Arbeitslos und schwanger - wie wird das Elterngeld berechnet?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitslos und schwanger - wie wird das Elterngeld berechnet?

Liebe Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Ich habe meine Tochter im Jahr 2017 gekriegt und habe Elterngeld ganz normal bezogen. Die Kalkulation dafür war basiert auf meinem damaligen Einkommen (arbeitete Vollzeit). Ich habe ein Jahr Elternzeit gehabt und als sie zu Ende ging, wurde ich gekündigt. Ich bin nun seit Anfang März 2019 arbeitslos, möchte aber ein zweites Kind. Da ich aber etwas älter bin, möchte ich es nicht verschieben. Wie wäre die Lage, sollte ich schwanger in der Arbeitslosigkeit werden? Wenn ich ab jetzt Arbeitslosengeld beziehe und dann schwanger werde, wird das Elterngeld auf Basis meines vorigen Gehalts (vor der Arbeitslosigkeit) kalkuliert? Oder würde ich nur den Mindestbetrag von €300 Elterngeld monatlich erhalten? Ich bin unsicher, wie ich weiter verfahren sollte und mir ist natürlich auch wichtig, dass ich und meine Tochter weiterhin krankenversichert sind. Ich müsste in den nächsten Tagen meinen Antrag auf Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit einreichen und weiß nicht genau, was ich unter den Umständen machen soll. Ich hatte es eigentlich so vor, Arbeitslosengeld zu beantragen und mich zu bewerben, aber parallel versuchen, schwanger zu werden. Sollte ich aber tatsächlich schwanger werden, wäre ich auch bereit auf ALG 1 zu verzichten. Mir ist es nur wichtig, dass das Elterngeld auf mein ursprüngliches Gehalt basiert wird und dass meine Versicherungen sichergestellt sind. Ich wäre sehr dankbar um Ihren Rat. Freundliche Grüße

von ShinyHappyPeople am 14.03.2019, 17:16



Antwort auf: Arbeitslos und schwanger - wie wird das Elterngeld berechnet?

Hallo, es zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt. Monate mit ArbGled 1 zählen mit 0 €. Deshalb wäre es besser, vorher noch arbeiten zu gehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.03.2019



Antwort auf: Arbeitslos und schwanger - wie wird das Elterngeld berechnet?

das erhöht das elterngeld und du hättest elternzeitmöglichkeit. ein kind muss man sich leisten können. du erhälst nach der geburt KEIN alg wenn du das kind zuhause betreust. der logische schritt ist ARBEIT dann schwanger und weiterarbeiten und dann erst geburt. alles andre ist doch, wenn man es planen kann, nicht sinnvoll oder?

von mellomania am 14.03.2019, 17:18



Antwort auf: Arbeitslos und schwanger - wie wird das Elterngeld berechnet?

Ist doch aber irgendwie logisch oder? Wenn du kein Einkommen erwirtschaftet hast, kann es auch kein darauf basierendes Elterngeld geben. Dann gibt es eben Basis-EG und den Rest müsst ihr euch leisten können. Denn zum Kinder bekommen gehören ja nun mal 2 Menschen - wie also sieht dein Partner die Sache? Würde er euch als Familie finanziell durchbringen können? Dann kannst du es halten wie du willst/schwanger werden wann du willst. Im Prinzip fragst du gerade, ob es ohne arbeiten zu gehen die gleichen Gelder und Versicherungsleistungen gibt wie beim ersten Kind. Nein, gibt es nicht.

von cube am 14.03.2019, 17:51



Antwort auf: Arbeitslos und schwanger - wie wird das Elterngeld berechnet?

Hallo, Es ist für das Elterngeld egal, ob du Arbeitslosengeld beziehst oder freiwillig darauf verzichtet. Wie hoch das Elterngeld wird, ist abhängig davon, wie schnell du schwanger wirst. Für die Elterngeld - Berechnung wird der Lohn die letzten 12 Monate vor der Geburt berücksichtigt. Arbeitslosengeld Monate werden mit 0 berechnet. LG luvi

von luvi am 14.03.2019, 17:51



Antwort auf: Arbeitslos und schwanger - wie wird das Elterngeld berechnet?

