Schuby
Hallo, ich habe einen Mann geheiratet, der ein kleines Kind (6 Jahre) hat. Er war bisher nie verheiratet. Mein Mann ist seit Jahren arbeitslos und die Unterhaltsvorschusskasse hat den Anteil, den mein Mann hätte zahlen müssen, übernommen. Ich selber bin berufstätig. Nun meine Frage: wird mein Gehalt für die Unterhaltsberechnung herangezogen und muss ich dann für den Unterhalt des Kindes aufkommen? Des Weiteren: muss mein Mann, falls er mal wieder eine Anstellung hat, die gezahlten Beträge zurück zahlen? Danke vorab
Hallo, Sie sind nicht verantwortlich.Wenn er aber Geld verdient, muss er alles zurückzahlen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Sicher wird dein Gehalt nicht für den Unterhalt eines Kindes herangezogen werden, das nicht deines ist.
Mitglied inaktiv
*muss mein Mann, falls er mal wieder eine Anstellung hat, die gezahlten Beträge zurück zahlen?* ja. wovon lebt denn dein mann? bekommt er hartz4? oder kommst du für euch beide auf?
Strudelteigteilchen
Dein Gehalt könnte insofern relevant werden, als daß Du Deinem Mann unterhaltsverpflichtet bist und er wiederum von dem Geld den Unterhalt an das Kind zahlen könnte/sollte/müßte. Und UHV erzeugt Schulden bei der Vorschußkasse, die zurückzuzahlen sind.
Schuby
Mein Mann bekommt kein Hartz IV mehr, seitdem wir geheiratet haben. D. h., ich komme für alles auf.
Mitglied inaktiv
dann würde ich zusehen, dass er schleunigst "in arbeit" kommt und sowohl für sich als auch für sein Kind unterhalt zahlen kann. sonst bist du am ende tatsächlich noch gelackmeiert.
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