Sehr geehrte Frau Bader,
mein Arbeitgeber droht mir mit Kündigung, trotzdem ich schwanger bin. Laut ihn ist ein Grund dafür, dass ich ihm mein Krankenschein nicht abgeschickt hat.
Meine Geschichte in kurz: seit mittel September hat mein Arbeitgeber keine Tätigkeit für mich mehr. So ich war zu Hause. Er hat mir nicht beantwortet, ob ich mich in Arbeitsverbot befinde oder nicht (ich habe mehremals gefragt, ich habe mein Arbeit angeboten, keine Antwort). Mittels October war ich krank und ich habe auch ein Krankenschein abgeschickt. Heute habe ich aber dieses Email bekommen:
"Ihr Verhalten ist völlig inakzeptabel und wäre allein dadurch ein Kündigungsgrund!
Wie können Sie eine AU-Bescheinigung an die AOK senden, ohne dem Arbeitgeber diese zukommen zu lassen??
Sie sind gemäß Gesetz verpflichtet, über alles den Arbeitgeber zu informieren.
Wir wussten davon nichts.
Glauben Sie, Sie können so einfach der Arbeit fernbleiben?
Wir hatten Ihnen mitgeteilt, dass ein Beschäftigunsgverbot besteht.
Außerdem vermuten wir, dass Sie sich während der AU in der Tschechischen Republik aufgehalten haben,
da Sie zuvor Urlaub in dieser Zeit wollten!
Wir glauben daher, wir sollten unsere Zusammenarbeit baldmöglichst beenden!"
So wahrscheinlich hat er mein Krankenschein nicht bekommen oder mindestens er sagt das. Aber ich war so wie so nicht tätig, so er hat deswegen keine Nachteile gehabt. Und er behauptet, dass ich über meinem Arbeitsverbot informiert wurde, aber wurde ich nicht. Aber wenn ich ein Arbeitsverbot tatsächlich hätte, ist dann diese Sache mit Krankenschein so wie so irrelevant, oder? So ich verstehe gar nicht, was für Problem gibt es, warum soll ich jetzt gekündigt werden. Können Sie mir bitte sagen, was soll ich jetzt tun? Ich kann ihm nochmal eine Kopie von meinem Krankenschein von October schicken lassen, aber ist das wirklich so riesiges Problem, das ich jetzt Angst von Kündigung haben muss? Danke!
von
EvaVD
am 10.11.2022, 23:30
Antwort auf:
Kündigung in Schwangerschaft
Hallo,
bitte wenden Sie sich schnell an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Ihr Fall ist für eine allgemeine online Rechtsberatung zu heikel.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.11.2022
Antwort auf:
Kündigung in Schwangerschaft
Sehr undurchsichtig und heikel.
Bist du zu deiner Arbeitsstelle gefahren um dort deine Arbeit anzubieten oder alles nur per Telefon oder Email ?
Für mich sieht es so aus als will dein Arbeitgeber dich mit allen Mitteln loswerden, egal wie
von
Himbeere2008
am 11.11.2022, 11:06
Antwort auf:
Kündigung in Schwangerschaft
Egal, wie es gelaufen ist - die Mail des AG ist ebenfalls völlig inakzeptabel.
Sehr persönlich - wo man eigentlich eine neutral gehaltene Kommunikation über evt. Fehlverhalten erwartet.
Dazu kommen Ungereimtheiten: einerseits teilt er dir mit, du wärest im BV und das müsstest du doch wissen/habe man dir auch so gesagt - andererseits wirft er dir vor, du wärest einfach der Arbeit ferngeblieben.
Im Übrigen musst du während einer AU nicht zwingend zu Hause sein. Wenn zB ein Kurzurlaub im nahen Ausland deiner Genesung beitragen würde, darfst du das auch tun.
Hat den AG nicht zu interessieren.
Das wäre anders, wenn du dich AU meldet und dann woanders arbeitest/Freunden beim Umzug hilfst, obwohl du angeblich imBett liegen musst usw.
Der AG scheint dich loswerden zu wollen - weiß aber selber, dass er keine echte rechtliche Grundlage dazu hat.
Eine vergessene AU ist kein fristloser Kündigungsgrund.
Den Vorwurf, du wärest unberechtigterweise im Urlaub gewesen, müsste er beweisen können - kann er nicht, er vermutet nur. Eigentlich darf es das dann so gar nicht äußern (Unterstellung).
Er schlägt dir daher vor, man solle den Vertrag besser auflösen.
Weil er dir eben genau nicht einfach so kündigen kann.
Lass dich darauf nicht ein!
Er hat dir per Mail ja damit auch mitgeteilt, dass du dich im BV befindest und schon seit September befunden hast.
Du musst also gar nichts - außer die AU nochmal beschaffen und per EInschreiben nochmal senden.
Mit einem kleinen Schreiben dazu, dass du diese bereits am xxx gesendet hast - aber gerne nochmals schickst, da die ursprüngliche Sendung offenbar nicht mehr auffindbar sei.
Außerdem schreib noch rein sowas wie "vielen Dank für die nochmalige Bestätigung des von Ihnen ausgesprochenen BV´s".
Geh nicht auf den unverschämten Ton oder die vorgeschlagenen Kündigung ein! Gar nicht.
Bleib ganz sachlich "Danke für die Bestätigung. Anbei nochmals die AU" und fertig.
von
cube
am 11.11.2022, 11:22
Antwort auf:
Kündigung in Schwangerschaft
Ich habe beide gemacht: ich sollte persönlich alle meine Geräte usw. abgeben - so damals habe ich nochmal gefragt, ob gibt es noch eine Tätigkeit für mich oder ob ich eigentlich ein Arbeitsverbot kriege - und mir wurde nur gesagt "warten Sie, was kommt". Auf einen Email mit gleiche Frage habe ich gar keine Antwort bekommen.
Mir klingt es als Bossing - er will, dass ich unbedingt selber kündige, aber das mache ich jetzt natürlich nicht, sonst hätte ich finanzielle Nachteile mit Elterngeld... aber für keinen Fall will ich da zurück, es ist total eckelhaft, wie sie mir jetzt behandeln...als ich ein Schwerverbrecher wäre
von
EvaVD
am 11.11.2022, 20:00