Alicja01
Hallo Frau Bader, Ich arbeite im öffentlichen Dienst als Angestellte und bin seit Januar schwanger. Seit Mitte April bin ich in einem individuellen Beschäftigungsverbot. Letzten Monat erhielt ich eine Nebenabrede zu meinem Arbeitsvertrag, da uns eine lang versprochene persönliche Zulage nach TV-L 16 (5) gewährt wurde (für den Zeitraum 1.1.22 -31.12.22). Mir wurde die persönliche Zulage nun nur für die Monate vor dem BV nachgezahlt und für diesen Zeit ab BV wird mir die Zulage nicht gezahlt. Die Personalabteilung ist der Meinung, dass die persönliche Zulage nicht als dauerhaft zu sehen ist und mir daher für die Dauer des BVs nicht zusteht, da nach Mutterschaftsgesetzt §18 die drei Monate vor eintreten der SS als Grundlage betrachtet werden und dort die Zulage nicht vorhanden war. Ich bin davon ausgegangen, dass dem Mitarbeiter keine finanziellen Nachteile entstehen dürfen, unabhängig von Zeiträumen, aber bei meinem Fall habe ich ja nun seit Mitte April den finanziellen Nachteil zu dem Umstand, bei welchem ich nicht im BV wäre sondern arbeiten gehen dürfte. Hat die Personalabteilung recht und ich habe einfach Pech gehabt oder sollte die Zulage auch während des BVs gezahlt werden ?
Hallo, dauerhafte Lohnerhöhungen sind zu berücksichtigen. Sie würden ja sonst durch die Schwangerschaft benachteiligt. Liebe Grüße NB
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