Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot VOR Wiederaufnahme der Tätigkeit

Frage: Beschäftigungsverbot VOR Wiederaufnahme der Tätigkeit

sky_mayo

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, ich bin noch bis Oktober in Elternzeit und derzeit in der 11. SSW. Mein Frauenarzt wird aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen ein Beschäftigungsverbot erteilen. Mein Arbeitgeber ist aber aufgrund des frühen Stadiums noch nicht über die Schwangerschaft informiert. Kann bereits knapp drei Monate vor Wiederaufnahme der Tätigkeit ein BV ausgesprochen werden? Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, da ein BV während der EZ ohne Belang ist kann ich hierfür keinen Sinn erkennen. Liebe Grüße NB


User-1753445573

Beitrag melden

Macht vorher doch keinen Sinn. Elternzeit abbrechen um im BV Gehalt zu bekommen darst Du ja nicht.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader. Meine 3 jährige Elternzeit endet am 07.10.2013. Nun bin ich wieder schwanger und meine FA hat mir ein Beschäftigungsverbot (aufgrund von Risiken in der 1. SS) erteilt. Nun die Frage... Habe ich ohne Wiederaufnahme meiner Arbeit, bedingt durch das Beschäftigungsverbotes, Anspruch auf mein Gehalt/Vergütung bis zum Ende des Mutter ...

Hallo, ich hab mal eine Frage. Momentan bin ich noch in Elternzeit bis 30.06.15, bin nun aber erneut schwanger (vorrauss. ET 24.12.2015). Ab Juli 2015 habe ich bei meinem bisherigen AG noch meinem Resturlaub beantragt, der auch genehmigt wurde. Also erster Arbeitstag wäre Ende August. Bei meiner ersten Schwangerschaft wurde ich ins Beschäftigungs ...

Hallo Frau Bader,   Ich bin kurz vor Ablauf meiner Elternzeit erneut Schwanger geworden, habe schon recht früh meinem Arbeitgeber (Zahnarzt) Bescheid gegeben. Wir hatten immer ein tolles Arbeitsverhältnis und da wir mittlerweile auch  umgezogen sind war klar das ich leider in dieser Praxis nicht mehr arbeiten werde.    Meine Chefs tota ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe bis zum 31.08.2025 geringfügig bei meinem Arbeitgeber gearbeitet. Seit dem 01.09.2025 arbeite ich dort Teilzeit. Heute habe ich Aufgrund meiner Schwangerschaft ein betriebliches Beschäftigungsverbot erhalten. Im Internet steht, dass der Durchschnitt der letzten drei Monate gerechnet wird. Bekomme ich dann als Lohn ...

Hallo Frau Bader,  ich hatte von März bis August 2025 einen befristeten Stellenumfang von 100%. Ein Antrag auf mind. 90% habe ich im Juni ab September gestellt, da ab September sonst wieder der Stellenumfang von 50% wirksam geworden wäre. Dies wurde auch genehmigt, sprich ab September 90%.  Anfang September wurde meine Schwangerschaft festge ...

Hallo, ich bin noch in der Elternzeit von Kind 1, habe noch 49 Tage Resturlaub aufgrund des Beschäftigungsverbots. Mein Elterngeld endet im Dezember 2025 und die Elternzeit würde ich zum 31.12.2025 beenden um im Januar und Februar 2026 den Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen (ursprünglich war angedacht danach wieder in E ...

Guten Tag,  ich befinde mich gerade in einer verzwickten Situation. Ich wurde von meinem Arzt sofort nach Feststellung der Schwangerschaft aufgrund einer Vordiagnose in das Beschäftigungsverbot geschickt. So war ich von jetzt auf gleich aus meinem Beruf raus. Allerdings befinde ich mich gerade in einer Weiterbildung, welche im Februar 2026 been ...

Guten Abend bzw Guten Morgen, Ich befinde mich in folgender Situation und bin über fachlichen Rat sehr dankbar: Ich bin in SSW8 schwanger und aktuell krankgeschrieben. Nächster geplanter Schritt ist ein individuelles beschäftigungsverbot ab SSW 11 aus triftigen Gründen, bereits mit Ärztin abgeklärt. Soweit so gut. Arbeitgeber weiß aktuell noch ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in der 12. SSW und wurde seit dem 27.10. – mit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft – durch meinen Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot versetzt. In diesem Zusammenhang habe ich zwei Fragen: -Bemessungsgrundlage der Gehaltsfortzahlung:  orientiert sich die weitere Gehaltsauszahlung am durch ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir bei meinem Anliegen behilflich sein. Ich arbeite derzeit als fachliche Leitung in einer Praxis, und in meinem Arbeitsvertrag sind die Bedingungen für diese Position festgelegt. Nun bin ich schwanger und werde voraussichtlich in ein betriebliches Beschäftigungsverbot geschickt.   Mir wurde ...