Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Alleine Schwanger von Aggressiven Vater und Arbeitslos

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Alleine Schwanger von Aggressiven Vater und Arbeitslos

xsarahx

Hallo, ich bin etwas verzweifelt und deswegen wende ich mich mal an dieses Forum, da ich nicht mehr weiter weiss... Ich bin schwanger und der Erzeuger wollte eigentlich von Anfang an kein Kind haben. Es war auch nicht geplant, sogar wollte ich mit ihm schlussmachen, kurz bevor wir herausfanden, dass ich schwanger bin. Dazu: Wir waren nicht lange zusammen, er hat mich schlecht behandelt und war ein schlechter Einfluss auf mich, durch ihn habe ich zum Beispiel angefangen zu kiffen (was natürlich sofort aufgehört hat, als ich von dem Kind erfahren habe). In der kurzen Zeit, in der wir uns kannten und auch zusammen waren, hat es nicht lange gedauert, bis ich gemerkt habe, dass es sich bei ihm um einen unreifen, impulsiven Menschen mit narzisstischen Zügen handelt, der, neben seinem Drogenproblem, auch noch Depressionen und Aggressionen hat (nicht professionell nachgewiesen, aber sehr offensichtlich). Als wir es dann erfuhren, ist er halb ausgerastet, er meinte natürlich ich solle aufjedenfall abtreiben, sonst wäre ich daran Schuld, dass sein Leben vorbei ist. Damit war die Sache für mich klar. Ich möchte nicht abtreiben, das kann ich moralisch einfach nicht mit mir vereinbaren und somit habe ich dann den Schlussstrich gezogen und entgültig Schluss gemacht. Am Anfang habe ich ihn zwar noch zum ersten FA Termin mitgenommen, aus Nettigkeit, aber da hat er mir auch wieder bewiesen, dass ich diesem Mann mit seinem Verhalten auf keinen Fall ein Kind zumuten würde und mir möchte ich den Umgang mit diesem Mann auch nicht zumuten. Zumindest nicht mehr als nötig. Also ein gemeinsames Beisammenleben ist keine Option. Ich hatte sogar manchmal Angst vor ihm, wenn er mal schlechte Laune hatte (er hat mich aber nie körperlich verletzt). Die Situation, in der ich mich gerade aber finanziell befinde, ist schwierig. Ich habe mein Abitur gemacht und bin danach 11 Monate arbeiten gegangen und habe mir Geld gespart, um eine Auslandsreise zu machen. Ich habe mir auch einen ausgebauten Van gekauft, bevor ich von dem Kind wusste und bevor ich überhaupt schwanger war. Jetzt bin ich aber arbeitslos und werde mit hoher Wahrscheinlichkeit alleinerziehend werden. Ich wohne noch daheim, aber das kann auch keine Lösung bleiben, zudem meine Eltern mich, glaube ich, nicht mal hier behalten wollen, wenn das Kind dann kommt. Da mein Vertrag an meiner ehemaligen Arbeit ausgelaufen ist, bevor das Ganze passiert ist und ich auch kein ganzes Jahr dort gearbeitet habe, bekomme ich kein Arbeitslosengeld. Wo kann ich hin, was soll ich machen? Werde ich mir eine Wohnung finanzieren können mit der Hilfe von Staatlichen Mitteln? Der Vater will natürlich kein Unterhalt zahlen, aber trotzdem das Kind sehen. Er meinte wir teilen uns das Kind auf, ich soll es 2 Wochen haben, dann er. Und auf dem Papier soll die Vaterschaft nicht anerkannt sein, damit er keine Pflichten hat. Aber das will ich dem Kind nicht antun, zudem möchte ich gerne stillen und es nicht mit der Flasche aufziehen und wenn es alleine bei ihm wäre, müsste er ja die Flasche geben. Außerdem vertraue ich ihm nicht. Ich habe schon so oft gehört, dass kleine Kinder von ihren Vätern nach Hause kommen und geschüttelt worden sind und jetzt für immer mit einer Behinderung leben müssen. Vor allem, bin ich doch auch auf sein Unterhalt angewiesen. Ich will ihm das Kind nicht vorenthalten, nur würde ich mich wohler fühlen, wenn er es (zumindest solange es noch gestillt wird und klein ist und noch nicht für sich selbst sprechen kann) bei mir besuchen kommt. So oft er will. Nur will ich nicht, dass er es sofort mit nach Hause nimmt. Er wollte es ja von Anfang an sowieso nicht. Ich könnte jetzt noch versuchen eine Arbeit zu finden, wenn jemand einer Schwangere einstellen möchte. Aber spätestens wenn das Kind da ist, kann sich niemand darum kümmern, und da kann ich nicht arbeiten gehen, das geht nicht. Das geht erst wieder, wenn es alt genug ist, um in den Kindergarten zu gehen und dann habe ich auch vor wieder Geld zu verdienen. Ich wollte nächstes Jahr eigentlich eine Ausbildung machen oder sogar studieren, ich will mein Abitur nicht umsonst gemacht haben.  Was soll ich tun? Was sind meine nächsten Schritte? Und ist eine Zukunft im Bereich des Möglichen, in der ich mit meinem Kind alleine in einer Wohnung leben kann? 