Antrag auf ALG1 hätte schon lange da sein müssen. Du hättest dich 3 Monate vor Arbeitslosigkeit dort melden müssen. Wir haben inzwischen Mitte März. Davon ab wenn du bis dahin nicht arbeitest wird es der Mindestsatz, da du ja kein Einkommen hast. Besser also erst was neues suchen und dann schwanger werden. Mit legalen Mitteln, sofern man das so nennen kann, ist es dir nicht mehr möglich auf das Einkommen von vor dem ersten Kind beim neuen EG zurück zu greifen, Dafür ist der Abstand einfach zu groß. Die einzige Chance wäre evtl noch wenn du bereits schwanger wärst oder es zeitnah wirst und du selbstständig wirst. Kind müsste aber 2019 geboren werden damit du auf die Steuererklärung von 2016, 2017 oder 2018 zurück greifen kannst. Da du 2017 und 2018 EG bezogen hast, könntest du diese beiden Jahre ausklammern lassen. Problem wäre, du müsstest dich selbst krankenversichern und hoffen das man dir keine Scheinselbstständigkeit vorwirft. Recht riskant. Deshalb der Rat besser erst was neues suchen, dann schwanger werden.

von Felica am 14.03.2019, 17:57



Antwort auf: Arbeitslos und schwanger - wie wird das Elterngeld berechnet?

Tust du dich nicht arbeitslos melden, bist du gar nicht versichert, dein Kind evtl auch nicht. Alg1 Geld gibt es auch nur wenn dein Kind betreut ist. Lies hier paar seiten weiter, der fragt eine die drei Jahre ez sich genommen hat und sich dann wundert das es kein ALG 1 gibt und damit keine Versicherung. Tipp: Arbeit suchen, schwanger werden und vor neuer Geburt 12 Monate gearbeitet haben....

Mitglied inaktiv - 14.03.2019, 18:14



Antwort auf: Arbeitslos und schwanger - wie wird das Elterngeld berechnet?

Hallo, Im Gegensatz zu anderen bin ich der Meinung, dass es schon die Möglichkeit gibt, höheres Elterngeld zu beziehen, als den Mindestsatz. Du hattest doch die letzten Monate Vollzeit Verdienst. Wie viele Monate hast du nach der Elternzeit gearbeitet. Wenn du ein Jahr Elternzeit hättest, wären das ja mindestens 2 Monate. Außerdem kann die der Arbeitgeber auch nicht zum Ende der Elternzeit kündigen, sondern muss eine Kündigungsfrist beginnend ab deinem ersten Arbeitstag nach der Elternzeit einhalten. Also, wenn du mehrere Monate Vollzeit Lohn bekommen hast und bald schwanger wirst, fließt der Lohn nach der Elternzeit in die Berechnung des neuen Elterngeldes mit ein. Krankenversichert bist du, wenn du keinen Arbeitgeber hast, so lange du Elterngeld beziehst. Es empfiehlt sich deshalb das Elterngeld halbiert auszahlen zu lassen. Wenn du verheiratet bist, könnst du dich auch über deinen Mann Familienversichern. LG luvi

von luvi am 14.03.2019, 22:20



Antwort auf: Arbeitslos und schwanger - wie wird das Elterngeld berechnet?

Liebe Luvi, ganz genau. Ich hatte Verdienst ab Mitte Oktober 2018 bis Ende Februar 2019. Da bin ich auch der Meinung, dass es mit in die Berechnung des Elterngeldes einfließen würde. Aber mal eine andere Frage: Wäre es vielleicht sinnvoller, wenn ich einfach gar kein Arbeitslosengeld 1 beziehe bzw. es ruhen lasse und einfach Elterngeld beantrage, sobald ich tatsächlich schwanger wäre. Wenn ich kein Arbeitslosengeld beziehen würde, würde doch mein Gehalt auch vor der Geburt meines ersten Kindes noch für die Berechnung des Elterngeldes für das zweite Kind greifen? Bei wem stelle ich einen Antrag auf Elternzeit, wenn ich keinen Arbeitgeber mehr habe? Viele Grüße

von ShinyHappyPeople am 14.03.2019, 23:28



Antwort auf: Arbeitslos und schwanger - wie wird das Elterngeld berechnet?

