Elternzeit und Arbeitslos - was steht mir zu?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit und Arbeitslos - was steht mir zu?

Hallo Frau Bader, Ich bin aktuell in der 5/6. Woche schwanger. Leider ist mein Arbeitsvertrag bis zum 31.3.2024 befristet und wird demnach an diesem Tage auslaufen. Mein Entbindungstermin ist der 12.04.2024. Zu meiner Wohnsituation: Ich wohne mit meinem Partner in einer 3-Raumwohnung zusammen. Wir bezahlen warm 600€. Nun habe ich persönlich Angst wie ich bzw. wir die Versorgung meinerseits, sowie des Babys stemmen sollen. Mein Freund hat einen riesigen Kredit, den er stemmen muss, d.h. er selbst kann sich selbst gerade mal über Wasser halten. Meine Frage: Was steht mir als Mutter ab Entbindung zu? Kann ich hier Leistungen beantragen, welche mir helfen? Natürlich war ich 12 Monate davor in einem Arbeitsverhältnis angestellt und werde dann auch nach 12 Monaten wieder arbeiten gehen. Eine Abtreibung kommt für mich nicht in den Sinn. Besten Dank. Jenny

von JB1996 am 13.08.2023, 12:03



Antwort auf: Elternzeit und Arbeitslos - was steht mir zu?

Hallo, Sie werden ja das Kind betreuen u bekommen kein ArbGeld 1. Es bleibt EG u evtl. ergänzende Sozialleistungen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.08.2023



Antwort auf: Elternzeit und Arbeitslos - was steht mir zu?

Du kannst 1 Jahr elterngeld beziehen 65 Prozent deines Einkommens, danach solltest du wieder arbeiten gehen Dein Partner sollte versuchen umzuschulden un niedrigere raten zu vereinbaren, wenn ihr Sozialleistungen wie Wohngeld, kinderzuschlag oder im schlimmsten Falle bürgergeld beantragen müsst wird nur nach seinem netto geschaut , nicht wieviele Kredite er abzuzahlen hat.

von misses-cat am 13.08.2023, 12:24



Antwort auf: Elternzeit und Arbeitslos - was steht mir zu?

Ach so informier die wann du dein kind für die Krippe anmelden musst du solltest , nach dem jahr schnellstmöglich wieder arbeiten. AlG 1 kannst du nur beantragen wenn dein kind betreut ist und nur für die stunden die er oder sie betreut ist. Wenn du also dein kind nur 25 stunden in Betreuung gibst bekommst du auch nur für die stunden alg 1 , nicht für vollzeit Was gehen könnte wenn ihr zb habe Tage ktippe macht, und ab mittags bei Oma oder Opa Es würde auch gehen das dein kind ganz tägig von den Großeltern, Nachbarn oder so betreut werden.

von misses-cat am 13.08.2023, 12:28



Antwort auf: Elternzeit und Arbeitslos - was steht mir zu?

Hallo Jenny, bei mir war es ähnlich: Vertrag läuft während vorgeburtlichen Mutterschutzes aus. Mein AG war so nett und hat meinen Vertrag bis zum Ende der Mutterschutzfrist (also 8 Wochen nach Geburt) verlängert, damit ich den Zuschuss des AGs noch mitnehmen kann. Da würde ich einfach mal mit deinem AG sprechen, ob er dies auch machen würde. Normalerweise spricht nichts dagegen, da Arbeitsgeber sich den Zuschuss von der Krankenkassen zurückholen können. Deinem AG würde also keine finanzielle Mehrbelastung haben, du würdest aber ca. 10 Wochen deinen bisherigen Lohn statt nur den 13 Euro/Tag Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse bekommen. Nach Entbindung steht dir natürlich ganz normal Elterngeld zu, gemessen an deinem Einkommen der letzten 12 Monate vor Geburt. Wenn du nach 12 Monaten wieder arbeiten gehen willst, dann ist Basiselterngeld für dich am besten. Elterngeld bekommt jeder, egal ob mit oder ohne Arbeitsverhältnis. Hinzu kommt natürlich auch das Kindergeld. Ansonsten kannst du noch Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen. LG

von Belly-Monkey am 13.08.2023, 12:33



Antwort auf: Elternzeit und Arbeitslos - was steht mir zu?

