Sehr geehrte Frau Bader, ich war bis Februar in Elternzeit (Angestelltenverhältnis) und habe währenddessen Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit erzielt. Ab Februar bin ich hauptberuflich künstlerisch selbstständig und habe mich hierfür bereits im Dezember zur Antragsprüfung bei der Künstlersozialkasse gemeldet. Diese verlangt nun von mir eine Nachzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen ab Dezember. Ich habe den Antrag aber für AB Februar gestellt. Im Dezember war ich ja angestellt und habe zusätzlich Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit erzielt. Ist das rechtens? Es war mein 3. Jahr Elternzeit. Elterngeld habe ich nicht mehr bezogen. Viele Grüße und danke für Ihre Hilfe stardust
von stardust82 am 01.03.2022, 13:31