhr
an den Standort mit Betreuungszuschuss....willst du das? Hast du ein Recht auf deinen alten PLATZ oder nur eine bestimmte Stelle im Unternehmen? Also frag nach, aber wunder dich nicht, wenn es nicht klappt.
---> Gibts denn ein UDATE ?
Antwort von Ellert am 03.01.2024, 18:01 Uhr
Hast Du was rausgefunden ?
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