Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rückfrage zu Arbeitslosengeld nach Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Rückfrage zu Arbeitslosengeld nach Elternzeit

KatjaB1980

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, leider verstehe ich Ihre Antwort vom 20.8 nicht: "Das arbGeld 1 bestimmt sich nach fiktivem Lohn (bei 3 Jahren EZ) u prozentual der Zeit, die Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen." Wie bereits geschrieben, bin ich momentan befristet beschäftigt und mein Arbeitsvertrag endet am 29.02.2016. Mein voraussichtlicher Geburtstermin ist der 02.02.2016. Ich würde dann voraussichtlich ab 01.02.2017 wieder voll dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, habe aber aufgrund dessen das die befristete Stelle ausgelaufen ist, wahrscheinlich erst einmal keine Stelle mehr. Berechnet sich das Arbeitslosengeld 1 dann anhand des Gehaltes, dass ich 12 Monate vor dem Geburtstermin (oder Zeitpunkt Mutterschutz) erhalten habe? Meine Arbeitgeberin hat mir angeboten, meinen Vertrag bis 31.03.2017 zu verlängern (länger ist aus finanziellen Gründen nicht möglich), wobei ich bis 31.01.2017 in Elternzeit wäre. Dann hätte ich noch zwei Monate eine Arbeitsstelle. Jetzt frage ich mich jedoch, ob dann das Arbeitslosengeld 1 anhand der 12 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit berechnet wird (also 01.04.2016 bis 31.03.2017), wovon dann ja in 10 Monaten reduziertes Elterngeld erhalten hätte. Oder werden nur Monate, wo ich tatsächlich gearbeitet habe, in die Berechnung miteinbezogen? Für mich stellt sich also die Frage, was finanziell besser für mich wäre: meinen Vertrag einfach Ende Februar 2016 auslaufen lassen oder darum bitten den befristeten Vertrag bis 31.03.2017 zu verlängern. Für eine erneute Antwort wäre ich sehr dankbar! Viele Grüße Katja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Es kommt auf die Länge der EZ an. Bei einem Jahr wird es nicht fiktiv berechnet. Sie haben den Vorteil, dann noch 2 Mo. Einen Job zu haben. Liebe Grüße NB


Colien07022004

Beitrag melden

Hallo, ich war zum Ende der EZ ebenfalls arbeitslos (1-jährige EZ). Mein Arbeitslosengeld ist anhand der Tätigkeit vor der EZ berechnet worden, das Jahr Elterngeld wurde nicht berücksichtigt, nur der Lohn davor! Liebe Grüße


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, Ich habe 2 Kinder. Vor den Schwangerschaften habe ich mehr als 5 Jahre ohne Pause in Vollzeit gearbeitet. Beim 1. Kind war ich 2 Jahre in Elternzeit bis zum 30.01.2019. Dann habe ich vom 30.01.19 bis zum Mutterschutz am 21.05.2019 des 2. Kindes wieder mit 40 Stunden die Woche gearbeitet. Am 20.09.20 endet meine Elternzeit v ...

Hallo Meine elternzeit Endet Oktober. Bin noch angestellte bis Ende Oktober wo ich dan dort auch kündige oder gekündigt werde. Der große geht in den Kindergarten und für den kleinen Mann muss ich ein Jahr noch daheim bleiben weil ich keinen habe der auf ihn aufpassen kann. Mir wurde jetzt gesagt das ich 15 sdt arbeiten muss um Arbeitslosenge ...

Sehr geehrte Frau Bader, wir werden aktuell von einer Kinderwunschklinik bei unserem Kinderwunsch unterstützt. Es geht bald in die heiße Phase. Da meine erste Tochter leider nach einer sehr komplizierten Schwangerschaft nach nur einer Woche verstarb, setzt mich die Situation unter Stress. Mein Arzt wird mich also voraussichtlich während einer ev ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe genau 6 Monate vor Geburt meines Kindes (nach Abschluss meines Studiums) mit meinem damaligen Job angefangen. Es war eine Teilzeitstelle (24 Stunden). Wegen der Coronasituation wurde von meinem Arbeitgeber dann nach drei Monaten ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Der Vertrag lief in der Mitte der Elternzeit a ...

Guten Abend Ich bin seit dem 10.11.21 aus der Elternzeit, momentan Befinde ich mich im Resturlaub meiner Vollzeitstelle. Ab dem 1.12.21 trete ich eine Teilzeitstelle meines Unternehmens an. Meine Frage ist wie die Berechnung des Arbeitslosengeld wäre wenn ich zum 1.1.22 gekündigt werde. Ich bin seit 2019 Vollzeit im Unternehmen angestell ...

Schönen guten Tag Frau Bader, Wie wird nach der Elternzeit das Arbeitslosengeld berechnet ? Von dem Gehalt was man vor der Elternzeit hatte oder von dem elterngeld? Vielen Dank im voraus. Mit freundlichen Grüßen Michelle

Guten Abend Frau Bader, Meine Elternzeit endet im Juni dieses Jahres. Ich habe davor 10 Jahre bei einem Betrieb gearbeitet. Aufgrund der weiten Strecke habe ich dort aber jetzt zum ender meiner elternzeit gekündigt. Ich habe schon einen neue Stelle plus kitaplatz gefunden. Allerdings erst ab 1.12.2023. Sogesgat bin ich dann ein halbes Jahr arbeits ...

Einen schönrn Guten Tag Ich hätte eine Frage . Ich habe meine 1 Tochter im Juli 21 auf die Welt gebracht und war bei ihr bis zum Juli.22 in Elternzeit davor war ich bis zum Mutterschutz im Tätigkeitsverbot . In Elternzeit bin ich wieder schwanger geworden und bin dann gleich wieder für 2 Monate bis zum Mutterschutz in das Tätigkeitsverbot gekomm ...

Hallo,  mich würde gern wissen ob ich Anspruch auf Elterngeld habe. Meine Elternzeit ist am 16.8.2024 beendet und zum Ende der Elternzeit habe ich das Arbeitsverhältnis meinerseits gekündigt. 1. Kind ist 2018 geboren 2. Kind 2021 dazwischen war ich für 1,5 Monate im Beschäftigungsverbot. Vor beiden Kinder war ich Vollzeit beschäftigt. Habe für ...

Hallo sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Bader! Mich beschäftigt folgende Frage und ich möchte Sie um Ihren Rat bitten. Unser Kind wurde am 25.3.2022 geboren. Meine Elternzeit geht vom 29.5.2022 bis 24.3.2025. Ich habe meinen langjährige Arbeitsstelle zum 31.3.2025 aufgrund von gesundheitlichen und psychischen Problemen gekündigt und bin ...