Sie lebt mit dem Vater zusammen, klar können beide Sozialleistungen beantragen aber das Gehalt vom Partner mit eingerechnet, der Kredit wird bis auf wenige Ausnahmen nicht berücksichtigt Und 600 warm ist jetzt für ne 3 Zimmer Wohnung nicht die welt

von misses-cat am 13.08.2023, 12:47



Antwort auf: Elternzeit und Arbeitslos - was steht mir zu?

Hey Leute, Danke für die schnellen Antworten. Vor allem war der Rat bezüglich des Elterngeldes, dass man jenes dennoch bekommt, hilfreich. Genau das wusste ich nicht. Das ich natürlich nach der Geburt zurücktreten muss, ist mir klar. Ich bedanke mich für die hilfreichen Antworten.

von JB1996 am 13.08.2023, 12:52



Antwort auf: Elternzeit und Arbeitslos - was steht mir zu?

dich auch jetzt schon auf einen neuen Job bewerben. Du bist nicht verpflichtet, die Schwangerschaft mitzuteilen u aktuell wird man sie auch noch nicht sehen. In den ersten 3 Monaten ist d Gefahr einer Fehlgeburt am höchsten u du würdest mit Bewerbungen jetzt nicht automatisch unfair ggü einem neuen AG sein - sondern eher umsichtig für dich selbst handeln. Sollte die Schwangerschaft halten (Daumen gedrückt:-), kann es natürlich sein, dass der neue AG nicht happy ist, d du direkt in EZ gehst - aber nachweisen, dass du bei Vertragsunterschrift schon davon gewusst hast, kann er auch nicht. U selbst wenn - rechtlich bist du eben gar nicht verpflichtet, davon in Kenntnis zu setzen vor Unterschrift.

von suityourself am 13.08.2023, 14:44



Antwort auf: Elternzeit und Arbeitslos - was steht mir zu?

Ganz wichtig: die Arbeitsagentur sowohl über das Vertragsende, als auch über den Entbindungstermin informieren. Und schon jetzt für Krippenplatz bewerben. Dann 12 Monate Elterngeld beziehen, und anschließend falls es mit einem Job noch nicht geklappt hat ALG1 beziehen (sofern du einen Krippenplatz hast!). Deshalb ist es sehr wichtig dass du dich jetzt intensiv um einen Platz bemühst.

von bellis123 am 14.08.2023, 13:33



Antwort auf: Elternzeit und Arbeitslos - was steht mir zu?

Wenn du zu Vertragsende noch schwanger bist auf jeden Fall arbeitslos melden. Ist wichtig fürs Geld im MuSchu und besonders wenn du dich ansonsten freiwillig pflichtversichern würdest in der GKV.

von Succero am 14.08.2023, 20:54



Antwort auf: Elternzeit und Arbeitslos - was steht mir zu?

Du musst dich zum Vertragsende auf jeden Fall arbeitslos bei der Agentur melden. Ohne Anspruch auf ALG kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Dein Vertrag läuft zwar in deinem vorgeburtlichen Mutterschutz aus.

von MamaausM2 am 15.08.2023, 08:23



Antwort auf: Elternzeit und Arbeitslos - was steht mir zu?

Ohne Arbeitgeber bist du nicht krankenversichert (ich meine aber zu wissen, dass wenn du arbeitslos bist, wärest du versichert) Sinnvoll ist es vielleicht auch zwei Jahre Elterngeld plus zu beantragen, weil du während dieser Zeit krankenversichert wärest. Wenn du und dein Partner heiraten, könntest du dich über einen Partner versichern (wenn er gesetzlich versichert ist)

von peekaboo am 17.08.2023, 08:38



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Was steht mir zu. Während elternzeit wieder schwanger.

1. Kind am 22.8.12 geboren. 2 Jahre Elternzeit. 2. Kind wird im Januar 2014 zur Welt kommen. Wie viel Elterngeld steht mir dann zu? Was steht mir noch zu und was muss ich beantragen?


Fast am Ende der Elternzeit wieder schwanger. Was steht mir zu?

