Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaub Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Urlaub Beschäftigungsverbot

mipaule

Beitrag melden

Guten Morgen, ich habe eine Frage zu meiner Situation. Seit dem 24.02.16 habe ich ein individuelles Beschäftigungsverbot bis zum Beginn Muschu. Davor war ich wochenlang schon krank geschrieben. Ich habe jedoch an einem der wenigen Tage, an denen ich im Büro war einen Urlaubsantrag für die Zeit vom 02.05.-31.05.16 gestellt. Beginn Mutterschutz ist der 31.05.16. Nun hat sich herausgestellt, dass ich mich verzählt hatte und ich meinen Antrag auf den 03.05.16 hätte korrigieren müssen. Als ich im Büro war um die Bescheinigung über das BV abzugeben sagte ich meinem Teamleiter, dass ich den Antrag nicht neu stellen werde, da ich ja nun im BV bin, der Antrag also hinfällig sei. Nun habe ich per Post meine Gehaltsabrechnung und den vom Chef korrigierten Urlaubsantrag erhalten. Hier nun meine Frage. Mein Arbeitsvertrag läuft zum 31.08.16 aus. Bis dahin werde ich entbunden haben (ET 13.07.) und im Muschu/ Elternzeit sein. Wie verhält sich das nun mit meinem Resturlaub? Da ich ihn aufgrund des BV nicht offiziell nehmen kann und mein Arbeitsverhältnis endet, dachte ich dass der AG mir den Urlaub ausbezahlen muss. Ich habe Sorge, dass er mir durch das zusenden des Antrags zeigen will, dass er das nicht tut, da ich den Antrag ja gestellt hatte. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen! Vielen Dank schon mal! Viele Grüße, Mipaule


mipaule

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, Danke für Ihre Antwort. Hier liegt mein Problem. Der Antrag war an dem Tag, an dem ich das BV eingereicht habe noch nicht genehmigt. Mein Chef hat meinen Antrag selbst korrigiert, da ich meinem Teamleiter sagte ich werde den Antrag nicht stellen, da ich ein BV habe. Zusätzlich hat mein Chef die "Genehmigung " einfach rückdatiert. Das ist doch nicht rechtens? Viele Grüße!


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich seit dem 12.03.19 im Beschäftigungsverbot. Mein Arbeitsvertrag läuft am 14.10.19 aus. Mein EET ist am 10.10.19. Kann der Arbeitgeber mir den Urlaub auszahlen? Generell ist aber kein 13. Monatsgehalt oder Urlaubsgeld vorgesehen. Es gibt ein Gehalt für zwölf Monate ohne Sonderzahlungen. Viele Grüße Le ...

Hallo Frau Bader,   ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...

Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...

Guten Tag Frau Bader, Ich habe eine Frage zu individuellen Beschäftigungsverboten bis zum Mutterschutz, welche sich auf jede Tätigkeit beziehen. Kann so ein Beschäftigungsverbot vom Arzt wieder aufgehoben werden, wenn sich die Situation unerwartet bessert? Oder zumindest abgewandelt werden in ein Teilbeschäftigungsverbot für gewisse Tätigkeiten ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin in der 14. Woche schwanger und kann nicht arbeiten. Ich fühle mich nicht krank, bin aber körperlich nicht in der Lage, Vollzeit als Lehrerin zu unterrichten. Nach spätestens 2 Stunden reagiere ich mit starken Unterleibs- und Rückenschmerzen, sowie Schwindel und Atemnot. Letzte Woche wäre ich b in der Schule zwe ...

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin schwanger und befinde mich seit März 2025 in einem ärztlich bescheinigten Beschäftigungsverbot und erhalte meinen Lohn auf Basis des Durchschnitts der letzten drei Monate vor Beginn des Verbots – inkl. regelmäßig gezahlter Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Ich befinde mich zudem in einem ...

Hallo Fr. Bader, Mein Frauenarzt hat mir vor 5 Wochen ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Ich bin seitdem zu Hause, mein Arbeitgeber hat dad BV bis jetzt nicht an dad zuständige Regierungspräsidium mitgeteilt und auch nicht der zuständigen Personalabteilung. Der Arbeitgeber ist sauer über das BV da sie damit nicht einverstanden sind und ei ...

Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...