Guten Tag,
ich bin bereits seit 2005 in meiner Firma beschäftigt. 2016 kam mein 1. Kind auf die Welt. Nach 1 Jahr Elternzeit habe ich im 2. eine Teilzeitbeschäftigung von 15 Stunden begonnen und bis zur Geburt meines 2. Kindes fortgeführt. Ich habe bei meinem 2. Kind 2 Jahre Elternzeit genommen ohne Tätigkeit und um 3 Monate verlängert bzgl. der Eingewöhnung meines Kindes. Im April sollte ich nun meine Tätigkeit wieder beginnen jedoch meinte mein Arbeitgeber nun es wäre nicht genug Arbeit da. Es steht nun nächste Woche ein Gespräch an. Ich hatte bereits kurz mit meinem Vorgesetzten telefoniert. Er meinte es wäre das neue Projekt nicht wie erhofft angelaufen und bräuchte noch etwas Zeit. Sie würden mich bitten die Elternzeit zu verlängern. Ansich ist die Verlängerung ja an sich kein Problem jedoch bräuchte ich schon etwas Geld. Ich überlege jetzt was das schlauste ist. Angebot der Stunden Reduzierung oder Minijob? Was wäre das schlauste hier? Bei einem Minijob hätte ich nur 4 Wochen Urlaub, richtig? In meinem vorherigen Teilzeitjob waren es 6 Wochen welche ich bei einem Schulkind schon bräuchte. Was wäre hier in meinem Fall die beste Wahl. Ich möchte schon gerne in der Firma bleiben. Ich möchte gerne eine gemeinsame Lösung finden. Theoretisch könnte ich um die verbleiben 9 Monate Elternzeit verlängern halt mit etwas Verdienst in der Elternzeit. Finde mein Arbeitgeber könnte schon ein paar Stunde für mich möglich machen. Zumal meinte Kollegen meinten die Situation wäre in Ordnung nur etwas ruhiger vom Arbeitspensum. Nach den 9 Monaten würde ich jedoch gerne auf meine vorherigen Stunden zurückkehren. Wie gehe ich hier am besten vor. Nächste Woche habe ich das Gespräch. LG
von
ViCa
am 05.03.2023, 14:28
Antwort auf:
Nach Elternzeit keine Tätigkeit verfügbar
Hallo,
Sie haben Anspruch auf die alte vertraglich geschuldete Tätigkeit und müssen die EZ nicht verlängern.
Wenn Sie dies tun können Sie sich, mit Zustimmung des AG, eine andere TZ-Tätigkeit suchen. Dort ist der Urlaub verhandelbar.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.03.2023
Antwort auf:
Nach Elternzeit keine Tätigkeit verfügbar
Erst einmal: du bist nicht verpflichtet, deine Elternzeit zu verlängern. Wenn dein AG keine Arbeit für dich hat, ist das erst einmal sein Problem. Er muss dich nach Vertrag bezahlen, auch wenn du nur rumsitzt oder er dich sogar nach Hause schickt. Minusstunden, die dadurch entstehen, dürfen nicht angerechnet werden und wie gesagt darf der Lohn auch nicht gekürzt werden.
Das Problem liegt bei deinem AG, nicht bei dir.
Da du aber ja anscheinend ein gutes Verhältnis zu deinem AG hast und du einen Kompromiss finden möchtest; ich würde folgendes machen:
Ich würde überlegen, wie viel ich in den 9 Monaten verdienen möchte und dann entsprechend Teilzeit in Elternzeit mit dem AG vereinbaren. Gleichzeitig würde ich aber auch darauf hinweisen, dass ich nach dem definitiven Ende der Elternzeit in den ursprünglichen Vertrag zurückkehren will und auch entsprechend des Vertrags bezahlt werden möchte - egal, wie viel Arbeit da ist.
