Mitglied inaktiv
Hallo, mein Vorgesetzter (innerhalb einer großen Bank) nimmt meine Schwangerschaft offensichtlich sehr "persönlich". Er denkt nur daran, das ich demnächst nicht mehr da bin und welchen organisatorischen Aufwand dies nach sich zieht und was dabei an Ertrag verloren gehen könnte.... Nun bekomme ich heute einen Anruf, das ich nächste Woche einen Tag eine Filiale 200 km weit entfernt für Kundentermine aufsuchen soll! Ist das zumutbar? Ich hassse Autofahren und seit ich schwanger bin, kann ich es überhaupt nicht vertragen. Ich bin nach 8,5 Std. Arbeit so schon völlig kaputt - wenn ich dann noch je 2,5 Std. Auto fahren soll vorher und nachher... Muss ich das? Danke!
Mitglied inaktiv
Hallo! Soweit ich weiß müssen Arbeitgeber Rücksicht auf die Schwangere nehmen. Mein Arbeitgeber hat mir gesagt, dass es laut Gesetz z.B. einen Platz an der Arbeitsstelle geben muß, an dem sich eine Schwangere hinlegen kann. Wenn du Dir die Autofahrt nicht zumuten kannst bzw. willst, würde ich es sagen. Stehst ja eh unter Kündigungsschutz ;-)
Mitglied inaktiv
Hallo True! Also ich habe alles so weitergemacht wie vorher auch, da ich der Meinung war, dass eine Schwangerschaft keine Krankheit ist. Mir ging es allerdings auch supergut und ich hatte nie Probleme. Wenn Du Panik vor der Fahrt hast, würde ich es lieber sein lassen. Jule
Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin mir nicht ganz so sicher, aber ich glaube, Du kannst das Autofahren ablehnen....! Aber selbst wenn das nicht so ist. Ich würde in der Schwangerschaft nichts machen, was ich partout nicht möchte bzw. nicht vertrage. Und wenn Du - aus welchen Gründen auch immer - nicht so lange Autofahren möchtest (und 200 km finde ich ziemlich weit...), dann würde ich das auch nicht tun. Du stehst ja unter Kündigungsschutz und wenn Du sagst, Du verträgst so lange Autofahrten nicht mehr, dann kann Dir keiner was! Liebe Grüße, Janine
Mitglied inaktiv
Und reiche auf jeden Fall ein entsprechendes ärztliches Attest Deines frauenarztes ein, dann kann Dir erst recht keiner mehr was!
Mitglied inaktiv
Hallo, Kann mein Arbeitgeber meine Arbeitszeit einfach so ändern? Hab ich denn gar kein Mitspracherecht? Habt Ihr eine Antwort für mich? Mit Dank im vorraus Jennifer
Mitglied inaktiv
hallo wie sind denn deine Arbeitszeiten bisher und was möchte dein Arbeitgeber ändern. Wenn die neuen Zeiten im Rahmen des Mutterschutzgesetzes liegen kannst du nichts machen freu dich doch darüber. Viele Grüße koko03
Mitglied inaktiv
Hallo, da ich im Aussendienst tätig bin ist das Thema Autofahrt ein großer Bereich für mich und ich bin bei der Erkundung nach zumutbaren Tätigkeiten auf folgenden Absatz im Mutterschutzgesetz gestoßen:Mutterschutzgesetz §4 Absatz 2.7 nach Ablauf des dritten Monats der Schwangerschaft auf Beförderungsmitteln, Quelle wo ich dies gefunden habe: http://www.gyn.de/schwangerschaft/muschg.php3 Liebe Grüße
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich war bis Februar in Elternzeit (Angestelltenverhältnis) und habe währenddessen Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit erzielt. Ab Februar bin ich hauptberuflich künstlerisch selbstständig und habe mich hierfür bereits im Dezember zur Antragsprüfung bei der Künstlersozialkasse gemeldet. Diese verlangt nun von mir eine ...
