JasHe
Hallo Frau Bader, folgende Situation: Ich bin seit dem 01.12.2017 in Vollzeit als Verwaltungskraft in einem großen Betrieb angestellt. Bin dann ein Jahr später für 2 Jahre in Elternzeit und wollte nun in Teilzeit zurückkehren. Der Antrag wurde abgelehnt, da meine Stelle zu komplex und nichts anderes für mich frei wäre. Dann würde mir die Kündigung am 08.12.20 übergeben. Kurz darauf habe ich erfahren, dass ich schwanger bin und meinem Arbeitgeber dies am 15.12. fristgerecht mitgeteilt. Zuvor wurde im übrigen ein Abwicklungsvertrag erstellt, in dem unter anderem auch drin steht, dass ich bis zum 31.03. unwiderruflich freigestellt und aufgrund der Ablehnung von Teilzeit in Vollzeit weiter bezahlt werde. Nun möchte mein Arbeitgeber mich nicht bis zum Mutterschutz in Vollzeit weiterbezahlen und meint, er würde mir irgendwas suchen. Darf er das jetzt so einfach? Vorher hatte er ja angeblich nichts für mich. Habe ich auch gesagt, darauf hieß es, daß was gesucht wird. Die wollen mich nicht einfach so bezahlen. Dürfen die das so machen? Viele Grüße
Hallo, ich müsste den Vertrag sehen, aber wenn da drinsteht, Sie sind unwiderruflich freigesetllt bei vollem Lohn und beide Parteien haben den Vertrag unterzeichnet, sehe ich das Problem nicht. Selbstverständlich ist der AG dann daran gebunden. Liebe Grüße NB
Felica
Könntest du den VZ arbeiten? Und wie viele Mitarbeiter hat der Betrieb?
JasHe
Puh keine Ahnung. Mehr als 15 locker. Kann ich echt schlecht schätzen. Auf alle Fälle haben wir einen Betriebsrat. Nein, ich kann und möchte nicht in vollzeit arbeiten, daher auch der Teilzeitantrag
Sternenschnuppe
Naja, Du kannst und willst Deinen alten Vertrag nicht mehr erfüllen. Eigentlich hättest Du kündigen müssen. Diese drei Monate bezahlte Freistellung sind schon mehr als großzügig vom Arbeitgeber, und nun möchtest Du das noch bis zum Mutterschutz? Wenn die Kündigung unwirksam ist, dann auch der Vertrag dazu, demzufolge müsstest Du rechtlich sofort wieder Vollzeit arbeiten oder selbst kündigen. Daher würde ich an Deiner Stelle gar nichts sagen und hoffen der Arbeitgeber schnallt das nicht und findet was womit Du das neue Elterngeld aufbessern kannst.
Felica
Um VZ dein Gehalt zu bekommen müsstest du auch VZ arbeiten können und wollen. Und ja, der AG darf dir durchaus Ersatztätigkeiten zuweisen. Das muss er unter Umständen sogar. Dadurch das die Kündigung ungültig ist, sind ja alle Bestandteile welche damit verbunden wurden auch nichtig, also auch die bezahlte Freistellung. Im Gegenzug kommt dein AG dir eben nun entgegen und gibt die die gewollte TZ-Stelle. Auf die du rechtlich einen Anspruch hast wenn ihr mehr als 15 Mitarbeiter seit. Allerdings darf ein AG, wenn er entsprechende Begründungen hat, den Wunsch nach TZ ablehnen wenn das betrieblich nicht möglich ist. Das scheint er eben gemacht zu haben. Jetzt bist du schwanger, Kündigung also nicht möglich, also muss der AG eibe Lösung finden. Also TZ-Tätigkrit suchen welche du schwanger machen kannst. Was nicht geht ist, das du jetzt meinst VZ bezahlt zu werden, dafür aber nicht arbeiten zu wollen.
Mitglied inaktiv
Ähm dein AG will dir jetzt ermöglichen doch Teilzeit arbeiten zu dürfen. Und du möchtest jetzt Vollzeit entlohnt werden weil Schwanger und nicht arbeiten. Unschwanger wolltest/könntest du nur Teilzeit arbeiten Finde den Fehler
MamavonMia123
... Aber das Schöne ist, dass er dann nach Beendigung der nächsten TZ (ggf sogar in EZ) nicht behaupten kann, dass er dich in TZ nicht einsetzen kann. Denn vorher ging es ja auch. Freu dich einfach, wie es sich entwickelt hat und sei froh, dass du deine TZ Tätigkeit bekommst.