Hallo, Du musst bald schwanger werden. Je länger du wartest, um so geringer ist das Elterngeld. Es zählen die 12 Monate vor der Geburt. Monate, in denen jemand im Mutterschutz ist bzw. Elterngeld bekommen hat, werden ausgeklammert, stattdessen werden die vorhergehenden Monate Die Monate, in denen du keinen Lohn bekommen hast, gehen mit 0 Euro in die Berechnung rein. Dabei spielt es keine Rolle, ob du Arbeitslosengeld bezogen hast oder nicht. Es macht also keinen Sinn auf das Arbeitslosengeld zu verzichten. Am besten wäre es natürlich, wenn du noch vor der Geburt eine neue Arbeit finden würdest. Elternzeit gibt es nur in Verbindung mit einem Arbeitsplatz. Das ist quasi eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Elternzeit hast du deshalb ohne Arbeitgeber nicht. Du brauchst sie also nirgendwo zu beantragen. Elterngeld beantragt du bei der Elterngeld Stelle. Dafür brauchst du keinen Arbeitgeber. LG luvi

von luvi am 14.03.2019, 23:47



Antwort auf: Arbeitslos und schwanger - wie wird das Elterngeld berechnet?

weil du das oben so schreibst

von mellomania am 15.03.2019, 06:10



Antwort auf: Arbeitslos und schwanger - wie wird das Elterngeld berechnet?

Du bist aber noch nicht schwanger. Eine Schwangerschaft dauert 10 Monate, 12, plus Mutterschutz, werden zurück gerechnet. Wir haben bereits März. Im besten Fall das du jetzt sofort schwanger wirst, was unwahrscheinlich ist, werden die Zeiten von Oktober-Februar also noch berücksichtigt und der Rest der zeit mit 0 €. Außer und da bleibt dir nichts anderes übrig, du arbeitest bist dahin wieder. 300 € Mindestsatz bekommst du so oder so, alles was mehr sein soll muss du verdienen. Wenn dein monatliches Einkommen nicht extrem hoch ist, wird es dann schwer das die Zeit von Oktober-Februar schon mehr wie Mindestsatz ausmacht. Da du für März kein Einkommen hast, wird der Monat schon mit 0 € das EG runterziehen. Noch einmal, ob du ALG1 beziehst, Hartz4 oder einfach gar nichts macht keinen Unterschied. Es werden immer 0 € berechnet. Willst du mehr wie den Mindestsatz, musst du arbeiten und zwar möglichst ab sofort. Jetzt verstanden? EZ kannst du auch nicht nehmen wenn du keinen Arbeitgeber hast. Es gibt ja keinen Job denn man für dich freihalten müsste. Heißt für dich auch, sobald das EG durch bist hast du wieder ein Problem mit der Krankenversicherung. Davon ab wärst du bis dahin mit dem Anspruch auf ALG entweder schon komplett durch oder fast. Außer, du arbeitest bis Mutterschutz Kind 2. Der Staat unterstützt wo benötigt wird, keine Frage, aber für Nichtstun gibt es genau das was es wert ist, nämlich nichts.

von Felica am 15.03.2019, 07:12



Antwort auf: Arbeitslos und schwanger - wie wird das Elterngeld berechnet?

Du erhälst doch längstens 1 Jahr alg1 jetzt ab März. Bist noch nicht schwanger. Also geht die Rechnung mit auf ALG verzichten gar nicht auf. Nach Geburt kannst du klar Elterngeld beziehen, entweder auf 1 Jahr oder gesplittet. ALG Anspruch ruht in dieser Zeit. Dann erhälst du nur Leistungen wenn Kind betreut ist. Gesetzlich Anspruch hat es ab 1. Geburtstag. Für das neue Elterngeld zählen die 12 Monate vorher. Wieviele Monate hast du seit ez Ende gearbeitet? Die zählen natürlich. Monate mit ALG mit 0€. Also schnell arbeitslos melden, schon wegen der Versicherung, Arbeit suchen und dann schwanger werden.

Mitglied inaktiv - 15.03.2019, 07:31



Antwort auf: Arbeitslos und schwanger - wie wird das Elterngeld berechnet?

Danke für eure hilfreiche Antworten. Wie Funktioniert es mit den Versicherungen (Kranken,Renten usw Versicherungen), wenn man tatsächlich den Mindestsatz an Elterngeld erhält? Am besten bei welcher Behörde kann ich mich darüber informieren/ anrufen? Viele Grüße

von ShinyHappyPeople am 15.03.2019, 15:08



Antwort auf: Arbeitslos und schwanger - wie wird das Elterngeld berechnet?

Bei gar keiner Behörde. Du hast keinen Arbeitgeber also müsstest du entweder dich über deinen Partner familienversichern ( geht nur wenn er gesetzlich versichert ist und ihr heiratet) oder du zahlst es selber

von misses-cat am 15.03.2019, 15:22



Antwort auf: Arbeitslos und schwanger - wie wird das Elterngeld berechnet?