Hallo, habe den langen Text nur überflogen. Sie brauchen eine Beratung von einem Kollegen vor Ort (auch wegen der Höhe des Unterhaltes) und eine Schwnagerenberatung bei Diakonie oder Caritas. Liebe Grüße NB


MamavonMia123

Hallo Sarah,  für das Rechtsform ist deine Frage vermutlich nicht konkret genug und zu lang. Aber du wirst sicher nicht gute Hinweise bekommen. Du hast noch sehr viele Fragen und bist sehr unsicher. Ich empfehle dir dich schnellstmöglich an eine Schwangerschaftsberatung in deiner Stadt zu wenden. Sie werden dir viele Fragen beantworten können.  Lass dich von den unrealistischen  Vorstellung deines Ex-Freundes nicht verunsichern.. So ein Wechselmodell ist völlig unrealistisch bei einem Säugling. Du solltest ihn unbedingt als Vater angeben. Völlig egal, wie seine Wünsche diesbezüglich sind. Dein Kind steht hier an erster Stelle und er schuldet ihm Unterhalt und irgendwann auch Erbe. Für deinen Unterhalt ist er zunächst ebenfalls zuständig, ob ihm das jetzt gefällt oder nicht. Du solltest meiner Meinung nach aber versuchen schnellst möglich wieder zu arbeiten, auch im dein Elterngeld zu erhöhen. Wie gesagt, lass dich gut beraten. Wenn das Verhältnis zu deinen Eltern gut ist, besprich auch mit ihnen, wie sie es sich vorstellen. Wollen sie wirklich, daß du schnell aussiehst? Oder willst du das? Die Unterstützung deiner Eltern in den ersten Jahren wird Gold wert sein, wenn du sie bekommst. Alles Gute!


3wildehühner

Wende dich an eine Schwangerenkonfliktberatung! Diese können dir nicht nur wertvolle Informationen geben, sondern auch helfen, finanzielle Hilfe von der "Bundesstiftung für Mutter und Kind" zu erhalten, welche Geld für Schwangerschaftskleidung und Erstausstattung beinhaltet. Bezüglich Auszug ist es nicht so einfach, da das Jobcenter bis zu deinem 25. Lebensjahr davon ausgeht, dass deine Eltern dich beherbergen. Nur in Ausnahmefällen bewilligt das Jobcenter eine Wohnung für so junge Erwachsene. Du hast Abitur. Eine Möglichkeit für dich wäre, dass du ein Studium zum Sommersemester beginnst. Dann könntest du BAFöG beantragen bzw. deine Eltern sind dir -neben dem Kindsvater- zum Unterhalt verpflichtet. Ein Studium hätte den großen Vorteil, dass deine berufliche Zukunft gesichert ist. Es gibt an den Universitäten auch Kitas, die dir ermöglichen, das Kind betreuen zu lassen. Auch kann man Babies meist problemlos mit in die Vorlesungen oder Seminare mitnehmen, Ich habe meine drei Kinder im Studium bekommen und sie waren häufig mit an der Uni. Zusätzlich solltest du unbedingt umgehend eine Arbeit aufnehmen! Du kannst auch auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten, um mehr Geld zu generieren. Dass du schwanger bist  musst du nicht sagen und solltest du auch nicht. Nach der Geburt bekommst du Elterngeld. Um dieses zu erhöhen, zählt jeder Monat, den du arbeitest. Nach der Geburt musst du unbedingt den Vater angeben! Nur so hast du Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Wenn der Kindsvater die Vaterschaft nicht anerkennen möchte, muss er zum Vaterschaftstest. Nach dem positiven Ergebnis ist er dann dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig und je nachdem, wie seine finanziellen Mittel sind, auch dir. Kann er dem Kind keinen Unterhalt zahlen, gibt es Unterhaltsvorschuss. Da ist zu beachten, dass du diesen nur erhältst, so lange du alleinerziehend bist. Heiratest du, entfällt der Vorschuss! Diesen Unterhaltsvorschuss muss der Kindsvater übrigens dem Staat zurückzahlen, sobald er zahlungsfähig ist. Bezüglich des Umgangs kannst du dich an das Jugendamt wenden. Dort kann auch ein begleitender Umgang veranlasst werden, falls du Nachweise bezüglich eines kindeswohlgefährdenden Verhaltens seinerseits hast. Ein Wechselmodell gibt es bei einem so kleinen Kind nicht, wenn der Kindsvater nich5 bereits mit dem Kind zusammengelebt hat. Das entspricht nicht dem Kindeswohl. Lass dich nicht von ihm unter Druck setzen und manipulieren!        


xsarahx

Danke für die schnelle Antwort! Ich werde mich aufjedenfall beraten lassen ^^


zweizwerge

Ja, und arbeiten und/oder studieren :-). Bitte denk auch daran, Dein Kind gleich jetzt, also vor der Geburt, bei einer Kita anzumelden, auch wenn Du zumindest bei einer städtischen Kita frühestens im Herbst 2025 einen Platz bekommst.


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