Mama85
Hallo Frau Bader, mein Sohn kommt dieses Jahr in die schule. 2 Jahre elternzeit habe ich in den ersten beiden Lebensjahren von ihm genommen, nun möchte ich das 3. Jahr elternzeit nehmen bis er in die 2. Klasse kommt, das haben wir uns damals überlegt und so wollen wir es nun machen. Leider bin ich seit Februar arbeitssuchend gemeldet. Kann ich trotzdem elternzeit nehmen? Arbeitslosen Geld bekomme ich sicher dann nicht vom Amt, aber was Ist mit den Beiträgen zur Krankenversicherung usw. Fällt das auch weg? Bekomme ich Sanktionen wenn ich mich einfach nicht mehr um einen job bemühe? Bin gespannt auf ihre Antwort Mfg
Hallo, Elternzeit und Leistungen der AfA schließen sich normalerweise aus. Sie erhalten dann keinerlei Leistungen müssen sich auch selber krankenversichern/ familienversichern. Beitragsfrei krankenversichert ist man nämlich nur, wenn man einen Arbeitgeber hat oder Elterngeld erhält. Liebe Grüße NB
MamaausM2
Das geht so nicht. Es gibt Sanktionen wenn du deine Mitwirkungspflichten nicht nachkommst. Also dich nicht aktiv um einen Job bemühen Wenn du dich beim Amt aktiv abmeldest, zahlt das Amt keine Leistungen also auch keine Kv etc Elternzeit gibt es nämlich nur für Arbeitnehmer
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