MoDa
Hallo , Mein Sohn 2 Jahre alt hat am 24.09 mit der Eingewöhnung im Kindergarten gestartet. Zu Anfang lief es gut . Jetzt läuft es mehr als schlecht. Ich selbst müsste offiziell wieder am 4.11 auch in einem Kindergarten beginnen. Heute meinte die Erzieherin zu mir, wenn es bin Ende der Woche nicht besser wird, sollte ich mir Gedanken machen ,wie man es regelt ,falls mein Sohn länger braucht als die üblichen 4 bis 5 Wochen Eingewöhnung. Meine Frage ist, wie sieht das rechtlich aus ? Wenn ich meine Elternzeit verlängern möchte ? Weil die Eingewöhnung nicht so klappt. Wie sind die Fristen? Kann es sein das ich dann trotzdem eine Zeit lang arbeiten muss? Oder könnte mir der Arbeitgeber entgegen kommen? Noch ist meine Vertretung da. Wir haben leider beide keine Familie die , die Eingewöhnung weiterhin übernehmen könnte und mein Mann kann außer einen kurzen Urlaub sich da keine Auszeit nehmen . Danke für die Antwort
Hallo, wenn Sie mind 2 Jahre beantragt hatten, besteht ein Anspruch auf Verlängerung - aber mit Antragsfrist 7 Wo. Reden Sie mit dem AG! Liebe Grüße NB
Felica
Fristen zur Verlängerung wirst du nicht mehr wahren können, das wären 7 Wochen vorher. Also rede mit dem AG. Evtl war j geplant die Vertretung darüber hinaus zu behalten. Notfalls müsstest du eben die zeit überbrücken.
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