Sammy100
Hallo, ich bin zum 15.12.23 arbeitslos. Zum 16.2.24 beginnt meine MMK. Beim heutigen Termin beim Arbeitsamt wurde mir mitgeteilt,dass das Amt für diese 3 Wochen nicht zuständig sei, sondern die KK in Form eines Übergangsgeldes.Ich sei in der Zeit abwesend und nicht vermittelbar, man würde mich auf pausieren setzen. Laut meiner Recherche besteht seitens des Arbeitsamtes Leistungspflicht "...Anspruch auf Leistungsfortzahlung besteht auch, wenn der Arbeitslose ohne arbeitsunfähig zu sein, während des Leistungsbezuges auf Kosten der Krankenkasse in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt wird Anspruch auf Lohnfortzahlung hat man gemaß & 126 Absatz 1 SGB Ill für einen Zeitraum von sechs Wochen Die Erreichbarkeits AO steht der Verfügbarkeit nicht entgegen, wenn ein zeitraum von 3 Wochen nicht überschritten wird,oder...." Können Sie mir bitte sagen,ob dies richtig verstanden wurde. Wer ist der zuständige Leistungsträger für mich während der MMK? Wo ist dies nachzulesen (Paragraph etc.) und dem Amt ggf. möglich vorzulegen? Vielen Dank
Hallo, üblicherweise die Dt. RV. Wer hat die Kur denn bewilligt? Fragen Sie dort nach. Liebe Grüße NB
Sammy100
Die Kur wurde von der Krankenkasse bewilligt.Die RV würde eher nicht zum Tragen kommen. Kasse sagt es ist Leistung des Amtes. Also Jeder schiebt es dem Anderen zu.
User-1722183313
Frau Bader liest in der Regel die Posts nicht nocheinmal. Bei Nachfragen, müsstest die Frage neu formatieren.
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