Sehr geehrte Frau Bader, am 07.09 gehe ich in den Mutterschutz, allerdings werde ich bis zum 30.06 eine rechtskräftige Kündigung zum 30.09 aufgrund einer Bertriebsschließung erhalten. Der voraussichtliche Entbindungstermin ist der 20.10. Jetzt ergeben sich mir allerdings ein paar Fragen, bei denen Sie mir hoffentlich behilflich sein können. 1) Bei Erhalt der schriftlichen Kündigung inkl. der behördlichen Genehmigung, muss ich mich arbeitslos melden, obwohl ich mich bei Eintritt der Arbeitslosigkeit im Mutterschutz befinde? 2)Über die gesetzliche Krankenkasse müsste ich im Mutterschutz und im Elterngeldbezug trotz des fehlenden Arbeitgebers weiterhin beitragsfrei versichert sein, ist dies korrekt ? 3) Während des Elterngeldbezuges mache ich parallel eine fernstudienmäßige unentgeltliche Fortbildung im Bestenfall mit Aufstiegsbafög, dies wirkt sich nicht auf das Elterngeld aus und muss auch nicht bei der Elterngeldstelle angegeben werden ? Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
von Doreen764 am 15.05.2024, 14:03