Leonie B.
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich seit dem 12.03.19 im Beschäftigungsverbot. Mein Arbeitsvertrag läuft am 14.10.19 aus. Mein EET ist am 10.10.19. Kann der Arbeitgeber mir den Urlaub auszahlen? Generell ist aber kein 13. Monatsgehalt oder Urlaubsgeld vorgesehen. Es gibt ein Gehalt für zwölf Monate ohne Sonderzahlungen. Viele Grüße Leonie
Hallo, den noch bestehenden Resturlaub kann der Arbeitgeber mit Beendigung des Vertrages auszahlen. Liebe Grüße NB
Felica
Ja kann er und muss er sogar.
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