Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vertrag endet sich während Mutterschutz. Muss ich mich jetzt arbeitslos melden?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vertrag endet sich während Mutterschutz. Muss ich mich jetzt arbeitslos melden?

rosam

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Sehr geehrte Frau Bader, mein Jahresvertrag endet sich während Mutterschutz. Ich möchte danach Elterngeld für weitere 10 Monate beantragen. Muss ich mich jetzt (vor Mutterschutz) beim Arbeitsamt melden, oder habe ich Zeit bis Ende des Elterngeltbezugs? Ich frage es nur wegen der 3 Monate Arbeislosigkeit-Meldungsfrist, denn ich will meinen Anspruch auf ALG1 nicht verlieren. Vielen Dank für Ihre Zeit und Hilfe, Ros


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ab dem Tag, wo der Vertrag endet, übernimmt die Krankenkasse auch den Anteil des Arbeitgebers und zahlt in Höhe von Krankengeld. Arbeitslosengeld 1 können Sie nicht beantragen, da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Sie können diesen Tatbestand im Arbeitsamt schriftlich mitteilen. Liebe Grüße NB


cube

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Arbeitslos bzw. suchend kannst du dich eh erst melden, wenn du auch eine Betreuung für dein Kind hast, also dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst. Ich würde mich daher an deiner Stelle rechtzeitig um einen neuen Job bewerben - dann musst du dich eventuell nach dem EG-Bezug gar nicht beim Arbeitsamt melden.


rosam

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Danke @cube, ja ich möchte es auch so machen, aber wenn es geht nicht und ich finde gar nichts, dann wäre es natürlich super, wenn ich für ein paar Monate noch einen Anspruch auf ALG1 hätte.


Strudelteigteilchen

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Ich weiß nicht, ob man es MUSS, aber ich würde es auf jeden Fall tun. Denn auch, wenn es nicht zwingend erforderlich ist - ich hätte nach der Geburt und auf Jobsuche sicher keine Lust auf eine Diskussion darüber, ob ich es vielleicht unter Umständen doch gemusst hätte. Auch dann nicht, wenn ich im Recht wäre.


peekaboo

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