Du bist aktuell arbeitslos. Hast du dich aber wohl noch nicht beim Amt gemeldet, bist also gerade unversicherte Hausfrau. Wer finanziert dich denn gerade? Wo/über wen bist du und dein Kind denn zB aktuell gerade Krankenversichert? Gleichzeitig machst du dir aber Gedanken darüber, wie es läuft, solltest du während der Arbeitslosigkeit schwanger werden. Entweder habe ich hier etwas überlesen, falsch verstanden oder aber ich würde sagen, du solltest dich erst mal um die aktuelle Situation kümmern.

von cube am 15.03.2019, 16:00



Antwort auf: Arbeitslos und schwanger - wie wird das Elterngeld berechnet?

Deshalb schrieb ich ja das sie viel zu spät dran ist. denn sie wird ja nicht rückwirkend ALG1 erhalten, also ist sie auch nicht rückwirkend versichert. Da wäre eine neue Schwangerschaft und das evtl Elterngeld mein kleinstes Problem. Jetzt heißt es erst einmal für die aktuelle Situation eine Lösung finden.

von Felica am 15.03.2019, 16:28



Antwort auf: Arbeitslos und schwanger - wie wird das Elterngeld berechnet?

AP: während der Schwangerschaft erhält man doch kein Elterngeld. Meldest du dich NICHT arbeitslos, bist du und dein Kind gar nicht versichert..... Nirgends. Maximal ginge Familienversicherung wenn ihr verheiratet seit.

Mitglied inaktiv - 15.03.2019, 16:29



Antwort auf: Arbeitslos und schwanger - wie wird das Elterngeld berechnet?

Auch das versteh ich nicht: sie hat doch schon ein Kind - müsste solche Sachen doch eigentlich wissen ... Zu dem Hinweis/Frage bzgl. des Vaters kam ja auch keine Antwort. Wie gesagt - ich finde das immer verworrener und kann mir gar nicht mehr so richtig vorstellen, dass sich da bisher schon mal selbst um irgendetwas gekümmert worden ist...

von cube am 15.03.2019, 17:01



Antwort auf: Arbeitslos und schwanger - wie wird das Elterngeld berechnet?

Vor allem die irre Annahme das man ohne zu arbeiten Geld fur ein kind bekommt, was noch gar nicht existiert Irgendwie blicke ich das nicht. Arbeitslosengeld gibt es nicht rückwirkend und auch nur begrenzte Zeit und die paar Monate zwischen ez Ende und Arbeitslosigkeit sollen soviel Elterngeld bringen wie 2017 Und dazwischen wie finanziert sie sich jetzt gerade. Lohn Februar klar und dann???

Mitglied inaktiv - 15.03.2019, 17:14



Antwort auf: Arbeitslos und schwanger - wie wird das Elterngeld berechnet?

1. Du hättest dich schon längst arbeitssuchend melden müssen - nämlich ab dem Moment, wo dir die Kündigung übergeben wurde. 2. Aktuell sind dann also weder du noch deine Tochter krankenversichert - es sei denn, es gibt einen Ehemann, über den ihr familienversichert seid. 3. ALG gibt es nicht rückwirkend! Du wirst also noch einige Zeit ohne Geld auskommen müssen - es sei denn eben, es gibt doch einen Partner, der euch aktuell finanziert. 4. Wirst du während der Arbeitslosigkeit schwanger, wirst du an EG nur den Mindestsatz von 300 Euro bekommen. 5. Findest du schnell einen Job und wirst dann schnell schwanger, wird dein EG auch nicht irre hoch sein, da du zu viele 0-Monate haben wirst. 6. Ohne AG keine EZ - du bist dann Hausfrau mit EG-Bezug. 7. Während des EG-Bezuges bist du versichert. 8. Endet der EG-Bezug musst du schauen, ob du überhaupt noch mal ALG bekommst - je nach dem, wie viele Monate du bereits ALG vor der neuen Schwangerschaft bezogen hast, könnte dein Bezugszeitraum auch aufgebraucht sein. Oder zumindest dann ziemlich schnell vorbei sein. 9. ALG-Bezug setzt generell voraus, dass du arbeitsfähig bist - also dein zweites Kind auch möglichst schnell in die Betreuung kommt. Als Fazit bleibt: entweder es gibt einen Partner, der dich gerade finanziert (und das auch zukünftig tun wird) und über den ihr versichert seid - oder aber, du solltest dich pronto Arbeitssuchend melden und am allerbesten auch erst mal 1 Jahr arbeiten ,bevor du wieder schwanger wirst. Und mit der KK telefonieren und deinen und den Status deiner Tochter klären. So, ich hoffe, jetzt ist alles geklärt.

von cube am 15.03.2019, 17:18



Antwort auf: Arbeitslos und schwanger - wie wird das Elterngeld berechnet?

