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Geschrieben von Benedikte am 10.05.2024, 9:57 Uhr

Antwort Radio Eriwan

die Pension kann bis zu 70 oder sogar 71 % ausmachen- und das vom letzten Gehalt, nicht vom Durchschnitt. Aber auch, wenn Du jetzt nicht danach gefragt hast, das ist halt ein highlight, dem viele Nachteile gegenüberstehen. Ich hatte kein Kinderkrank, also irgendwie vier TAge bei 4 Kindern, und musste dann Urlaub nehmen. Elternzeiten werden nicht angerechnet wie als ob Du gearbeitet hättest, also auf Deine Jahre, sondern Du kriegst einen KEZ, einen Kindererziehungszuschlag- in unserem Fall ein Viertel wohl von dem, was wir hätten, wenn die Zeit als normale Beitragszeit gegolten hätte. In meiner Pensionsübersicht steht nichts von Berücksichtigung von Familien und Ortszuschlägen oder meiner Sprachzulage ( engl und frz ist Pflicht, wenn Du darüber hinaus noch Sprachprüfungen machst, kriegst Du Zulagen). Pension muss uns musste immer schon voll versteuert werden- und auch wenn Du Dich nur anteilig in der pkV versichern musst- für viele trotzdem viel. Und als Beamter verdienst Du halt in jungen JAhren, niedrigen Dienstaltersstufen wenig. Deswegen findest Du ja keine und dswegen müssen häufiger die Gerichte ran, die für eD und mD die Gehälter wegen Verstoß gegen das Lohnabstandsgebot für rechtswidrig erklären.

Und ja- dass mit der Freiberuflerei sollte man sich gut überlegen. Aber viele machen das aus der Not- frag mal in den barbershops oder Gemüseläden, NAgelstudios usw. Genau wie man sich das mit der Beamterei und ihren Vor-und Nachteilen überlegen muss. Gerde in den Elternzeiten- kein Gehalt, hohe pKV Kosten.

 
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