Ungeplant schwanger, arbeitslos mit 45

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ungeplant schwanger, arbeitslos mit 45

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe gestern einen Schwangerschaftstest gemacht der positiv war. Am Montag habe ich einen Termin beim Frauenarzt. Da ich vor 10 Jahren eine Endometriumablation hatte, vor 5 Jahren eine Eileiterschwangerschaft (trotz Pille), nach Not-OP wurde der geplatzte Eileiter entfernt und mehrere Zysten an beiden Eierstöcken entfernt. Nach ein paar Monaten erklärte man, dass der noch vorhandene Eierstock mit Eileiter keinerlei Funktion mehr aufweist, ich quasi unfruchtbar bin. Die letzten fünf Jahre habe ich nicht zusätzlich verhütet. Und bin jetzt scheinbar doch schwanger. Durch die Ablation liegt eine Eileiterschwangerschaft nahe, darum bereits Montag die Abklärung bei Arzt, sowie was überhaupt für Chancen bestehen. Nun meine Frage, da ich arbeitslos bin, muss ich dem AA ja bescheid geben, sobald ich die Bestätigung habe. Gilt dies auch falls ein evtl. Abbruch der Schwangerschaft gemacht werden müsste? Oder kann ich mit der Meldung warten, da ich laut meiner Rechnung erst in der 4SSW bin, könnte es auch noch natürlich abgehen, ich möchte wie gesagt nur eine Eileiterschwangerschaft ausschließen lassen am Montag sofern überhaupt möglich. Vielen Dank im vorraus. Kleinerherzog75

von Kleinerherzog75 am 09.07.2021, 13:14



Antwort auf: Ungeplant schwanger, arbeitslos mit 45

Hallo, warten Sie erst einmal ab und lassen sich, wenn nötig, krank schreiben. Sie sind ja weiter vermittelbar. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.07.2021



Antwort auf: Ungeplant schwanger, arbeitslos mit 45

Du musst dem Arbeitsamt gar nichts sagen. Du bist schwanger und vermittelbar, also nichts sagen. Zumindest so lange nicht bis Du weißt, wohin die Reise geht. Ich wünsche Dir, was Du Dir wünschst - auf jeden Fall einen positiven Verlauf!

von Port am 09.07.2021, 14:30



Antwort auf: Ungeplant schwanger, arbeitslos mit 45

Ich drücke die Daumen. Und nein, sagen musst du dem AA erst einmal gar nichts. Eigentlich müssen die das erst zum Mutterschutz wissen sofern der innerhalb des Bezugsraums liegt. ich würde mir aber auf keinen Fall vom Arzt ein BV ausstellen lassen. Nur so als Tipp. Aktuell bist du "nur" schwanger und damit voll arbeitsfähig. Mehr hat das AA nicht zu interessieren.

von Felica am 09.07.2021, 16:28



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