Clea81
Liebe Frau Bader, meine Tochter wurde letztes Jahr im Juni geboren und ich beziehe Elterngeld plus bis Oktober 2024 (aufgeteilt mit meinem Partner). Mein befristeter Arbeitsvertrag läuft jetzt aber zum 30.6.2024 aus und wird nicht mehr verlängert. Muss/Soll ich mich jetzt arbeitslos melden? Natürlich wäre das ALG 1 höher als das Elterngeld, soweit ich mich jetzt belesen habe, würde mir das aber gar nicht zustehen, da ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Unsere Tochter geht ab September in den Kindergarten und ich denke ab Oktober (nach der Eingewöhnung) könnte ich auch wieder arbeiten gehen. Ich habe so geplant, dass ich bis dahin auch Elterngeld beziehe und dann zum Oktober ALG1 beantrage, falls ich noch keine Stelle gefunden habe. Wie muss ich jetzt aber vorgehen, mich beim Arbeitsamt melden, auch wenn ich "nur" Elterngeld weiterhin beziehen will? Wie läuft das mit der Krankenversicherung, ich bin freiwilig gesetzlich versichert und zahle jeden monat den Mindestbeitrag. Vielen Dank für eine Rückmeldung Clea
Hallo, Sie können sich nur dann arbeitslos melden, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen also das Kind fremdbetreut wird. Liebe Grüße NB
Neverland
Deine EZ endet mir dem Vertrag. Du bist ab dann Hausfrau. Absprung auf ALG1 hast du erst, wenn das Kind betreut ist. Vorher interessiert sich das Arbeitsamt auch nicht für dich. Wobei du dich natürlich arbeitssuchend melden kannst. Nur Geld gibt es keines. Krankenversichert bist du solange, wie du Elterngeld bbekommst. Oder du versichert dich über deinen Mann sofern das möglich ist.
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