Arbeitslos, Elterngeld, Anrechnung Rente

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitslos, Elterngeld, Anrechnung Rente

Sehr geehrte Frau Bader, vielleicht können Sie mir weiterhelfen. Derzeit bin ich arbeitslos und mit dem 2. Kind schwanger - ET im März 22. (1. Kind 04/18 - 3 J. EZ genommen) Bis Anfang Feb. beziehe ich ALG 1, dann Mutterschaftsgeld. Wie läuft es genau nach der Geburt weiter? (Ich meine nicht finanziell.) Elternzeit kann ich ja nicht nehmen, dennoch werde ich die nächsten 3 Jahre (bis zum Eintritt in den Kindergarten) beim Kind bleiben. 1. Bin ich nach der Geburt "Hausfrau" oder "arbeitslos ohne Leistungsbezug"? 2. Gehen mir die 3 Jahre Elternzeit verloren oder kann ich die auch später bei einem neuen Arbeitgeber geltend machen? Bspw. wenn das Kind zur Schule kommt? Muss ich das vorab irgendwo schriftl. festhalten? 3. Für die Rente wird nur einem Elternteil die 3 jähr. Erziehungszeit angerechnet, richtig? Oder lässt sich das mit meinem Mann aufteilen? Er wird vermutlich insg. 6 Monate Elternzeit nehmen. 4. Spielt es in meinem Fall eine Rolle, ob ich EG Plus oder normales EG beziehe? Abgesehen von der Summe des Geldes. Ich meine eher wegen Krankenversicherung z.B. Da wir verheiratet sind, kann ich in die Familienversicherung, das wäre kein Problem. Vielen Dank und beste Grüße!

von excellence22 am 23.11.2021, 09:18



Antwort auf: Arbeitslos, Elterngeld, Anrechnung Rente

Hallo, 1. Hausfrau. Sie stehen dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung. 2. Sie haben jetzt keine EZ da kein AG. Sie können also nachd em 3 Geb. noch 24 Mo. nehmen, auch ohne Zustimmung des Ag. 3. Erziehungszeiten sind nach dem Formular V0800 der Dt RV zuzurechnen. Ich denke, immer einem. Schauen Sie rein. 4. Dann ist es egal. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.11.2021



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