Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich entbinde im August und habe seit Anfang des Jahres ein Beschäftigungsverbot. Wie ist mein Urlaubsanspruch da geregelt - wird mir der Urlaub ausgezahlt? Vielen Dank für Ihre Antwort, Eva
Hallo, eine Asubezahlung ist nur bei Beendigung des Vertrages möglich, ansonsten kann man den Urlaub nach der EZ nehmen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Du kannst ihn nach der Elternzeit nehmen, er verfällt nicht. Du erwirbst im BV auch weitere Tage :-) Wenn Du danach nicht in die Firma zurückkehren solltest, dann müssen sie ihn auszahlen. Weg sind die Tage auf keinen Fall.
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