Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vor Jobwechsel arbeitslos melden?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Vor Jobwechsel arbeitslos melden?

Alexandra0288

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich werde meiner derzeitige Stelle aufgrund der Fahrtzeit von 1,5 h pro Strecke am Tag zum 30.03.2023 kündigen. Die Elternzeit war bei diesem Arbeitgeber bis zum 01.07.2023 beantragt. Ich habe bereits eine neue unbefristete Stelle ohne Probezeit, die ich am 01.07. 2023 beginne. Aktuell bin ich noch PKV versichert, was nach Ende des Elterngeldes kaum tragbar ist. Macht es Sinn sich für den Zeitraum 30.03 bis 01.07 arbeitslos zu melden? Meine Hoffnung wäre, dass ich dann gesetzlich krankenversichert sein darf und Leistungen an der Krankenversicherung anteilig übernommen werden. Denken sie, dass ich eine Chance auf Arbeitslosengeld habe, trotz Eigenkündigung? Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Idee ist nicht schlecht, wenn das Kind fremdbetreut ist und Sie eine Sperre mit einplanen. Aber die Entfernung kann auch die Sperre umgehen - hängt vom Sachbearbeiter ab. Liebe Grüße NB


Suomi

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Ist Dein Kind denn betreut? Anspruch auf Arbeitslosengeld setzt voraus, dass man arbeiten gehen könnte und dazu muss das Kind eine Betreuung haben.


KielSprotte

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Da wird das Amt wohl kaum mitspielen. Du hast bis 30.06.23 EZ eingeplant und zum 01.07. einen neuen Job.......warum sollten sie dir was für eine Zeit bewilligen, die du als EZ eingeplant hast?


MamaausM2

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Nein kaum Chancen. Die Agentur wird dich sperren und in dieser Zeit auch keine KV zahlen. Selbstverschuldet ist dein ansinnen


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