Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit vorbei, aber Eingewöhnung läuft noch

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit vorbei, aber Eingewöhnung läuft noch

Inga3800

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Liebe Frau Bader,  ab dem 10.01. wollte ich noch in Elternzeit schon wieder Teilzeit arbeiten, 24 Stunden in der Woche. Ich hatte für die Kita-Eingewöhnung meines Sohnes drei Monate eingeplant. Leider mussten wir die Einrichtung wechseln, so dass wir erst zum 13.01. neu beginnen konnten. Bis Ende Januar habe ich Resturlaub eingereicht, allerdings wird die Eingewöhnung nun noch fast den ganzen Februar beanspruchen. Mein Partner hat einen neuen Job und kann maximal einen Tag in der Woche einspringen. Mein Chef möchte nicht, dass ich im Homeoffice arbeite. Da meine Arbeitsstelle allerdings über eine Stunde Fahrt entfernt ist, kann ich so vor Abschluss der Eingewöhnung gar nicht arbeiten, da ich ja kurzfristig abholen können muss. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich? Kann ich in Elternzeit meine Stunden kurzfristig auf 0 reduzieren? Wie ist es mit dem Kündigungsschutz, wenn ich einfach so nicht zur Arbeit komme?  Ich vermute stark, dass ich auf Kulanz meines Arbeitgebers angewiesen bin und er mir ansonsten kündigen kann, wenn ich nicht wie geplant anfange zu arbeiten, richtig? Ein Recht auf Homeoffice habe ich vermutlich nicht?! Wir sind auch leider weniger als 15 Beschäftigte.   Vielen Dank für Ihre Hilfe! 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, leider betrifft es den Ag nicht, ob Sie ein Betreuungsproblem haben. Wenn Sie einfach nicht erscheinen, kann er Ihnen kündigen. Versuchen Sie, sich gütlich mit ihm zu einigen. Liebe Grüße NB


Dojii

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Eine Elternteilzeit kannst du zu den normalen vertraglichen/gesetzlichen Fristen kündigen. Dann bist du einfach wieder "nur" in Elternzeit.  Rechtliche Möglichkeiten hast du leider keine, dein Arbeitgeber muss dir da nicht entgegenkommen - Kinderbetreuung und Arbeitsweg sind zu 100% Problem des Arbeitnehmers.  Falls du deinen Vertrag nicht erfüllen kannst musst übrigens du kündigen, nicht dein Arbeitgeber, denn der erfüllt ja seinen Teil des Vertrages.  Unentschuldigt der Arbeit fernzubleiben ist nie eine gute Idee.


Inga3800

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Danke für die schnelle Antwort! 


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