Erstmal, vielen Dank für eure ausführlichen Antworten. Ich bin aber etwas perplex, was für einen Ärger meine Fragen verursacht haben. Um euch meine Situation etwas näher zu erläutern: Ich bin eine ehrliche und anständige Frau, die seit 20 Jahren hart arbeitet und ins System einzahlt, auch vor der Geburt meiner ersten Tochter. Statt euch zu ärgern, setzt euch bitte in meiner Position. Nach Ende der Elternzeit für meine Tochter hatte ich ganz normal vor, wieder arbeiten zu gehen und dann, wenn möglich, wieder schwanger zu werden, da ich und mein Mann uns ein zweites Kind wünschen. Ich glaube, dieser Wunsch ist verständlich und nachvollziehbar. Eine Kündigung nach langjähriger Betriebszugehörigkeit konnte ich natürlich nicht vorhersehen. Das änderte aber nichts an der Tatsache, dass ich mir ein zweites Kind wünsche und mit 40 nicht zögern möchte. Auch nachvollziehbar. Bis zum heutigen Tag habe ich von mehreren Quellen erfahren, dass es selbst in der Arbeitslosigkeit (ein Status, der übrigens nicht sonderlich angenehm für eine Frau ist, die noch nie in 20 Jahren arbeitslos war) möglich ist, auf das Gehalt vor der ersten Geburt für die Berechnung des Elterngelds für das zweite Kind zurückzugreifen. Das hat mich auch gewundert, aber wer bitte würde das nicht machen, wenn es tatsächlich einem zustehen würde? Dass es letztendlich nicht der Fall ist und nicht möglich ist, akzeptiere ich natürlich. Ich habe mich mit einer Elterngeldstelle heute in Verbindung gesetzt und sogar von der Beraterin dort erfahren, dass sie mit meiner Frage ständig konfrontiert wird, weil sehr viele Frauen falsch informiert sind. Das kann man Jemandem nicht vorwerfen, weil wir selbst durch diesen Austausch sehen, dass das Thema komplex ist. Mein ursprünglicher Wunsch war einfach nur, dass Frau Bader als Fachanwältin für Familienrecht, meine Frage mit Fakten beantwortet. Was kann ich und darf ich in meiner jetzigen Situation als Arbeitslose mit Kinderwunsch machen? Ich habe so viele unterschiedliche Meinungen inzwischen gehört, die mit sehr viel Emotion und Ärger verbunden sind, aber meine Frage war an Frau Bader gerichtet. Und ich hoffe noch sehr auf ihre fachliche Reaktion. Bitte seit versichert, meine Absichten sind anständig. Das Leben ist ein Geben und Nehmen. Und Der/Diejenige, der/die zu viel nimmt und nichts gibt, muss an einer anderen Stelle mit Sicherheit bezahlen. Dafür ist gesorgt. Und wenn es am Ende heißt, dass ich den Mindestsatz an Elterngeld erhalte, then so be it. Für mich überwiegt der Wunsch eines zweiten Kindes zu bekommen, weil kein Geld der Welt das wunderbare Geschenk eines Babys ersetzen kann. Ich hoffe, da sind wir uns alle einig.

von ShinyHappyPeople am 15.03.2019, 22:38



Antwort auf: Arbeitslos und schwanger - wie wird das Elterngeld berechnet?

Für das gleiche Elterngeld musst du ganz schnell hintereinander das 2. Kind bekommen. Dann nämlich werden alle Monate mit EG und Mutterschaftsgeld ausgeklammert mit Monaten davor.... Der Bemessungszeitraum ist 12 Monate vor Geburt. In deiner Situation ist es jetzt blöd... Weil EG nur bis nov 18... Ich glaube Frau Bader hat deine Frage über sehen, andere spätere sind ja beantwortet.

Mitglied inaktiv - 15.03.2019, 22:52



Antwort auf: Arbeitslos und schwanger - wie wird das Elterngeld berechnet?

Das ist mir alles schon klar. Aber genau wie der Wunsch eines zweiten Kindes besteht, muss es auch passen. Das kann man nicht innerhalb eines finanziellen Rahmens reinquetschen. Ich wäre nicht in der Lage gewesen, gleich nach der Geburt meiner Tochter, wieder schwanger zu werden. Man muss mit viel zurecht kommen und es wäre unverantwortlich gewesen, gleich mit der nächsten Schwangerschaft anzufangen. Kinder kommen, egal ob die finanzielle Lage passt oder nicht, aber hilfreich ist es, wenn die Eltern mental und körperlich bereit sind. Ich habe Vertrauen, dass alles gut wird, egal wie es weiterläuft. Ich habe nur Hilfe gesucht, weil ich das Thema und die Dos und Donts nicht durchblicke und Jeder sagt mir was anderes. Und ich möchte lieber mit offenen Augen in die Sache reingehen.

von ShinyHappyPeople am 15.03.2019, 23:02



Antwort auf: Arbeitslos und schwanger - wie wird das Elterngeld berechnet?

