Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem: Bis zu Beginn der Schutzfrist arbeitete ich halbtags in einer Firma mit 4 Angestellten. Meinem Chef teilte ich mit, daß ich am 01.10.2007 wieder arbeiten wolle. Er meinte daraufhin, daß er mich nicht einstellen könne, da seine Tochter nun meine Arbeit übernahm. Mein Chef ist vor 2 Wochen verstorben und sein Sohn leitet nun die Firma weiter. Wie soll ich mich jetzt verhalten zwecks Wiedereinstellung? Habe ich ein Recht auf Wiedereinstellung? Mit freundlichen Grüßen Kathrin Hedler
Hallo, Sie haben Anspruch auf den alten Job. Bieten Sie Ihre Arbeit an u schalten Sie einen Anwalt ein, wenn man sie Ihnen verweigert. Liebe Gruesse, NB
Mitglied inaktiv
Grundsätzlich hast Du nach deiner EZ das Recht auf den alten oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz. Aber: genauso kann Dir der AG direkt am ersten Arbeitstag die Kündigung überreichen. dann bekommst Du noch für ein paar Wochen dein Gehalt bis zum Ende der Kündigungsfrist. Viele Grüße Désirée
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