mama1004
Hallo Frau Bader, ich komme gerade aus der Elternzeit, bin aber erneut schwanger. Mein Frauenarzt möchte mir nun aufgrund von Corona ein Beschäftigungsverbot erteilen, da mein Arbeitgeber mich nicht im Homeoffice beschäftigen kann. Während meiner Elternzeit habe ich ( in Abstimmung mit meinem Arbeitgeber) einen unbefristeten 450 € Job angenommen und bin zudem als Kleingewerbetreibende tätig. Nun zu meinen Fragen: 1. Kann ich diese beiden Tätigkeiten, beide im Homeoffice, während des Beschäftigungsverbotes weiter ausführen? 2. Kann ich diese beiden Tätigkeiten auch während des Mutterschutzes ausführen? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe
Hallo, 1. Die FA ist nicht zuständig für die Erstellung des BV. Das kann Probleme mit der KK geben. Ich halte das BV für unwirksam. Sie müssen das Gewerbeaufsichtsamt einschalten zwecks Prüfung, ob Ihnen ein BV zusteht. 2. Wenn die Zustimmung auf die EZ beschränkt war, gilt sie nicht für die Zeit danach. Liebe Grüße NB
Felica
Das Problem wird die höchstarbeitszeit sein welche du als Schwangere leisten darfst, was 90 Std in der Doppelwoche wären. Auch wenn du im BV bist beim Haupt-AG musst du diese AZ freihalten. Zumal die diese AZ für deinen AG freihalten musst. Den theoretisch kann er, wie auch die KK, das bv jederzeit anfechten. Den der Arzt darf dieses BV nicht ausstellen. Es obliegt ihm nicht festzustellen das der AG keine geeignete Arbeit hat. Das muss der AG machen. Zumal es keine Pflicht gibt nur wegen Corona ein BV auszusprechen weil kein homeoffice möglich ist. Sobald der AH entsprechende Schutzmaßnahmen auf der Arbeit nachweisen kann, könnte er dich dort voll einsetzen. Der Arzt ist für medizinische Belange zuständig, nicht für arbeitsrechtliche.
Ähnliche Fragen
Hallo, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin in einem Unternehmen, indem man ab Tag 1 der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhält. Aktuell bin ich noch in Elternzeit arbeite aber in Elternzeit-Teilzeit. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, und meine Elternzeit deswegen vorzeitig beende, steht mir dann das Geh ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hat den Job gewechselt und noch keinen tag in der neuen Arbeit gearbeitet. 2tage bevor ihr Arbeitsverhältniss/1.Arbeitstag war ist uns mitgeteilt worden das sie schwanger ist und wir haben das dem neuen Arbeitgeber gleich mitgeteilt. Dieser hat ihr gleich ein beschäftigungsverbot ausgestellt, da es ein pfle ...
Hallo Frau Bader, Ich bin kurz vor Ablauf meiner Elternzeit erneut Schwanger geworden, habe schon recht früh meinem Arbeitgeber (Zahnarzt) Bescheid gegeben. Wir hatten immer ein tolles Arbeitsverhältnis und da wir mittlerweile auch umgezogen sind war klar das ich leider in dieser Praxis nicht mehr arbeiten werde. Meine Chefs tota ...
Hallo zusammen, wir sind Juli 2024 Eltern geworden. Im Dezember 2025 erwarten wir unser 2. Kind. Wegen gelegentlichen Fotojobs überlege ich ein Kleingewerbe anzumelden und frage mich, ob jetzt vor dem 2. Kind ein guter Zeitpunkt wäre wegen dem Bemessungszeitraum für das Elterngeld. Während der ersten Elternzeit (Juli 2024-Juli 2025) hab ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe bis zum 31.08.2025 geringfügig bei meinem Arbeitgeber gearbeitet. Seit dem 01.09.2025 arbeite ich dort Teilzeit. Heute habe ich Aufgrund meiner Schwangerschaft ein betriebliches Beschäftigungsverbot erhalten. Im Internet steht, dass der Durchschnitt der letzten drei Monate gerechnet wird. Bekomme ich dann als Lohn ...
Hallo Frau Bader, ich hatte von März bis August 2025 einen befristeten Stellenumfang von 100%. Ein Antrag auf mind. 90% habe ich im Juni ab September gestellt, da ab September sonst wieder der Stellenumfang von 50% wirksam geworden wäre. Dies wurde auch genehmigt, sprich ab September 90%. Anfang September wurde meine Schwangerschaft festge ...
Hallo, ich bin noch in der Elternzeit von Kind 1, habe noch 49 Tage Resturlaub aufgrund des Beschäftigungsverbots. Mein Elterngeld endet im Dezember 2025 und die Elternzeit würde ich zum 31.12.2025 beenden um im Januar und Februar 2026 den Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen (ursprünglich war angedacht danach wieder in E ...
Guten Tag, ich befinde mich gerade in einer verzwickten Situation. Ich wurde von meinem Arzt sofort nach Feststellung der Schwangerschaft aufgrund einer Vordiagnose in das Beschäftigungsverbot geschickt. So war ich von jetzt auf gleich aus meinem Beruf raus. Allerdings befinde ich mich gerade in einer Weiterbildung, welche im Februar 2026 been ...
Guten Abend bzw Guten Morgen, Ich befinde mich in folgender Situation und bin über fachlichen Rat sehr dankbar: Ich bin in SSW8 schwanger und aktuell krankgeschrieben. Nächster geplanter Schritt ist ein individuelles beschäftigungsverbot ab SSW 11 aus triftigen Gründen, bereits mit Ärztin abgeklärt. Soweit so gut. Arbeitgeber weiß aktuell noch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in der 12. SSW und wurde seit dem 27.10. – mit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft – durch meinen Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot versetzt. In diesem Zusammenhang habe ich zwei Fragen: -Bemessungsgrundlage der Gehaltsfortzahlung: orientiert sich die weitere Gehaltsauszahlung am durch ...
Die letzten 10 Beiträge
- Neues Elterngeldbemessungsgrenze
- Vernachlässigung
- Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
- Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
- Elterngeld abgelehnt, über 5 Jahren in DE
- Urlaub nach Elternzeit
- ElterngeldPlus und schwanger mit zweitem Kind
- Rechtsfrage außerordentliche Kündigung bei Verlängerung Schließzeit
- Gehaltsfortzahlung im Beschäftigungsverbot
- Nachfrage Urlaub aus Mutterschutz nach Elternzeit nehmen