Na das hast ja gehört, für mehr als Mindestsatz musst du arbeiten gehen. Ist schon klar, das ihr eine Kündigung nicht im Plan hattet. Und für alle Familien ist 2 unter 2 ja auch nicht optimal. Für mich/uns im übrigen auch nicht.

Mitglied inaktiv - 15.03.2019, 23:07



Antwort auf: Arbeitslos und schwanger - wie wird das Elterngeld berechnet?

Ja, mit Kündigung rechnet man nicht. Und willkommen ist es natürlich auch nicht, wenn man eine kleine Tochter hat und erstmal nach Betreuung (Wartezeit oft 1,5 Jahre!) gucken muss, bevor man mit einer Arbeitssuche richtig anfangen kann. Erst jetzt fängt sie mit der Eingewöhnung an. Bisher war es unmöglich eine neue Stelle zu suchen. Erstens, weil meine Kleine kaum schläft und zweitens, weil man der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen muss, was ohne Kitaplatz oder sonstige Unterstützung nicht möglich ist. Deswegen war ich so perplex über die entsetzten Reaktionen der Forummitglieder. Es ist einfach, sich schnell eine Meinung zu bilden, aber das kann man schlecht machen, wenn man die entsprechende Person und ihre Umstände nicht kennt.

von ShinyHappyPeople am 15.03.2019, 23:22



Antwort auf: Arbeitslos und schwanger - wie wird das Elterngeld berechnet?

Naja deine posts klingen schon ein bisschen nach: ich will ein 2. Kind und das maximale an Elterngeld... Das mit nix dafür tun, wurde ja eher rein Interpret. Für nahtlose Krankenversicherung bist du hoffentlich bei deinem Mann Familienversichert. Das Kind damit auch. Ja und zur Agentur für Arbeit musst du eine Kinderbetreuung haben. Meldest dich nicht arbeitslos und willst auch keine Leistungen, ist es OK so....

Mitglied inaktiv - 15.03.2019, 23:39



Antwort auf: Arbeitslos und schwanger - wie wird das Elterngeld berechnet?

Mal was ganz anderes: bist du sicher, dass deine Kündigung überhaupt rechtmäßig war? Bei mehr als 15 Mitarbeitern ist es eigentlich nicht so einfach ausgerechnet einem langjährigen MA mit Kind! zu kündigen. Einfach so aus betrieblichen Gründen geht nicht - es muss eine Sozialauswahl erfolgen, bei der eher dem "jüngsten" MA ohne Kinder gekündigt werden muss als einem langjährigen mit Kind. Aber vermutlich würde dir eine Kündigungsschutzklage (sofern die Kündigung anzuzweifeln ist) auch nichts mehr nutzen, da sie spätestens 3 Wochen nach erhalt der Kündigung eingereicht werden muss und dieser Zeitraum sicher schon vorbei ist. Ok, du bist also verheiratet und nun über deinen Mann familienversichert, ebenso wie deine Tochter - das ist schon mal gut. Aktuell - ohne Arbeitslosenmeldung - bist du also einfach nur Hausfrau. Das kannst du natürlich so lange bleiben, wie du magst bzw. ihr es euch leisten könnt. Bzgl. der Meldung Arbeitslos und ALG-Bezug solltest du noch im Kopf haben: zur Berechnung werden die letzten 24 Monate herangezogen, innerhalb derer du 12 Monate Gehalt bezogen haben solltest, damit dein voller Anspruch gemäß deines Gehaltes berechnet wird. Nach 24 Monaten wird dein AG-Anspruch nur noch fiktiv berechnet - also nicht mehr auf Basis deines eigentlich letzten Gehaltes und ist meist deutlich geringer dann. Das wird relevant, falls du dich eben jetzt nicht meldest - denn mit jedem Monat Haufrau-Dasein gehen von diesem 24-Monats-Zeitraum eben Monate flöten und verringern irgendwann deinen Anspruch/Bemessungszeitraum. Bezgl. schwierig zu findender Betreuung: du hast einen Betreuungsanspruch ab dem 1. LJ - aber du musst ihn auch einfordern. Bekommst du zB überall Absagen, musst du dich an die Stadt wenden und denen Druck machen von wegen "ich muss arbeiten gehen können". Ab dem Moment, ab dem du eine Betreuung nachweisen kannst, stehst du doch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und kannst dich arbeitslos melden. Davon ausgehend dass du nicht von heute auf morgen einen Job findest, passt das doch um weiter einzugewöhnen. Diese ganzen Informationen, die du uns jetzt gibts, wären hilfreich gewesen von Beginn an zu wissen. Dann wären die Reaktionen sicher auch andere gewesen und die Antworten hätten dir auch viel schneller konkret weiterhelfen können So hat man nur gelesen "1 Kind, gekündigt worden, nicht arbeitslos gemeldet, möchte 2. Kind, wie bekomme ich genau so viel EG wie beim 1. Kind auch ohne vorher gearbeitet zu haben". Du musst zugeben, bei den Fakten ist eine gewisses Kopfschütteln durchaus zu verstehen und auch eine leichte Verwirrung darüber zB, wie du denn überhaupt Geld zum Leben hast. Trotz entsprechender Nachfragen kam da aber eben erst jetzt etwas von dir. Also bitte verzeih den Foristen hier, dass sie vorher einfach nur auf Basis magerer Fakten spekulieren konnten.

