Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung und Schwangerschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung und Schwangerschaft

Sarenimi

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Hallo habe am 12 die Kündigung in der Probezeit erhalten da Urlaubstage etc zum 28.10. So nun habe ich das Problem das ich heute herausgefunden habe das ich ungeplant schwanger bin.Es ist ein riesiger Schock für mich da ich heute ein Kennenlernen mit einem zukünftigen Betreuungskind habe Nun meinte ein Freund das die Kündigung nicht mehr gilt ?! Habe am Montag einen Termin beim Frauenarzt LG Sabrina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn man bei Erhalt der Kündigung schwanger ist, muss man dies dem AG mitteilen, damit die Kündigung unwirksam wird. Wenn man schon schwanger ist und es bei Erhalt der Kündigung nicht wusste, muss man es unverzüglich mitteilen. Es gibt ein Urteil, dass hierfür 5 Tage angemessen sind. Aber es muss nachweisbar zugehen. Liebe Grüße NB


Suomi

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Du musst Deinem Arbeitgeber zeitnah mitteilen, dass Du schwanger bist und Widerspruch einlegen bzw Kündigungsschutzklage einreichen.


misses-cat

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Zeitnah? Du hast 2 Tage noch!!!! Sofort einschreiben losschicken und es dem Chef auch selber sagen


Sarenimi

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Ich bekomme die Bestätigung aber erst Montag und weiß nicht wie ich das schreiben soll


Sarenimi

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Bin auch freigestellt


Suomi

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Dann informiere Dich selbständig über das Internet oder einen Anwalt. Du kannst nicht hier auf eine Antwort warten, wenn die Frist abläuft.


cube

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Du setzt einfach ganz kurz ein Schreiben auf: "Sehr geehrte/r Herr/Frau xy, hiermit setze ich Sie davon inKenntnis, dass ich schwanger bin. Eine ärztliche Bestätigung reiche ich schnellstmöglich nach. Hierdurch entsteht mir gemäß §17 MuSchu-Gesetzt ein Kündigungsschutz. Die mir mündlich ausgesprochene Kündigung weise ich hiermit zurück. Mit freundlichen Grüßen, xxxx Das bringst du heute persönlich dort vorbei und lässt dir eine Kopie des Schreibens abzeichnen. Definitiv kannst du nicht warten, bis im Internet Frau Bader antwortet - dann hast du deine Rechte nämlich schon verwirkt, weil zu spät mitgeteilt. Schnellstmöglich einen Arzttermin machen und dessen Bestätigung der Schwangerschaft an den AG nachreichen. Heißt aber dann auch, ab sofort stellst du deine Arbeitskraft wieder zur Verfügung - also du erscheinst zur Arbeit.


Berlin!

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Du teilst Deinem Arbeitsgeber SOFORT, also heute noch, wirklich heute noch, schriftlich und mit nachweisbarem Zugang mit, dass Du schwanger bist. diese Mitteilung muss innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung erfolgen! Sonst bist Du trotz Schwangerschaft wirksam gekündigt. Dein AG muss erlären, dass er aus derKündigung keine rechte mehr herleitet und diese gegenstandslos ist. Tut er das nicht, musst du Kündigungsschutzklage erheben, Frist dafür: 3 Wochen ab Kündigung Also los jetzt, tätig werden!


Sarenimi

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Ich habe ein Einschreiben Grade abgeschickt da ich freigestellt bin wegen Urlaub und Überstunden bin sehe ich die Chefin nicht mehr


Sarenimi

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Ich habe ein Einschreiben Grade abgeschickt da ich freigestellt bin wegen Urlaub und Überstunden bin sehe ich die Chefin nicht mehr


Suomi

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Wenn das Einschreiben aber nicht rechtzeitig ankommt,hast Du ein Problem. Kannst Du nicht hinfahren und es persönlich abgeben? Das kannst Du doch unabhängig von der Freistellung tun.


Berlin!

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Na dann hoffst Du jetzt am besten, dass das Schreiben innerhalb der Frist ankommt. Warum genau konntest du nicht zum Betrieb fahren und das Schreiben dort einwerfen?


