Sehr geehrte Frau Bader, im Februar 21 erwarte ich mein erstes Kind. Geplant waren nach Ablauf der Muschu Frist 18 Monate Elternzeit (Okt 22). Elterngeld beantrage ich Basis LM 1-6, LM 7/8 mein Partner und ich dann bis zum 20. LM Elterngeld plus, also auch bis einschl. Oktober 22. Allerdings ist es zu 90% wahrscheinlich, dass ich zum Ende des Jahres wegen Betriebsschließung gekündigt werde, somit erlischt meine EZ zum Ende d. J. Das Elterngeld läuft ja dann unabhängig der EZ weiter. Nun meine Frage, muss ich mich ab Januar 2022 arbeitslos melden, obwohl ich Elterngeld beziehe? Soweit ich weiß besteht sowieso kein Anspruch auf Alg 1, solange ich keine Betreuung fürs Kind habe, diese würde aller frühestens ab August 2022 möglich sein. Während des Elterngeldbezuges bin ich doch weiterhin beitragsfrei krankenversichert? Wenn ich mich arbeitslos ohne Leistungsbezug melde, muss ich mich ja auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, aber wie schon erwähnt bekomme ich vor August 2022 keinerlei Betreuung für meine Tochter organisiert. Ich hoffe, sie können mir helfen. LG und vielen Dank!
von Madeline am 13.01.2021, 21:27