NB47
Sehr geehrte Frau Bader, wir haben eigentlich gedacht, dass wir bei Zwillingen Anrecht auf 4 Partnermonate (anstatt 2) hätten. Die Elterngeldstelle hat unseren Elterngeldantrag allerdings nicht akzeptiert und uns mitgeteilt, dass wir nur Anrecht auf zwei Partnermonate haben. Was stimmt wirklich? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen NB47
Hallo, an der Länger ändert sich durch die Zwillis nichts, nur an der Höhe. Liebe Grüße NB
User-1722183313
Ja, das stimmt. Das Elterngeld wird nicht pro Kind gezahlt, sondern soll helfen die finanziellen Einbußen zu überbrücken, wenn sich Eltern um ihr Kind/ihre Kinder kümmern. Früher war das tatsächlich mal anders. Es gibt aber einen Geschwisterbonus für den zweiten Zwilling. Elternzeit hingegen bekommt ihr doppelt.
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