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Liebe Frau Bader, ich bin noch bis Oktober in Elternzeit und derzeit in der 11. SSW. Mein Frauenarzt wird aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen ein Beschäftigungsverbot erteilen. Mein Arbeitgeber ist aber aufgrund des frühen Stadiums noch nicht über die Schwangerschaft informiert. Kann bereits knapp drei Monate vor Wiederaufnahme der Tätigkeit ein BV ausgesprochen werden? Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung.
Hallo, da ein BV während der EZ ohne Belang ist kann ich hierfür keinen Sinn erkennen. Liebe Grüße NB
Soie
Macht vorher doch keinen Sinn. Elternzeit abbrechen um im BV Gehalt zu bekommen darst Du ja nicht.
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