Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit und Arbeitslos - was steht mir zu?

Frage: Elternzeit und Arbeitslos - was steht mir zu?

JB1996

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Hallo Frau Bader, Ich bin aktuell in der 5/6. Woche schwanger. Leider ist mein Arbeitsvertrag bis zum 31.3.2024 befristet und wird demnach an diesem Tage auslaufen. Mein Entbindungstermin ist der 12.04.2024. Zu meiner Wohnsituation: Ich wohne mit meinem Partner in einer 3-Raumwohnung zusammen. Wir bezahlen warm 600€. Nun habe ich persönlich Angst wie ich bzw. wir die Versorgung meinerseits, sowie des Babys stemmen sollen. Mein Freund hat einen riesigen Kredit, den er stemmen muss, d.h. er selbst kann sich selbst gerade mal über Wasser halten. Meine Frage: Was steht mir als Mutter ab Entbindung zu? Kann ich hier Leistungen beantragen, welche mir helfen? Natürlich war ich 12 Monate davor in einem Arbeitsverhältnis angestellt und werde dann auch nach 12 Monaten wieder arbeiten gehen. Eine Abtreibung kommt für mich nicht in den Sinn. Besten Dank. Jenny


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie werden ja das Kind betreuen u bekommen kein ArbGeld 1. Es bleibt EG u evtl. ergänzende Sozialleistungen. Liebe Grüße NB


misses-cat

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Du kannst 1 Jahr elterngeld beziehen 65 Prozent deines Einkommens, danach solltest du wieder arbeiten gehen Dein Partner sollte versuchen umzuschulden un niedrigere raten zu vereinbaren, wenn ihr Sozialleistungen wie Wohngeld, kinderzuschlag oder im schlimmsten Falle bürgergeld beantragen müsst wird nur nach seinem netto geschaut , nicht wieviele Kredite er abzuzahlen hat.


misses-cat

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Ach so informier die wann du dein kind für die Krippe anmelden musst du solltest , nach dem jahr schnellstmöglich wieder arbeiten. AlG 1 kannst du nur beantragen wenn dein kind betreut ist und nur für die stunden die er oder sie betreut ist. Wenn du also dein kind nur 25 stunden in Betreuung gibst bekommst du auch nur für die stunden alg 1 , nicht für vollzeit Was gehen könnte wenn ihr zb habe Tage ktippe macht, und ab mittags bei Oma oder Opa Es würde auch gehen das dein kind ganz tägig von den Großeltern, Nachbarn oder so betreut werden.


Belly-Monkey

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Hallo Jenny, bei mir war es ähnlich: Vertrag läuft während vorgeburtlichen Mutterschutzes aus. Mein AG war so nett und hat meinen Vertrag bis zum Ende der Mutterschutzfrist (also 8 Wochen nach Geburt) verlängert, damit ich den Zuschuss des AGs noch mitnehmen kann. Da würde ich einfach mal mit deinem AG sprechen, ob er dies auch machen würde. Normalerweise spricht nichts dagegen, da Arbeitsgeber sich den Zuschuss von der Krankenkassen zurückholen können. Deinem AG würde also keine finanzielle Mehrbelastung haben, du würdest aber ca. 10 Wochen deinen bisherigen Lohn statt nur den 13 Euro/Tag Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse bekommen. Nach Entbindung steht dir natürlich ganz normal Elterngeld zu, gemessen an deinem Einkommen der letzten 12 Monate vor Geburt. Wenn du nach 12 Monaten wieder arbeiten gehen willst, dann ist Basiselterngeld für dich am besten. Elterngeld bekommt jeder, egal ob mit oder ohne Arbeitsverhältnis. Hinzu kommt natürlich auch das Kindergeld. Ansonsten kannst du noch Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen. LG


misses-cat

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Sie lebt mit dem Vater zusammen, klar können beide Sozialleistungen beantragen aber das Gehalt vom Partner mit eingerechnet, der Kredit wird bis auf wenige Ausnahmen nicht berücksichtigt Und 600 warm ist jetzt für ne 3 Zimmer Wohnung nicht die welt


JB1996

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Hey Leute, Danke für die schnellen Antworten. Vor allem war der Rat bezüglich des Elterngeldes, dass man jenes dennoch bekommt, hilfreich. Genau das wusste ich nicht. Das ich natürlich nach der Geburt zurücktreten muss, ist mir klar. Ich bedanke mich für die hilfreichen Antworten.


User-1736455377

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dich auch jetzt schon auf einen neuen Job bewerben. Du bist nicht verpflichtet, die Schwangerschaft mitzuteilen u aktuell wird man sie auch noch nicht sehen. In den ersten 3 Monaten ist d Gefahr einer Fehlgeburt am höchsten u du würdest mit Bewerbungen jetzt nicht automatisch unfair ggü einem neuen AG sein - sondern eher umsichtig für dich selbst handeln. Sollte die Schwangerschaft halten (Daumen gedrückt:-), kann es natürlich sein, dass der neue AG nicht happy ist, d du direkt in EZ gehst - aber nachweisen, dass du bei Vertragsunterschrift schon davon gewusst hast, kann er auch nicht. U selbst wenn - rechtlich bist du eben gar nicht verpflichtet, davon in Kenntnis zu setzen vor Unterschrift.


bellis123

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Ganz wichtig: die Arbeitsagentur sowohl über das Vertragsende, als auch über den Entbindungstermin informieren. Und schon jetzt für Krippenplatz bewerben. Dann 12 Monate Elterngeld beziehen, und anschließend falls es mit einem Job noch nicht geklappt hat ALG1 beziehen (sofern du einen Krippenplatz hast!). Deshalb ist es sehr wichtig dass du dich jetzt intensiv um einen Platz bemühst.


Succero

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Wenn du zu Vertragsende noch schwanger bist auf jeden Fall arbeitslos melden. Ist wichtig fürs Geld im MuSchu und besonders wenn du dich ansonsten freiwillig pflichtversichern würdest in der GKV.


MamaausM2

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Du musst dich zum Vertragsende auf jeden Fall arbeitslos bei der Agentur melden. Ohne Anspruch auf ALG kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Dein Vertrag läuft zwar in deinem vorgeburtlichen Mutterschutz aus.


peekaboo

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Ohne Arbeitgeber bist du nicht krankenversichert (ich meine aber zu wissen, dass wenn du arbeitslos bist, wärest du versichert) Sinnvoll ist es vielleicht auch zwei Jahre Elterngeld plus zu beantragen, weil du während dieser Zeit krankenversichert wärest. Wenn du und dein Partner heiraten, könntest du dich über einen Partner versichern (wenn er gesetzlich versichert ist)


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