Guten Tag Fr. Bader Auf der einen Seite bin ich Grade total happy und auf der anderen Seite total nervös. Da ich gerade nicht weiß wie es finanziell für mich steht. Ich habe Ende Februar 2012 meine Tochter bekommen und bin anschließend zwei Jahre in Elternzeit gegangen. Die nun am 13.2.2014 endet. Jetzt habe ich gerade festgestellt, dass ich w...


Trennung in Elternzeit, Kindsvater arbeitslos, was steht mir zu?

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich momentan in einer etwas problematischen Situation. Mein Lebenspartner (mit dem ich nicht verheiratet bin) und ich haben im Mai diesen Jahres einen gemeinsamen Sohn bekommen. Der Vater steht in der Geburtsurkunde, ich habe jedoch das alleinige Sorgerecht. Nun ist es mir durch bestimmte Umstände nicht meh...


Erneut Schwangerschaft in Elternzeit - was steht mir zu?

Hallo, Es geht um folgendes: Anfang April 2013 haben mein Mann und ich Nachwuchs bekommen. Elternzeit hatte ich damals für ein Jahr beantragt. Jetzt könnte es jedoch sein, das ich wieder schwanger bin (Test noch ausstehend). Da ich über einen Arbeitsvermittler einen unbefristeten Arbeitsvertrag habe würde ich den gerne auch behalten und nicht selb...


Schwanger in Elternzeit, was steht mir zu?

Hallo, ich habe bereits einen 2jährigen Sohn und befinde mich in Elternzeit die noch bis Januar 2015 laufen würde. Nun bin ich vermutlich erneut schwanger. Was steht mir beim 2.Kind zu? Ich bekomme doch dann nur 300 Euro Elterngeld und es interessiert nicht was ich vorher verdient habe oder? Stimmt es das man einen Geschwisterbonus bekommt? Mein Kl...


Was steht mir zu nach Elternzeit wieder schwanger

Guten Morgen Frau Bader, Ich habe die letzten zwei Monate meiner Elternzeit auf geringfügiger Basis bei meinem Arbeitgeber gearbeitet (01.08.14 bis 30.09.14) Dieses wurde auch schriftlich festgehalten. Ab 1.10.14 bin ich wieder auf Vollzeit beschäftigt bzw mein alter Arbeitsvertrag von vor der ersten Schwangerschaft tritt wieder in Kraft. Auc...


Mutterschutz und Elternzeit, was steht mir zu?

Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit noch bis 25.10.2016 in meiner 3-jährigen Elternzeit meiner 1. Tochter. Seit ihrem 2. Geburtstag bis zum Ende dieser Elternzeit ( schriftlich genehmigt durch meinen Hauptarbeitgeber ) arbeite ich auf 450€-Basis als Packerin in einem Supermarkt bei uns im Ort. Nach meiner Elternzeit wollte ich auf Te...


Hallo.ich bin in der Elternzeit wieder schwanger.was steht mir zu?

Ich bin in der 23 SSW und bin bis 13.03.2018 noch in der Elternzeit. Ich habe meinem Arbeitgeber mitgeteilt,dass ich schwanger bin und jetzt wollen Sie,dass ich mich Entscheide wie das weiter gehen soll. Ich weiß nicht was mir zu steht ich habe nix genaues im Internet gefunden. Ich weiß nur das ich die jetzige Elternzeit beenden kann. Aber was da...


Was steht mir zu wenn ich innerhalb der 2jährigen Elternzeit wieder schwanger we

Sehr geehrte Frau Bader, Im Oktober 2017 habe ich mein erstes Kind bekommen, im Moment befinde ich mich in Elternzeit bis Oktober 2019 (Elterngeld Plus). Ich bin nun mit dem Gedanken Geschwisterchen beschäftigt. Für mich stellt sich nun aber die Frage wie geht es dann weiter. Für mich gibt es drei Möglichkeiten. 1. wir versuchen schnell wieder ...


Erneut schwanger in der Elternzeit was steht mir zu ?

Guten Tag Frau Bader, mein Sohn ist am 25.11.2017 geboren. Ich habe ein Jahr Elternzeit genommen. Habe davor in Vollzeit gearbeitet als festangestellte. Jetzt bin ich erneut Schwanger in der 6. Woche. Was ändert sich von der finanziellen Seite für mich ? Komme ich automatisch wieder in den Mutterschutz zurück? Steht mir mein Gehalt wieder zu oder...