Kitsune9
Sehr geehrte Fr. Bader, ich bin ein wenig verzweifelt da ich anfang Oktober eine Kündigung des AG erhalten habe. Am selbigen Tag, habe ich den AG über meine schwangerschaft in Kenntnis gesetzt, welche mir dann schriftlich mitteilten wie das weitere Prozedere ist. (Berufsverbot, elternzeit, etc.) Sie haben mich in dem Glauben gelassen die Kündigung zurück gezogen zu haben, mich aber trotzdem abgemeldet, was ich heute erfahren habe, also bin ich unwissentlich seit einer Weile arbeitslos. Habe ich noch jegliche Chancen irgendwie dagegen anzugehen? MfG
Hallo, wesentliche Frage ist, ob die Kündigung wirksam zurückgenommen wurde und Sie der Rücknahme zugestimmt haben. Das alles unterliegt nicht der Schriftform, diese dient aber dem Beweis. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Entscheidend ist was Du davon schriftlich hast.
Kitsune9
Alles schriftlich per E-Mail festgehalten, da sie mir jegliche Kommunikation außer Brief und Email verboten haben
Sternenschnuppe
Dann ist alles gut. Wo haben sie dich gemeldet? Da melde Dich und teile mit dass es ein Missverständnis sein muss. Ebenso Mail an den Arbeitgeber und bitte um Korrektur. Dir steht Dein normaler Lohn zu, nur steuerfreie Zuschläge (wenn vorhanden) werden im BV versteuert. Notfalls musst Du da mit einem Anwalt ran. Wir haben Arbeitsrecht in der Rechtschutz drin.
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