Sunshine2024
Hallo Frau Bader, ich habe Elternzeit bis Otkober 2025 beantragt. Gerne wollte ich jetzt vorzeitig wieder ins Berufsleben starten. Meinem Arbeitgeber habe ich geschrieben, dass ich gerne im Juni in Teilzeit arbeiten möchte. Nun wurde mir das Angebot gemacht, dass ich eine Stelle bekommen könne. Doch ich müsste einen neune Vertrag unterschreiben und würde eine Entgeltgruppe zurück gruppiert werden, da ich ein ungelernet Kraft wäre. Ich habe einen Zusatzqualifikation für einen anderen Bereich. Die mir angeboten Stelle entspricht, aber der gleichen Entgeltgruppe ich soll aber eine Entgeltgruppe niedriger bezahlt werden, da die Qualifikation dafür bestimmt ist. Meine Frage: 1. Ich habe doch ein Recht auf Teilzeit in Elternzeit, sowie auf eine gleichwertige Stelle. Darf ich überhaupt aufgrund meiner Qualifikation zurück gestuft werden. 2. Was passiert mit meinem Urlaub aus der Vollzeit hier habe ich noch 40 Tage.
Hallo, wenn der AG wichtige betriebliche Gründe nennen kann, kann er Ihnen auch eine schlechtere Tätigkeit anbieten. Sie müssen diese aber nicht annehmen, sondern können sich auch woanders etwas suchen. Der Urlaub aus der VZ bleibt bestehen u kann noch nach der EZ genommen werden. Liebe Grüße NB
Ani123
Wenn ihr alter Vertrag wieder Gültigkeit hat haben sie Anspruch auf eine gleichwertige Stelle. Bei TZ in EZ ist das nicht der Fall. Der Arbeitgeber kann ihnen eine andere Stelle zuweisen mit niedriger Gruppierung. Fraglich ist, warum sie niedriger eingruppiert werden sollen. Entspricht die Tätigkeit gar nicht ihren Qualifikation? Es scheint so, als möchte ihr Arbeitgeber an ihnen sparen. Unterschreiben sie einen regulären TZ-Vertrag erlischt ihr alter Vertrag. Sollten sie sich dazu entscheiden sollten sie darauf achten, ob eine Probezeit gegeben ist. Während der Probezeit kann ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Mit ihrem alten Urlaub kann je Arbeitgeber verschiedenes passieren: 1) sie bekommen nur die 40 Tage und können diese nehmen (je nach Vertrag nicht in der Probezeit), 2) der Urlaub wird vom alten Vertrag (vermutlich VZ) in TZ umgewandelt. Es würden mehr Tage werden, welcher genommen werden kann (je nach Vertrag nicht in der Probezeit), 3) es wird sich gemeinsam auf die Auszahlung des Urlaubs geeinigt. Bei TZ in EZ ruht ihr alter Vertrag. Wieviel EZ haben sie gemeldet? Wenn unter 2 Jahre ist eine Verlängerung nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Wenn mindestens 2 Jahre ist eine Verlängerung ohne Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Bei TZ in EZ ruht auch der Urlaub aus der alten Stelle. Dieser kann bis zu einem Jahr nach Ende der EZ genommen werden. Bei TZ in EZ haben sie Kündigungsschutz. Sie können auch TZ in EZ bei einem anderen Arbeitgeber tätig werden. Diesem muss ihr Arbeitgeber zustimmen. Er kann es ablehnen, z. B. wenn er ihnen eine TZ in EZ Stelle bieten kann und sich darauf beruft oder aus betrieblichen Gründen, welche er angeben muss.
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