Mitglied inaktiv
Ich habe mal eine generelle Frage. Wenn der ET im April 2011 liegt, wieviel Urlaubstage stehen mir für diese Zeit zu? Die vollen 26 Tage oder wird das anteilig auf die Monate gerechnet? Vielen Dank für die Antworten.
Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, Das kommt darauf an.... 1.) Man arbeitet nach demMuSchu ganz normal weiter: Man hat ganz normalen Jahresurlaubsanspruch. 2.) Man nimmt Elternzeit: Für alle vollen Kalendermonate, für die man in einem Jahr EZ nimmt, kann der AG den Jahresurlaub anteilig um 1/12 kürzen. Solltest Du also nach der Geburt EZ nehmen, wird der Jahresurlaub bei Dir ab Juni oder Juli voll gekürzt. (je nachdem welcher Monat der erste VOLLE Monat EZ ist). Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
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