von cube am 16.03.2019, 07:19



Antwort auf: Arbeitslos und schwanger - wie wird das Elterngeld berechnet?

Hallo, Die jetzt von antwortenden Foristen geforderten Fakten wären nicht notwendig gewesen, um die Auagangsfrage Frage respektvoll zu beantworten. Leider ist es in letzter Zeit häufig so, dass sich manche auf bestimmte Fragen stürzen und auf die Fragesteller eingehackt wird. Es wird Sozialbetrug unterstellt, Ausnutzung des Sozialsystems usw. unterstellt. Die Frage der AP hat mit den von ihr beschriebenen Fakten beantwortet werden können. Die AP hat z. B. nicht danach gefragt, ob sie jetzt krankenversichert ist. Das war bei vielen aber ein Megathema. Ihr müsst nicht die Lebensgeschichte der Fragenden kennen. Es genügen meist relativ wenige Fakten um Fragen korrekt zu beantworten. Sozialbetrug zu unterstellen ist auch heftig. Die Leute fragen hier ja nach, da sie sicher gehen wollen, dass es korrekt ist, was sie gehört haben. Wer verzichtet denn gerne freiwillig auf Geld, das einem zusteht. Tja und was noch aufgefallen ist, dass diejenigen, die dauernd Sozialbetrug unterstellen, auch das System ausreizen, wenn es um ihr Geld geht. Aber bei sich selbst ist das natürlich ganz was anderes. LG luvi

von luvi am 16.03.2019, 12:34



Antwort auf: Arbeitslos und schwanger - wie wird das Elterngeld berechnet?

Sie hat selber geschrieben, ob sie das gleiche EG erhält wenn sie sich nicht arbeitslos meldet und auf ALG verzichtet.....

Mitglied inaktiv - 16.03.2019, 12:49



Antwort auf: Arbeitslos und schwanger - wie wird das Elterngeld berechnet?

Wenn jemand eine Frage stellt und diese so formuliert, dass es eh etwas verworren klingt, finde ich es nicht wirklich anmaßend, auf die KK hinzuweisen bzw. zu fragen, wie denn jetzt aktuell versichert ist - zumal das auch ein der Fragestellerin wichtiges Thema war. Vielleicht habe ich es überlesen, aber ich kann mich nicht erinnern, dass hier Sozialbetrug unterstellt wurde. Lediglich darauf hingewiesen, dass man ohne arbeiten zu gehen sicher keinen Anspruch auf das gleiche EG hat wie zur ersten Schwangerschaft. Ich gebe dir Recht, dass oft übers Ziel hinausgeschossen wird. Genau so oft wird aber eine Frage gestellt, die einfach so verworren oder unlogisch in der Schilderung der Fakten ist, dass eben nachgefragt wird oder einfach alle Möglichkeiten direkt mir berücksichtigt werden.

von cube am 16.03.2019, 13:07



Antwort auf: Arbeitslos und schwanger - wie wird das Elterngeld berechnet?

