Cinderellablack
Guten Tag Frau Bader, Nach nun 7 jähriger Elternzeit (3 Kinder), möchte ich nun in Teilzeit während der Elternzeit für 16 Stunden bei meinem alten Arbeitgeber tätig werden. Der Antrag wurde nach langer Diskussion genehmigt. Nun soll ich am 01.02.25 starten. Mein Kollege teilte mir allerdings heute mit, dass ich eine völlig neue Tätigkeit aufnehmen soll. Ich war zuletzt als Personalreferentin tätig und soll nun als Chefsekretärin inkl. Bewirtung von Gästen und ähnlichen Tätigkeiten fungieren. Das Gehalt soll allerdings die gleiche Höhe haben, wie vor der Elternzeit. Dennoch bin ich mit dieser Tatsache sehr unzufrieden. Meine Frage lautet nun: Gilt bei Teilzeit in Elternzeit ebenfalls der Vorsatz "gleichwertige Tätigkeit", wie es nach der Elternzeit der Fall wäre? Dazu die Frage der Definition zur "gleichwertigen Tätigkeit". Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Grüße, Schwarz
Hallo, wesentlich ist, was im Arbeitsvertrag zur Tätigkeit steht. In der Regel darf danach der AG auch bei Bedarf woanders einsetzen. Liebe Grüße NB
Dojii
Elternteilzeit bedeutet nur eine Verringerung der Arbeitszeit, nicht, dass du eine neue Stelle bekommst. Die Frage nach einer gleichwertigen Stelle stellt sich dann gar nicht. Wichtig ist aber, was steht in deinem Arbeitsvetrrag? Steht da eventuell drin, dass dein Arbeitgeber dich auch andersweitig (bei gleicher Bezahlung) einsetzen darf? Denn dann gilt das auch in Elternteilzeit weiter. Oder hast du eventuell einen neuen Vertrag oder Vertragszusatz bekommen, in dem der Arbeitgeber sich das Recht dazu einräumt?
Cinderellablack
Vielen Dank für die Antwort. Tatsächlich gibt es meinerseits nur einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit und den Umfang und Verteilung der Stunden. Ich bin davon ausgegangen, dass ich im Personalbereich eingesetzt werde. Der ursprüngliche Arbeitsvertrag gilt ja als ruhend und hat aktuell ja keine Relevanz, oder? Nach der Elternzeit besteht ja ein Anspruch auf die gleiche,oder gleichwertige Tätigkeit, laut Gesetz. Meine Frage ist nun, ob das gleiche auch für eine Tätigkeit innerhalb der Elternzeit gilt.
Dojii
Während der Elternteilzeit reduzierst du "nur" die Stunden deines eigentlichen ruhenden Vertrages auf die gewünschte Menge, der Rest des Vertrages gilt weiter (solange ihr nichts andersweitig extra vereinbart). Sprich wenn in deinem Vollzeitvertrag steht, dass du auch woanders eingesetzt werden darfst, gilt das auch für die Elternteilzeit. Du hast während der Elternteilzeit das Recht auf eine Stelle, wie sie in deinem eigentlichen Arbeitsvertrag beschrieben ist, mit den gleichen Rechten und Pflichten. Abweichungen hierüber müssen dann ggf. in einem Vertragszusatz für die Dauer der Elternteilzeit festgeschrieben und von beiden Seiten aktzeptiert werden.
Cinderellablack
Ach sehr gut, das wusste ich nämlich nicht,dass der ursprüngliche Vertrag weiterhin gilt. Es steht zur Versetzung folgendes in meinem Vertrag: "Die Firma behält sich vor, dem Mitarbeiter unter Wahrung seiner Interessen (aus betrieblichen oder persönlichen Gründen) auch eine andere gleichwertige Tätigkeit zuzuweisen, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entspricht..." Ich habe eine Ausbildung zur Industriekauffrau, sowie eine Weiterbildung zur Personalfachkauffrau, somit würde diese Tätigkeit nicht meinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Oder, was denkst du darüber?
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