Vampir 81
Hallo Frau Bader, diese Frage wurde schon oft gestellt, aber leider für mich nicht 100% eindeutig geklärt! Ich bin als ZMA in der Stuhl Assistenz seit 29.2. im Beschäftigungsverbot! Ende Juli bekommen wir Urlaubsgeld und Ende November Weihnachtsgeld! Beides zusammen ergibt ein komplettes 13 Jahresgehalt. Mein Mutterschutz beginnt am 21.8. Und der ET liegt auf dem 2.10.16. Unser Berufsstand ist leider nicht mehr in einem Tarifvertrag aufgeführt! Lt. Arbeitsvertrag ist nur das Weihnachtsgeld angegeben, mit der Klausel, dass hier auch nach wiederholter Zahlung kein Rechtsanspruch erwächst! Lt. Dem Steuerbüro der Praxis würde mir kein gesetzlicher Anspruch auf beide Gelder zustehen! Das Motto des AG lautet, nur wer arbeitet bekommt die Zulagen! D.h. alle arbeitenden Mitarbeiter haben das Urlaubsgeld erhalten! Meinen kompletten Jahresurlaub konnte ich vor Eintritt des BV nicht nehmen. Was ist nun wirklich gesetzlich bindend? Anspruch ja/nein, wenn alle AN es bekommen? Was ist mit dem Weihnachtsgeld, dass in den Zeitraum des Mutterschaftsgeldes hinein fällt? Ist die Betriebszugehörigkeit mit entscheidend? Bei mir sind es 12 Jahre! Vielen herzlichen Dank im voraus Claudia
Hallo, der Anteil vor dem Mutterschutz dürfte doch unstreitig sein - in der Zeit der EZ nicht. Liebe Grüße NB
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