Ich erhalte Elterngeld Plus bis zum 9.04.2019, danach wäre ich arbeitslos, da ich nur einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 31.07.2018 hatte. Mein Sohn wurde 12 Wochen zu früh geboren und ich wurde dann leider schwer krank und wir haben eine sehr schwere Zeit hinter uns. Nun bin ich physisch sowie psychisch eingeschränkt und bin erstmal nicht in der Lage neue Arbeit aufzunehmen. Wer greift da jetzt nach Ende des Elterngeldes? Erst das Arbeitsamt oder gleich die Krankenkasse? Und wie würde die finanzielle Lage aussehen? Bezieht sich das Arbeitslosengeld nach dem alten Gehalt oder nach der Höhe des Elterngeldes?
von
cakau2011
am 07.02.2019, 12:20
Antwort auf:
Nach Elterngeld Plus arbeitslos,aber eigentlich arbeitsunfähig, was nun?
Hallo,
Sie stehen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, deshalb werden Sie keine Leistung von der Agentur für Arbeit erhalten. Bezüglich der Krankenkasse stellt sich die Frage, was nach dem Elterngeldbezug ist. Dann werden Sie sich familienversichern oder selber müssen. Dementsprechend ist dann zu klären, ob Sie ein Anspruch auf Krankengeld haben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.02.2019
Antwort auf:
Nach Elterngeld Plus arbeitslos,aber eigentlich arbeitsunfähig, was nun?
Wie ist denn Dein Kind betreut ? Also wie viele Stunden in der Woche könntest Du arbeiten wenn Du gesund wärest?
von
Sternenschnuppe
am 07.02.2019, 12:33
Antwort auf:
Nach Elterngeld Plus arbeitslos,aber eigentlich arbeitsunfähig, was nun?
Meiner Meinung nach greift weder Arbeitsamt mit Arbeitslosengeld noch Krankenkasse, da du im Moment ohne Arbeitsplatz bist, denn dein letzter Arbeitsvertrag lief zum 31.07.2018 aus und du bist, wie du schreibst, gesundheitlich nicht arbeitsfähig. Somit - ich gehe mal davon aus, dass du in einer Partnerschaft lebst - ist dein Partner für deinen und den Unterhalt deines Kindes zuständig. Wenn du verheiratet bist, kannst du dich und das Kind über die Familienversicherung deines Ehemannes krankenversichern. Ansonsten musst du dich und dein Kind selbst krankenversichern.
Nach deinem Elterngeldbezug bist du ganz normal Hausfrau, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten gehen kannst.
Gruß
Sylvia
von
Dreikindmama
am 07.02.2019, 15:37