Frage: Zumutbare Versetzung?

Guten Tag Frau Bader, Ich erhoffe mir eine Einschätzung meiner Situation von Ihnen. Ich bin nun in der 17. SSW. Seit 5 Wochen weiß mein Arbeitgeber über die Schwangerschaft bescheid. Die Gefährdungsbeurteilung wurde nur auf mein drängen hin korrekt ausgefüllt. Zuvor wurde der Behörde ein falsch ausgefüllter Bogen zugesendet. Da ich in meiner vorherigen Schwangerschaft einen Arbeitsunfall erlitt, bestand ich auf die Korrektur. Nun wurde ich aufgrund der Gefahren in den Innendienst versetzt. Diese Tätigkeit ist jedoch mit erheblichen Nachteilen für mich verbunden und eigentlich gar nicht auszuführen. Aufgrund einer weiten Anreise (80km, aber durch die Verkehrssituation eine Fahrzeit von 1,5 Std. Pro Strecke) kann ich die Betreuung meiner Tochter nicht gewährleisten. Sollte ich den Innendienstjob ausführen müssen, bliebe mir nur die Kündigung. Außerdem habe ich einen Dienstwagen, den ich aufgrund eines festen Arbeitsplatzes dann anders versteuern müsste. Netto blieben mir so etwa 350€ weniger! (Wobei das noch das geringste Problem wäre, im Vergleich zur Betreuung meiner Tochter) Mein Arbeitgeber wollte vor meiner Rückkehr aus der Elternzeit, dass ich kündige. Eine Mutter ist in meiner Position "nicht zu gebrauchen". Auch nun ist mein Job schon unbefristet im Internet ausgeschrieben. Der Arbeitgeber ist also nicht daran interessiert, eine Lösung zu finden, mit der auch ich gut leben kann. Die Behörde sagte mir, dass sie nicht zuständig sind, weil es nun das Arbeitsrecht betrifft. Wie schätzen Sie meine Situation ein? Hätte ich aufgrund der vielen Nachteile eine Chance, eine andere Tätigkeit (z.b. Homeoffice) durchzusetzen? Oder hat mein Arbeitgeber mit der Versetzung "alles mögliche" getan? Für eine Antwort wäre ich Ihnen überaus dankbar. Beste Grüße, Mam17

von mam17 am 26.07.2018, 12:06



Antwort auf: Zumutbare Versetzung?

Hallo, hierzu ist die wesentliche Frage, was in Ihrem Vertrag steht. Wenn danach einen der Versetzung in den Innendienst zulässig ist, haben Sie keine Chance. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.07.2018



Antwort auf: Zumutbare Versetzung?

Das kommt auf deinen Vertrag an. Steht in diesem, daß du auch an anderen Orten eingesetzt werden kannst, hat der AG eben auch das Recht, dich dort einzusetzen. Und gemäß Gefährdungsbeurteilung ja auch die Pflicht, dir einen adäquaten Arbeitsplatz anzubieten. Die Wegstrecke wäre dann dein Problem.

von cube am 26.07.2018, 15:19



Antwort auf: Zumutbare Versetzung?

Ohne die konkreten Tätigkeiten und Aufgaben zu kennen, ist es nahezu unmöglich, den Fall zu beurteilen. Und ja, es kommt durchaus darauf an, was im Vertrag vereinbart ist. Nur Außendienst oder auch mal Innendienst?

Mitglied inaktiv - 26.07.2018, 15:37



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