Versucht euch auf ein Mittel zu einigen, das für euch beide tragbar ist. Denn natürlich kann ansonsten auch eine betriebsbedingte Kündigung in deinen Briefkasten flattern - wobei die recht gut angreifbar ist, wenn du die einzige wärst und es kinderlose, jüngere Singles mit kürzerer Betriebszugehörigkeit gibt, die man auch hätte kündigen können (Stichwort Sozialauswahl).
Sicherlich ist es verständlich, dass sich dein AG deinen Lohn sparen will, wenn die Auftragslage schlecht ist, aber es ist genauso legitim, dass du wieder Geld verdienen willst, um deine Familie zu versorgen.
Lass dich bloß nicht darauf ein, einen richtigen Teilzeitvertrag zu unterschreiben. Da bist du sonst auf den guten Willen des AGs angewiesen, wenn du dann irgendwann wieder mehr Stunden arbeiten willst.
Ich wünsche viel Glück für das Gespräch.
von
Belly-Monkey
am 05.03.2023, 17:46
Antwort auf:
Nach Elternzeit keine Tätigkeit verfügbar
Guten Morgen, vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort. Bin sehr dankbar für den Austausch.
Ich bin bereits seit 18 Jahren in der Firma. Nach meiner 1. Elternzeit habe ich auf Teilzeit (15h/Woche an 3 Tagen die Woche) umgestellt . Es gibt in der Firma mehrere Mitarbeiter welche aufgrund der Sozialauswahl BZ, Kinder, ect. schlechter gestellt sind wie ich.
Ich hatte ein Telefonat mit unserer neuen Kollegin aus der Personalabteilung, wir hatten nämlich vereinbart das wir uns vor Ablauf der Elternzeit hören um das Aufgabengebiet zu besprechen. Jedoch war es nur ein kurzes und knappes Gespräch mit der Aussage " Es wäre nicht genug Arbeit verfügbar und ich sollte doch meine Elternzeit verlängern" So könnte ich noch den Sommer mit meinen Kindern genießen und anschließend müssten wir sehen wie es aussieht. Sie meinte auch als ich sagte "Schön und gut verlängern aber ich benötigte schon Geld und müsste etwas arbeiten" Der Arbeitsmarkt wäre ja ganz gut, fand ich etwas frech.
Ich hatte auch Kontakt mit meinen anderen Kollege, die Situation ist nicht dramatisch. Arbeit ist da aber halt nicht übermäßig. So etwas gab es bei uns immer, mal mehr mal weniger.
Ich finde schon das man für mich Tätigkeiten abzwacken könnte. Ich habe mein Aufgabenhgebiet
früher ganz alleine bewältigen müssen und hab einiges aufgebaut. Meine Elternzeitvertreterin sitzt jetzt Vollzeit auf meinem Platz.
Ich bin halt jetzt am überlegen wie ich es am besten mache, ich möchte natürlich sehr gerne in der Firma bleiben. Ich hatte über eine Reduzierung der Stunden nachgedacht in der Elternzeit. Elternzeitverlängerung aufgrund des Kündigungsschutz. Ich habe noch 1 Jahr von meinem 1.Kind (6,5 Jahre) sowie 9 Monate von Kind 2. Ich wollte es, wie gesagt auf die Elternzeit begrenzen also TZ mit reduzierten Stunden in Elternzeit. Wäre die beste Lösung oder? Minijob denke ich wäre nicht zu bevorzugen. LG
von
ViCa
am 07.03.2023, 10:37
Antwort auf:
Nach Elternzeit keine Tätigkeit verfügbar
Ich habe erst 2 Jahre Elternzeit genommen und anschließend fristgerecht um weitere 3 Monate zwecks Eingewöhnung verlängert. Wie wäre es nun mit dem 3 Abschnitt. Die 3 Monate enden am 1.4, wäre theoretisch nun außerhalb der 7 Wochen Frist.(Kind 2)
Ich überlege die Elternzeit meines älteren Kindes zu nehmen bevor diese verfällt. Hier hatte ich 24 Monte genommen,für den 2 Abschnitt (Kind 6,5 Jahre) benötige ich auch eine Zustimmung, richtig?
von
ViCa
am 07.03.2023, 11:14