Sehr geehrte Frau Bader, Wir sind gerade mit folgender Situation konfrontiert: Mein Mann muss sein Geschäft inklusive Wohnsitz nach Irland verlagern für die kommenden 2 Jahre. Ich bin noch die nächsten 2 Jahre in Elternzeit. Eigentlich wollte ich demnächst wieder arbeiten. Daher überlege ich in Irland eine Teilzeit Tätigkeit (Max 20 h die Woc ...
Liebe Frau Bader, ich habe von meiner Frauenärztin ein absolutes Beschäftigungsverbot erhalten. Nebenbei gehe ich einer selbstständigen Tätigkeit in einem geringerem Umfang nach. Ich habe letztes Jahr zu Beginn meiner Einstellung und im Bewerbungsgespräch meinem Arbeitgeber die selbstständige Tätigkeit mitgeteilt. Muss ich ihm erneut mitteilen, ...
Guten Tag, ich bin bereits seit 2005 in meiner Firma beschäftigt. 2016 kam mein 1. Kind auf die Welt. Nach 1 Jahr Elternzeit habe ich im 2. eine Teilzeitbeschäftigung von 15 Stunden begonnen und bis zur Geburt meines 2. Kindes fortgeführt. Ich habe bei meinem 2. Kind 2 Jahre Elternzeit genommen ohne Tätigkeit und um 3 Monate verlängert bzgl. der ...
Liebe Frau Bader, ich bin noch bis Oktober in Elternzeit und derzeit in der 11. SSW. Mein Frauenarzt wird aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen ein Beschäftigungsverbot erteilen. Mein Arbeitgeber ist aber aufgrund des frühen Stadiums noch nicht über die Schwangerschaft informiert. Kann bereits knapp drei Monate vor Wiederaufnahme der Tä ...
Guten Tag Frau Bader, in einer anderen Frage/Antwort habe ich schon gelesen, dass es nicht erlaubt ist, Urlaub vor dem Beschäftigungsverbot anzuordnen. Genau dies soll aber in meiner Firma passieren. Meine Tätigkeit kann ich aufgrund von Gefährdung nicht mehr ausüben, daher soll ich erst allen Urlaub nehmen und dann ins Beschäftigtenverbot g ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin freiberuflich tätig und in der KSK versichert, nebenher arbeite ich auf Minijob-Basis. Kann ich während des ersten Teils des Mutterschutzes (6 Wochen vor der Geburt) in meiner freiberuflichen Tätigkeit weiterarbeiten? Werden die Einkünfte dann auf die Mutterschutzleistung anrechenet oder gilt auch hier das Zuflu ...
Guten Tag Frau Bader, Nach nun 7 jähriger Elternzeit (3 Kinder), möchte ich nun in Teilzeit während der Elternzeit für 16 Stunden bei meinem alten Arbeitgeber tätig werden. Der Antrag wurde nach langer Diskussion genehmigt. Nun soll ich am 01.02.25 starten. Mein Kollege teilte mir allerdings heute mit, dass ich eine völlig neue Tätigkeit aufneh ...
Hallo Frau Bader, ich habe Elternzeit bis Otkober 2025 beantragt. Gerne wollte ich jetzt vorzeitig wieder ins Berufsleben starten. Meinem Arbeitgeber habe ich geschrieben, dass ich gerne im Juni in Teilzeit arbeiten möchte. Nun wurde mir das Angebot gemacht, dass ich eine Stelle bekommen könne. Doch ich müsste einen neune Vertrag unterschre ...
Guten Tag, danke, dass Sie sich die Zeit nehmen, meine Frage zu beantworten. Ich bin in folgender Situation: Ich bin Landesbeamtin (Lebenszeitverbeamtung). Ich arbeite seit Jahren freiberuflich (ca 2h/Woche) als Lehrerin für Deutsch als Zweitsprache. Mein Arbeitgeber hat dies auch genehmigt. Meine Frage ist: Kann ich diese Tätigk ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner