Hallo
Also mein sohn ist 5 jahre alt im nächsten jahr kommt er in die schule.
Mit der kita ist es abgesprochen das er alleine in die kita kommt aber ich weiß nicht was ich jetzt machen soll den mir wurde gesagt wenn ich ihn alleine in die kita gehen lasse das ich dann mein führsorge pflicht verletze
was soll ich nun tun
bitte helfen sie mir da
von
stierlady
am 13.11.2012, 06:34
Antwort auf:
verletzte ich meine führsorge pflicht wenn mein sohn alleine in die kita geht
Hallo stierlady
Ob Ihr Sohn alleine in die Kita gehen kann hängt im Wesentlichen von den örtlichen Gegebenheiten ab, von der Zustimmung Ihres Sohnes und von Ihrem Gefühl und Ihrem Vertrauen.
Sind Sie sich sicher, dass Ihr Sohn sich nicht durch andere Personen, andere Gegenstände (Fußball,...) von seinem Weg abbringen lässt und vertrauen Sie seiner "Verkehrssicherheit"?
Erfahrungsgemäß "nutzen" die Kleinen den Weg zur und von der Kita um sich abzureagieren, ihre Freunde zu treffen usw., sodass sie sich nicht auf ihren Weg, bzw. den Verkehr konzentrieren können und pünktlich zur Einrichtung, bzw. nach Hause kommen.
Grundsätzlich rate ich Ihnen demnach von diesem "Alleingang" ab.
Zur rechtlichen Situation fragen Sie bitte im Rechtsforum bei Nicola Bader nach.
Liebe Grüße und: bis bald?
von
Christiane Schuster
am 13.11.2012
Antwort auf:
verletzte ich meine führsorge pflicht wenn mein sohn alleine in die kita geht
Ich kann dir nichts über deine Fürsorgepflicht in diesem Fall sagen, also wie es gesetzlich aussieht. Ich möchte dir aber sagen, was ich tun würde, denn mein Sohn ist auch 5 Jahre alt.
Ich würde ihn niemals alleine in den Kindergarten schicken und das aus zwei Gründen.
1. Er ist häufig noch sehr verträumt und lässt sich leicht ablenken. Ich wäre mir nicht sicher, ob er im Straßenverkehr gut genug aufpasst.
2. Er ist noch zu klein, um sich im Ernstfall stimmlich oder körperlich gegen andere (Schul-) Kinder oder Erwachsene zu wehren.
Ich bin keine übervorsichtige Mutter und traue meinen Kinder viel zu. Aber die Sicherheit geht immer vor.
Fürsorge hin oder her, wenn es der Kindergarten erlaubt (unser tut es z.B. nicht, das wäre Punkt 3) und die Versicherung im Ernstfall keine Schwierigkeiten machen würde (da wäre ich mir nicht so sicher!): Nur du kannst entscheiden, was du deinem Kind zutraust und wie gefährlich (Straße etc.) der Weg in den Kindergarten ist.
Liebe Grüße,
Alexandra
von
gemref76
am 13.11.2012, 09:51