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Hallo Fr. Bader... hat sich da was geändert? Ich war immer der festen Überzeugung, daß wenn ich 3 Jahre EZ beantrage, ich diese auch nehmen muß, es sei denn, der Chef stimmt einer früheren Rückkehr zu... LG Peeka, die jetzt komplett ratlos ist.
Hallo, das stimmtauch. Arizona will aber doch in der EZ bleiben und in dieser EZ Tz arbeiten.Oder? Einer von uns beiden hat sie komplett falsch verstanden. Liebe Grüsse, NB
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http://www.rund-ums-baby.de/recht/suche.htm
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Hallo, ein Anspruch auf Abbruch der EZ besteht nur, wenn sich die wirtschaftl. Situation wesentlich verändert hat, z.B. durch Arbeitslosigkeit des Ehemannes. Liebe Grüsse, NB
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Moin, ich noch mal... ich hatte im 1. Beitrag gelesen,das sie 3 Jahre beantragt hatte, jetzt aber gerne schon als Minijobler wieder anfangen wollte... Und das ging meiner Meinung nach nur mit Zustimmung des Chefs... im Betrieb im dem Sie EZ eingereicht hat. Woanders könnte/kann Sie arbeiten, wenn der Chef seinen Segen gibt, den er allerdings nur aus bestimmtn Gründen verweigern darf... Ich verfolge ja fast jeden Ihrer Beiträge, und manches mal denke ich, wenn die Mädels mal googeln würden, würden sie sich vieles ersparen... In diesem Sinne WEITER SO ... Ein schönes Wochenende aus dem kalten, sonnescheinenden HD Raum
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