do_skg
Guten Tag, Ich hätte einige Fragen wegen meiner Situation. Ich war seit Juni ‘21 auf einer Weltreise und daher auch als arbeitslos gemeldet ( auch Arbeitslosengeld bekommen). Ich habe mittlerweile eine Stelle gefunden und fange morgen an! Mein Beruf ist Zahnarzthelferin. Gestern habe ich erfahren, dass ich ( ungeplant) schwanger bin! Da mein Beruf mit Patientenkontakt zu tun hat und das corona Risiko sehr hoch ist, möchte ich meinem Arbeitgeber nach Ostern Bescheid geben ( dann bin ich schon in der 12 Woche). Wie sieht es aus, wenn er mich ins Berufsverbot schickt? Ich habe gelesen, dass Mutterschutzlohn wird so berechnet ( Durchschnitt der letzten 3 Monaten). Ich habe dann aber nur 4 Wochen gearbeitet und davor war ich arbeitslos. Wie wird dann in meinem Fall der Mutterschutzlohn berechnet? Würden Sie mir empfehlen, vielleicht 6 Wochen arbeiten und 6 Wochen krankschreiben lassen? Dann hätte ich die 3 Monate, die man braucht, damit man den vollen Gehalt bekommt. Im MuschuG wird das nicht ausführlich erklärt. Vielen Dank
Hallo, 1. Sie waren arbeitssuchend gemeldet, haben aber dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung gestanden, da Sie eine Weltreise gemacht haben. Diesbezüglich haben Sie dann wohl bei der Agentur für Arbeit falsche Angaben gemacht. 2. Jetzt wollen Sie sich aus praktischen Gründen krankschreiben lassen ohne Erkrankung, um sich finanzielle Vorteile zu verschaffen. Und für das alles wollen Sie von einem Rechtsanwalt ( der mal geschworen hat, unser Rechtssystem zu verteidigen) Hilfe und Rat??????
mellomania
Lustig, du fragst die Anwältin ob sie dir empfiehlt, dich falsch Krankschreiben zu lassen? Ernsthaft? Du meldest die Schwangerschaft und den Rest macht der AG! Sollte er nach Prüfung durch die gefährdungsbeurteilung keine ersatztätigkeiten für dich haben und ein bv aussprechen, erhältst du das was du ohne erhältst. So wie du arbeiten könntest. Die 3 Monate Schnitt gelten für Leute mit schwankenden Einkünften, schichtzulagen etc.
Mitglied inaktiv
1. Es heißt Beschäftigungsverbot, ein Berufsverbot kann nur ein Richter aussprechen. 2. Du fragst ernsthaft eine Anwältin, ob du dich wegen nix krankschreiben lassen solltest, was verboten ist? 3. Dein AG kann dir sehr wohl auch einen Arbeitsplatz nach Mutterschutzgesetz schaffen, ein BV ist nicht selbstverständlich, gerade, weil so viele Coronamaßnahmen jetzt entfallen. 4. Du bekommst im BV, solltest du eines bekommen vom AG, das Gehalt, was du jetzt auch hast. Du darfst nicht schlechter gestellt werden.
KielSprotte
Du hast ALG1 bezogen, während du auf Weltreise gewesen bist und somit dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung gestanden hast???? Und jetzt fragst du eine Anwältin, ob du dich krankschreiben lassen sollst, obwohl gar nicht krank? Na, du bist ja ein schönes Früchtchen bzw. legst die Gesetze gerne so aus, wie sie dir passen......mich wundert, dass du nicht aufgeflogen bist, weil du z.B. keine Termine mit deinem Berater wahrgenommen hast bzw. keine Bewerbungen geschrieben hast oder Vorstellungstermine wahrgenommen....
cube
Erst erschleichst du dir ALG ohne jemals vorgehabt zu haben, wirklich arbeiten zu gehen und jetzt fragst du, wie du dir das nächste Geld ohne wirklich arbeiten zu wollen am besten erschleichen kannst?? Sorry, da fällt mir nix zu ein.
Pamo
Ich vermute, dass hier ein Troll schreibt.
Mitglied inaktiv
Mich wundert hier bald nix mehr - in Elternzeit weit weggezogrn , Wunsch nach neuer Schwangerschaft - UPS dann kann man ja Vollzeit BV bekommen und gutes Elterngeld - bald ein Jahr krank geschrieben - schwanger - da kann man doch ins BV wechseln ist ja besser für das Elterngeld - schwanger - Arbeit ist schwer - BV angestrebt Problem: die Gute muss das ältere Kind betreuen -- dazu durfte ich schon lesen, dass die Frau dann halt Glück hat - in Elternzeit schwanger - pro familia soll geraten haben mit dem AG zu sprechen, dass die Elternzeit beendet wird um dann ein Vollzeit BV einzureichen .... Das ist nur auf die schnelle
mellomania
Wem sagst du das. Und wenn antworten kommen, die nicht gefallen, wird man auffällig unverschämt beschimpft. Karma ist eigentlich ganz lieb:-)
Mitglied inaktiv
Mir fällt grad ein, wenn die AP jetzt meint, ich reiche jetzt ne Krankmeldung ein, greift 1. ein mögliches BV nicht und 2. zahlt der AG ja in den ersten vier Wochen keinen Lohn, sondern die KK Krankengeld
mellomania
Manchmal wünsche ich solchen Leuten echt, dass sie voll reinlaufen. Klingt böse, aber so sollte es echt sein. Rückzahlungen inklusive. Das nimmt echt Arten an, krass
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