Sarenimi

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Dann können die ja sagen sie haben es nicht bekommen und meine Kinder waren beide zu Hause und die sollen davon erstmal nichts wissen


Berlin!

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Sry. Aber Dir ist nicht zu helfen. Dann lässt Du Dich halt kündigen, mir soll es egal sein.


MamaausM2

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Du hast ein dickes Problem.... Ab Zugang der Kündigung musst du innerhalb 14 Tagen die Schwangerschaft anzeigen beim ag und innerhalb von 3 Wochen beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einreichen. Sonst bist du trotz Schwangerschaft gekündigt


Ani123

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Ist es ein Einschreiben mit Rückschein oder Einschreiben Einwurf? Wenn mit Rückschein bzw. dass das Unternehmen bei Annahme unterzeichnen muss können die das ablehnen. Bis es wieder bei ihnen ist können mehrere Tage, teilweise auch Wochen vergehen. Ein nicht-angenommenes-Einschreiben gilt als nicht zugestellt. Somit hätten sie kein die Schwangerschaft nicht mitgeteilt. Anders sieht es bei Einschreiben Einwurf aus. Da unterzeichnet der Postbote, dass er den Brief in den Briefkasten geworfen hat. Ab da an liegt es beim Unternehmen wann sie diesen leeren. Der Brief gilt als zugestellt. Der Nachweis davon kann vor Gericht verwendet werden. Das Datum was darauf steht gilt als Datum der Zustellung. Wenn sie es gestern eingeworfen haben und ihre ehemalige Arbeitsstelle nicht 100 von km entfernt liegt sollte es bis zum 28. ankommen. Sie können es im Internet per Sendungsverfolgung nachverfolgen, was sie auch machen sollten. Sollte der Brief nicht bis zum 28. angekommen sein bleibt ihnen nur die Möglichkeit es persönlich vorbei zu bringen. Wie möchten sie nach dem 28. weiterverfahren? Selbst wenn der Brief heute oder morgen ankommt und ihr AG schnell antwortet und die Kündigung für unwirksam erklärt werden sie die Bestätigung kaum bis zum 28. per Post zugestellt bekommen haben. Trotz allem müssen sie ihrem AG ab dem 29. als Arbeitskraft wieder zur Verfügung stellen. Das bedeutet, dass sie am 1. möglichen Arbeitstag (insofern sie nicht am Wochenende arbeiten Montag) pünktlich zum Dienstbeginn bei ihrem AG sind und ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen und das für die Zeit wie lt. Vertrag vereinbart. Sollte ihr AG sie nach Hause schicken lassen sie es sich am besten schriftlich geben oder unter Zeugen, welche es bei Bedarf auch vor Gericht aussagen würden. Nicht, dass ihr AG später behauptet, dass sie gar nicht da gewesen sind. Schickt er sie nach Hause achten sie genau darauf für wie lange. Wenn er keine konkrete Angabe macht gilt das nur für den einen Tag. Das bedeutet, dass sie am nächsten Tag wieder da sein müssen. Sind sie am 1. möglichen Arbeitstag bzw. am Folgetag nicht da und melden sich nicht ab (und wenn sie sich abmelden würde ich in dem Fall mir immer ein Attest holen) gilt es als unentschuldigtes Fehlen, was zur Abmahnung und bis hin zur Kündigung führen kann.


MamaausM2

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Ani wieso bis 28. ... Die Ap wurde am 12. gekündigt plus 14 Tage sind der 26.10 also heute!!!


Neverland

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Wir bekommen gerade regelmäßig Post, die 1 Woche und länger unterwegs ist. Ein Brief sogar 4 Wochen. Der Post fehlen Mitarbeiter, zugestellt wird nur noch Di-Fr. Pakete noch schlimmer.


Neverland

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Mit Glück kannst du auf die 280 Tage-Regelung hoffen. Kannst du nachweisen, dass du beim überreichen der Kündigung schwanger warst, es dir aber unmöglich war, vor Ablauf der 14 Tage über die Schwangerschaft Kenntnis zu erlangen, greifen die 14 Tage nicht zwangsläufig. https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__17.html ich persönlich hätte es auch direkt beim AG abgegeben, mir den Erhalt quittieren lassen.


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