luvi
Hallo, Wann hat deine Elternzeit geendet? Hast du die Kündigung bereits vor Elternzeitende erhalten? Wann wurde dieser Abwicklungsvertrag geregelt? LG luvi
cube
Hast du einen Aufhebungsvertrag unterschrieben oder eine Vereinbarung darüber, wie bis zur Kündigung vorgegangen werden soll? Bei einem Aufhebungsvertrag liegt nämlich ein beiderseitiges Einverständnis zur Kündigung vor - und soweit ich das sehen kann, wäre dieser trotz Schwangerschaft gültig und muss nicht zurück genommen werden. "Zulässig ist es auch, nach einer Kündigung einen Aufhebungsvertrag abzuschließen. Ist der Aufhebungsvertrag wirksam zustande gekommen, besteht auch für die Schwangere keine Möglichkeit mehr, einseitig von diesem Vertrag zurückzutreten. Ein Widerrufsrecht gemäß § 312 BGB besteht nicht." Das außen vor gelassen würde ich sagen: die Kündigung wurde auf Grund der Schwangerschaft zurück genommen, damit tritt dein alter VZ-Vertrag wieder in Kraft. Kannst/willst DU den nicht erfüllen, müsstest du halt kündigen. Anspruch auf VZ-Gehalt hast du nur, wenn du auch gemäß Vertrag VZ arbeitest bzw. arbeiten KANNST. Bietet der AG dir nun TZ an, wirst du auch TZ bezahlt - DU bist ja diejenige, die ihren eigentlichen Vertrag nicht erfüllen kann. Ich denke auch, du solltest froh sein, dass der AG nicht auf eine Kündigung von deiner Seite aus besteht .
JasHe
Meine Elternzeit hat am 01.12.2020 geendet. Es wurde ein Abwicklungaverttag geschlossen, kein Aufhebungsvertrag. Ich finde es nur unglaublich, dass es jetzt auf einmal möglich ist eine Teilzeitstelle für mich zu finden, obwohl es noch gefühlt vor einer Woche hieß, ne da gibt es nichts. Das hat nichts damit zu tun, dass ich nicht für mein Geld arbeiten möchte....
Himbeere2008
Warum hast du nicht das 3. Jahr Elternzeit genommen und während dieser Zeit den Teilzeitantrag gestellt ?
cube
Evt. gibt es eine sehr logische Erklärung dafür - als An weiß man eben nicht immer alles, was im Betrieb so passiert/sich unerwartet verändert hat. Und bevor du jetzt so einen evt. völlig unbegründeten Groll gegen deinen AG hegst, würde ich ihn nett und freundlich einfach mal fragen, was sich geändert hätte.
cube
dass du ja gar nicht VZ arbeiten könntest/willst - aber eigentlich einen VZ-Vertrag nun erfüllen müsstest. Der AG kommt dir also nun entweder ziemlich entgegen oder scheint nicht zu wissen, dass er dir nach wie vor nicht zwingend TZ anbieten muss (wenn betriebliche/organisatorische Gründe dagegen sprechen) und du eigentlich selbst kündigen musst, wenn du deinen VZ-Vertrag jetzt nicht erfüllen kannst/willst. Wie gesagt: frag doch einfach mal nach, was sich geändert hat, dass nun doch TZ geht.
Mitglied inaktiv
Der Abwicklungvertrag wurde mit dem Ziel geschlossen, dein Arbeitsverhältnis demnächst aufzulösen. Wenn du das jetzt nicht mehr willst, dann ist der Abwicklungsvertrag doch hinfällig. Die Rahmenbedingungen haben sich komplett geändert. Dein Arbeitgeber hat davon auszugehen, dass du ihm noch über Jahre hinweg erhalten bleibst. Also muss er ganz anders kalkulieren. Du kannst nicht erwarten, dass du nur die Vorteile aus dem Abwicklungsvertrag abschöpfst, und die Nachteile (das Verhältnis zu beenden) ablehnst. Du wirst bei der Konstellation vermutlichen einen Anwalt brauchen, oder du akzeptierst die Bedingungen die dir angeboten wurden. Frau Bader wird so eine spezielle Beratung nicht leisten, zumal unbekannt ist, wie die Vertragsbedingungen konkret lauten.
Mitglied inaktiv
Natürlich willst du nicht arbeiten. Dein Satz: *Die wollen mich nicht einfach so bezahlen*
KielSprotte
Was ist denn jetzt aktuell? Nach deinen Angaben hättest du spätestens am 16.12. deine VZ-Tätigkeit wieder aufnehmen müssen. Oder halt selber kündigen, wenn du das nicht leisten kannst oder willst. Erwarte kein Geld für nichts......dann musst du wie eigentlich geplant zum 31.03. ausscheiden. Und ansonsten ist es ja ein großer Unterschied, ob dein AG dir dauerhaft eine TZ-Stelle schaffen soll, oder halt für ein paar Wochen/Monate.
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