excellence22
Sehr geehrte Frau Bader, vielleicht können Sie mir weiterhelfen. Derzeit bin ich arbeitslos und mit dem 2. Kind schwanger - ET im März 22. (1. Kind 04/18 - 3 J. EZ genommen) Bis Anfang Feb. beziehe ich ALG 1, dann Mutterschaftsgeld. Wie läuft es genau nach der Geburt weiter? (Ich meine nicht finanziell.) Elternzeit kann ich ja nicht nehmen, dennoch werde ich die nächsten 3 Jahre (bis zum Eintritt in den Kindergarten) beim Kind bleiben. 1. Bin ich nach der Geburt "Hausfrau" oder "arbeitslos ohne Leistungsbezug"? 2. Gehen mir die 3 Jahre Elternzeit verloren oder kann ich die auch später bei einem neuen Arbeitgeber geltend machen? Bspw. wenn das Kind zur Schule kommt? Muss ich das vorab irgendwo schriftl. festhalten? 3. Für die Rente wird nur einem Elternteil die 3 jähr. Erziehungszeit angerechnet, richtig? Oder lässt sich das mit meinem Mann aufteilen? Er wird vermutlich insg. 6 Monate Elternzeit nehmen. 4. Spielt es in meinem Fall eine Rolle, ob ich EG Plus oder normales EG beziehe? Abgesehen von der Summe des Geldes. Ich meine eher wegen Krankenversicherung z.B. Da wir verheiratet sind, kann ich in die Familienversicherung, das wäre kein Problem. Vielen Dank und beste Grüße!
Hallo, 1. Hausfrau. Sie stehen dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung. 2. Sie haben jetzt keine EZ da kein AG. Sie können also nachd em 3 Geb. noch 24 Mo. nehmen, auch ohne Zustimmung des Ag. 3. Erziehungszeiten sind nach dem Formular V0800 der Dt RV zuzurechnen. Ich denke, immer einem. Schauen Sie rein. 4. Dann ist es egal. Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Hallo ich erhalte alg2 und bekam im dez 2018 mein baby. Habe im bemessungszeitrraum im dez 2017 noch gearbeitet. Die elterngeld stelle hat mir nun 59€ elterngeld berechnet sprich mindestbetrag von 300,-€. Nun stellt das Jobcenter einen erstattungsanspruch von 270,-€ ist dies rechtens? Viele Grüße
Hallo Frau Bader, jeden Monat wird bei der Gehaltsabrechnung ein Nachberechnung für den vorletzten Monat gemacht. Diese Nachberechnung hat das Amt richtigerweise den Monaten zugeordnet, wo die Arbeitsleistung erbracht wurde. Nun sagt das Amt aber nach dem Jahreswechsel kann die Nachberechnung rückwirkend für November und Dezember 2018 nicht an ...
Guten Tag Frau Bader, ich erhalte diesen Monat eine Bonuszahlung zusätzlich zu meinem Fix-Gehalt. Ab April 2020 möchte ich Elterngeld beantragen - kann ich diese Zahlung in die Berechnung des EG einbeziehen? Vielen Dank vorab und Gruß J. Raute
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zum 31.3.2020 meine Kündigung erhalten. Aus vorangegangenen Beschäftigungsverboten sind noch über 100 Urlaubstage offen, die mir ausbezahlt werden müssen. Da mein Chef das wohl kaum freiwillig tun wird, werde ich mir die Auszahlung des Urlaubsentgeltes vor Gericht erstreiten müssen. Ich überlege, nun nach dem ...
Sehr geehrte Frau Bader, aktuell erwarten wir unser erstes Kind! In diesem Zusammenhang lese ich mich in die Thematik Elterngeld ein. Gerne plane ich auch schon für die nächsten Jahre. Da wir gerne zwei Kinder hätten ist mir die Frage der generellen Berechnungsgrundlage gekommen. Hier einige Eckdaten vor dem Hintergrund der Frage: geplant si ...
Hallo. Mein Kind wurde am 13.1.2020 geboren. Seit dem 2.12.19 war ich in MS. Ich arbeite in ÖD und mache parallel eine Ausbildung zur Psychotherapeutin. 2019 habe ich mir 5000€ Überschusse aus Ausbildungseinkommen auszahlen lassen. Nun behaupten Elterngeld stelle ich wäre selbstständig (weil sie nicht wissen, wie meine Ausbildung sonst zu berück ...
Hallo Frau Bader, Mein Mann hat in diesem Jahr eine Pv-Anlage errichtet und hat daher nun Mischeinkünfte. Bis dahin war er nur im Angestelltenverhältnis tätig. In 2020 und 2019 war er für unser erstes Kind in Elternzeit mit Teilzeit und bekam auch elterngeld, in 2018 elterngeldbezug aus elternzeit ohne teilzeit. Zählt nun das Steuerjahr 2017 ...
Sehr geehrte Frau Bader, vielleicht können Sie mir weiterhelfen: Ich beabsichtige als Vater 2 Monate Elternzeit zu nehmen. Neben meinem Beruf bin ich ehrenamtlich als Ortsvorsteher gewählt worden und erhalte monatlich eine Aufwandsentschädigung durch die Stadtverwaltung (Höhe: 1200,- netto). Wird dieser Betrag bei der Berechnung und Auszahlung ...
Hallo Frau Bader, ich möchte nach der Geburt meiner Tochter 1,5 Jahre in Elternzeit gehen und Elterngeld beantragen. Dass das Elterngeld nach Lebensmonaten gezahlt wird ist mir bekannt. Ich beantrage z.B. bis 25.06. Elterngeld... wird mein Gehalt was ich dann für die restlichen Tage noch erhalte noch auf das Elterngeld angerechnet? Oder endet ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell zum zweiten Mal schwanger. Ich bin angestellt und arbeite Vollzeit. Für die Berechnung des Elterngeldes wird ja das Einkommen der letzten 12 Monate vor Geburt heran gezogen. In diesem Zeitraum war ich bis jetzt verteilt über mehrere Monate insgesamt ca. 24 Arbeitstage krankgeschrieben (nicht schwangerscha ...
Die letzten 10 Beiträge
- Mutter Kind Kur
- Schwanger kurz vor Ende elternzeit - danach BV- Gehalt?
- Neue Freundin von Ex Mann extrem toxisch
- Urlaubstage
- Schwanger in Elternzeit (BV)
- Beschäftigungsverbot Pflege (ambulant)
- Schwangerschaft als Werksstudentin
- Wieder schwanger während Elternzeit
- Reduzierung Arbeitsnach nach EZ
- Umgangsrecht begleitet