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Geschrieben von Dots am 11.05.2024, 12:32 Uhr

Heinz Hoenig und die (fehlende) Krankenversicherung

Ja, da hat sich einiges geändert - unter anderem die Krankenversicherungspflicht für alle, die es 2004 noch nicht gab. Außerdem ist es bei freiwillig in der GKV Versicherten inzwischen so, dass die Einstiegstarife nach unten angepasst wurden und die Krankenversicherung zu viel gezahlte Beiträge auch zurückzahlen muss, wenn man per Steuerbescheid nachweist, dass die Einnahmen gesunken sind. Man kann auch den Beitrag im laufenden Geschäftsjahr herabstufen lassen, wenn man mit geringeren Einnahmen rechnet - man muss das nur schriftlich machen und sinnvoll begründen.

Früher war es so, dass zwar Nachzahlungen zu leisten waren, wenn man laut Steuerbescheid höhere Einnahmen hatte, die Krankenkasse aber zu viel gezahlte Beiträge nicht rückwirkend erstattet hat, wenn die Einnahmen niedriger waren als angenommen. Das war schlichtweg ungerecht.

Außerdem müssen die privaten Krankenversicherungen inzwischen Basistarife anbieten, die nicht teurer sind als die gesetzliche. Und ich meine auch, dass sie Risikozuschläge durch Vorerkrankungen transparenter ausweisen müssen.

Da hat der Gesetzgeber die Krankenversicherungen inzwischen stärker in der Pflicht genommen als zu der Zeit, als der von dir verlinkte Text erschienen ist.

 
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