Frage im Expertenforum Entwicklung von Babys und Kindern besser verstehen an Dr. med. Rüdiger Posth:

Verhalten von Eltern

Dr. med. Rüdiger Posth

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Facharzt für Kinderheilkunde, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut

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Frage: Verhalten von Eltern

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Lieber Dr. P, To 25 Mo, Sohn 3 Mo, beide gestillt, LL läuft super, sie kommt mit Papa bestens zurecht, sind oft den ganzen Tag lang zu zweit unterwegs,etc. Ich brachte sie bis zur Geburt uns. Sohnes mit Stillen zum Schlafen. Zu Hause dann konnte m. To plötzlich mit Papa einschlafen, ohne Weinen, mit Freude sogar. Sie hat sich auch einen geregelten Tagesrhythmus angewöhnt. Da wir das „modifizierte“ Familienbett praktizieren, Sohn mit mir, To mit Papa, hat mir nach Wochen meine To gefehlt. Somit haben wir einige Male die altbewehrte Still-Methode gemacht. Jetzt schläft sie wieder fast ausschliesslich mit mir ein, wenn nicht gleich am Busen, aber nach dem Stillen.(wir tauschen mit meinem Mann beim ersten Sohn-Stillen,To schläft durch.) Meine Fragen:1)Was machen wir falsch, hätte ich meiner To nicht erlauben dürfen, mit mir bzw. am Busen einzuschlafen? Sollen wir das ändern? Abstillen möchte ich sie nicht, sie wird es eines Tages alleine schaffen, wie auch das Durchschlafen mit 1717 Monaten. 2)Wir würden gern alle in einem Zimmer schlafen, wie stellt man es denn an, ohne dass die Kinder sich stören. Das Durchschlafen von meiner To möchte ich auf keinen Fall gefährden.Herzlichen Dank! Auch für Ihre wertvolle Arbeit!


Dr. med. Rüdiger Posth

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Hallo, wenn ich Sie richtig verstehe, dann ist Ihre Tochter nach der Geburt des Brüderchens beim Vater ohne Probleme eingeschlafen. so ist es auch richtig, dann der Vater ist nach der Geburt eines Geschwisterchens verstärkt für das ältere Kind zuständig (beschleunigte Loslösung). Haben Sie jetzt Ihre Tochter nur aus eigenen Antrieb wieder abends an die Brust genommen? So etwas würde man als Rückbindung ansehen müssen, und das würde die Loslösung stören. Wenn es so war, dann kann ich Ihen davon nur dringend abraten. So wie man die Bindung nicht stören sollte (z.B. ein fremdelndes Kindes nicht weinend und ohne Not einem anderen Menschen auf den Arm geben), so sollte man auch die Loslösung respektieren. Das Kind ist in seiner Entwicklungsaufgabe aus dem Tritt gebracht und könnte mit Verhaltensauffälligkeiten reagieren. Das gemeinsame Familienbett ist dagegen unproblematisch. So kann man als Eltern immer zwischen den beiden Kindern liegen und dafür sorgen, dass diese sich im Schlaf nicht stören. Das Bett sollte natürlich ausreichend breit sein. Oder das ältere Kind schläft in einem offenen Bett neben dem Vater oder am Fußende. Viele Grüße


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