Dann lese mal bitte richtig. Ich zitiere mal das Ausgangsposting: Liebe Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Ich habe meine Tochter im Jahr 2017 gekriegt und habe Elterngeld ganz normal bezogen. Die Kalkulation dafür war basiert auf meinem damaligen Einkommen (arbeitete Vollzeit). Ich habe ein Jahr Elternzeit gehabt und als sie zu Ende ging, wurde ich gekündigt. Ich bin nun seit Anfang März 2019 arbeitslos, möchte aber ein zweites Kind. Da ich aber etwas älter bin, möchte ich es nicht verschieben. Wie wäre die Lage, sollte ich schwanger in der Arbeitslosigkeit werden? Wenn ich ab jetzt Arbeitslosengeld beziehe und dann schwanger werde, wird das Elterngeld auf Basis meines vorigen Gehalts (vor der Arbeitslosigkeit) kalkuliert? Oder würde ich nur den Mindestbetrag von €300 Elterngeld monatlich erhalten? Ich bin unsicher, wie ich weiter verfahren sollte und mir ist natürlich auch wichtig, dass ich und meine Tochter weiterhin krankenversichert sind. Ich müsste in den nächsten Tagen meinen Antrag auf Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit einreichen und weiß nicht genau, was ich unter den Umständen machen soll. Ich hatte es eigentlich so vor, Arbeitslosengeld zu beantragen und mich zu bewerben, aber parallel versuchen, schwanger zu werden. Sollte ich aber tatsächlich schwanger werden, wäre ich auch bereit auf ALG 1 zu verzichten. Mir ist es nur wichtig, dass das Elterngeld auf mein ursprüngliches Gehalt basiert wird und dass meine Versicherungen sichergestellt sind. Ich wäre sehr dankbar um Ihren Rat. Freundliche Grüße Genau das Thema Krankenversicherung war ihr wichtig. All das habe ich umfangreich in einer der ersten Antworten beantwortet. Auch was möglich ist, was nicht. Danach das nachfragen der TE wie sie das umgehen kann.

von Felica am 16.03.2019, 14:27



Antwort auf: Arbeitslos und schwanger - wie wird das Elterngeld berechnet?

Aktuell bist du weder arbeitslos, noch krankenversichert. Das läuft alles erst wenn die Anträge mindestens beim Amt liegen, wenn es denn dann anerkannt wird. Eigentlich sogar erst ab dem Zeitpunkt wo genehmigt. Rückwirkend geht da nichts. Ich verstehe dich nicht. ich wäre gestern beim Amt gewesen, hätte den Antrag abgegeben und gehofft das die KK noch nicht mit dem meckern anfängt. Von denen wirst du in den nächsten Tagen sicherlich Post bekommen sobald bei denen die Abmeldung von deinem AG eingetrudelt sind. Selbst wenn du nun Montag die Anträge beim Amt abgibst, läuft das bestenfalls ab Montag, die zeit zwischen Beendigung deines Arbeitsverhältnisses und Antragabgabe ist aber unversicherte Zeit. Nicht nur für die Krankenkasse, sondern auch für Rentenversicherung usw. Schon wegen Rentenversicherung wäre es sinnvoll sich arbeitslos zu melden statt weiterhin Hausfrau zu machen. Den das ist dein aktueller Status.

von Felica am 16.03.2019, 14:35



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Sehr geehrte Frau Bader, ich konnte nach 12 Monaten Elternzeit nicht mehr in meinen Job zurück und bin daher seit Mitte November 21 arbeitslos mit Anspruch auf ALG 1. Nun bin ich erneut schwanger, ET ist Mitte September. Wie wird in diesem Fall das Elterngeld für die erneute Elternzeit (geplant wieder 12 Monate) berechnet? Ist es richtig, dass ich ...


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Sehr geehrte Frau Bader, wir erwarten voller Freude die Geburt unseres dritten Kindes im Mai 2022. Ich möchte meine Frau die ersten 2-3 Monate im Wochenbett und im Haushalt unterstützen und Elterngeld für diese Monate beziehen. Ich bin seit 14 Jahren selbständig im Baugewerbe mit gängigen hochs und tiefs. Zwischendurch war ich von Anfang 2018 bi...


Wie berechnet sich Elterngeld während man in Elternzeit ist aber arbeitslos?

Hallo Frau Bader, ich bin leider arbeitslos in die erste Schwangerschaft getreten (habe ein kleines Nebengewerbe aber nicht nennenswert) und erhalte derzeit Elterngeld (beantragt auf 1 Jahr). In "Elternzeit" möchte ich jedoch 2 Jahre bleiben. Dies habe ich als "Arbeitslose" jedoch nirgendwo angegeben. Wir überlegen, ob es zeitnah wieder ...