Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kitaferien, Eingewöhnung und Partnerschaftsbonus als Selbstständig

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kitaferien, Eingewöhnung und Partnerschaftsbonus als Selbstständig

Susanne78

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Hallo Frau Bader, mein Mann und ich wollen am Ende der Elternzeit die Partnerschaftsbonus-Monate in Anspruch nehmen und es würde – ähnlich wie im Fall Betriebsferien und Partnerschaftsbonus (Elterngeld) vom 5.9. – ein Teil des Zeitraums in die Weihnachtsferien fallen. Bei mir ist es nun so, dass ich selbstständig bin und meine Zeit relativ frei einteilen kann. Ich habe angegeben, in den Bonus-Monaten 20 Stunden die Woche arbeiten zu wollen. Ich möchte natürlich aber über Weihnachten nicht arbeiten (wir haben noch ein älteres Kind, dass dann zwei Wochen Kita-Ferien hat), habe aber ja als Selbstständige auch keinen bezahlten Urlaub. So wie ich das verstehe MUSS ich als Freiberuflerin aber dann offiziell trotzdem arbeiten, wenn wir die Monate nehmen wollen. Ist das richtig? Ich würde mich freuen, wenn sie mir den Sachverhalt in einfachen Worten erklären könnten! Vielen Dank! S.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Nach § 4 Absatz 4 Satz 3 Nummer 1 müssen beide Eltern gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats erwerbstätig sein. Ausreichend ist damit eine Erwerbstätigkeit im Umfang von nicht weniger als 25 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats (RL BEEG 4.4.3.2.). Bezahlter Urlaub gilt als Arbeitszeit. Als Freiberuflicher müssen Sie den Schnitt einhalten.Wirklich prüfen kann das niemand. Liebe Grüße NB


Susanne78

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Ich habe eben gemerkt, dass ich einen Teilaspekt ausgelassen hatte, den ich in der Frage formuliert habe: anschliessend gewöhne ich im Januar unser Kind in die Krippe ein. Aktuell ist sie bei einer Tagesmutter. In der Zeit würde ich aber mit Müh und Not 20 Stunden die Woche arbeiten können. Aber vielleicht nicht in der ersten Woche, sondern erst in der zweiten ... Gibt es dafür eine Regelung?


drosera

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Der Plan funktioniert so nicht: Die Mindestarbeitszeit/Woche liegt bei einem vor dem 1.9.2021 geborenen Kind bei 25h. Ich glaube, der Nachweis bei Selbständigen erfolgt durch das Führen eines Kalenders.


drosera

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Also im Schnitt über den Lebensmonat gemittelt mus die wöchentliche Arbeitszeiz im Korridor von 25-30h liegen. Ein Plan mit 20h klappt nicht.


Susanne78

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Ja: da bin ich durcheinander gekommen. Ich meinte natürlich 25 Stunden!


Dojii

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Du musst im Durchschnitt der Lebensmonate die 25 bis 30 Stunden pro Woche einhalten. Hast du also in einer oder zwei Wochen zu wenig musst du in den anderen Wochen des selben (!) Lebensmonats mehr arbeiten um das auszugleichen. Es reicht nicht in einem der anderen Lebensmonate mehr zu arbeiten.


drosera

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Hi, ich lass dir mal noch nen Link zur Inspiration und zur Warnung da, welche Fallstricke es da gibt: https://www.spiegel.de/karriere/eltern-muessen-elterngeld-plus-zurueckzahlen-wir-werden-fuer-unsere-ehrlichkeit-bestraft-a-d9cc6be8-4486-4f7a-abf0-62c69bf08c9e


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