Evelina86
Sehr geehrte Frau Bader, mein Sohn wird im Nov 3, ich arbeite aktuell Teilzeit in EZ. Im Oktober erfolgt die Eingewöhnung in den Kindergarten (bisher Tagesmutter). Muss der Arbeitgeber zustimmen, wenn ich dann einen Monat passive elternzeit nehmen möchte, um die Eingewöhnung zu übernehmen?EZ endet am 10.11.2023. vielen Dank!
Hallo, Sie können die Teilzeit in Elternzeit kündigen und den Rest Elternzeit eben gar nicht arbeiten. Liebe Grüße NB
MamaausM2
Welche Elternzeit? Du bist doch in Elternzeit. Du musst deine Teilzeit in Elternzeit kündigen, um gar nicht zu arbeiten. Achte drauf, nicht das am Ende gar keinen Job mehr hast.
Pamo
Passive Elternzeit gibt es nicht. Beende doch die Teilzeitarbeit in Elternzeit zur Eingewöhnung. Oder nimm Urlaub. Nebenbei: Warum siehst du den Arbeitgeber hier in der Pflicht? Was hat er mit deinem Kind zu tun?
cube
Plane genug Zeit für die Eingewöhnung ein. Ist nicht gesagt, dass ein Kind in 2 oder 3 Wochen wirklich komplett eingewöhnt ist. Wenn ich es richtig verstehe, musst du dann aber ab 11.11.23 wieder VZ arbeiten, planst für die Eingewöhnung ca. 4 Wochen oder weniger? Das könnte knapp werden. Ich würde zur Sicherheit lieber mit 6 Wochen rechnen. Es kann natürlich nach 2 Wochen abgeschlossen sein - aber allzu oft wird hier genau nach Recht auf Urlaub etc gefragt, weil die Eingewöhnung leider doch nicht nach 3 Wochen schon fertig ist.
Evelina86
Ich denke, meine Frage war klar formuliert. Es geht mir nur darum, ob der AG, wenn ich statt Teilzeit in EZ zu arbeiten, einen Monat ohne Arbeit und Gehalt einschiebe, zustimmen muss oder theoretisch ablehnen kann. Und diese Frage gibt nichtmal an einen von den selbst ernannte Experten hier.
Suomi
Den Vertrag für TZ in EZ kannst Du selber einfach kündigen ohne Zustimmung vom AG. Der Vollzeitvertrag bleibt bei richtig formulierter Kündigung davon unberührt. Dann hast du weiterhin EZ aber ohne TZ und kannst nach Ende der EZ wieder VZ arbeiten gehen.
cube
Na, wenn du im Job auch so zickig reagierst, würde ich als Chef "nein" sagen ;-) Sorry, ist ein öffentliches Forum und da darf jeder antworten - und idR wird von allen versucht, zu helfen. Außerdem wurde deine Frage doch beantwortet: du kannst die TZ kündigen und nur in EZ bleiben. Oder eben Urlaub innerhalb der TZ-Arbeit nehmen. Der AG kann den Urlaub ablehnen aus betrieblichen/organisatorischen Gründen - ebenso wie er einem unbezahlten Urlaub ablehnen kann. Also nett fragen bzw. ordnungsgemäßen Antrag stellen und schauen, ob´s klappt mit dem Urlaub und wenn nicht, TZ rechtzeitig kündigen und die EZ für die Eingewöhnung nutzen. Der AG ist nicht verpflichtet, dir auf Grund der Eingewöhnung entgegen zu kommen, da es dafür eben zB die EZ gibt.
Evelina86
Du nennst es zickig, ich nenne es meinen Standpunkt klar machen. Auf Halbwissen lege ich keinen Wert, und dass ich Urlaub nehmen kann, ist mir klar. Ich würde aber gern im Sept in Ez zu Hause bleiben und dann wieder bis zum Ende meiner EZ weiter in TZ bleiben. Ich glaube nicht, dass mein AG nicht ein einverstanden ist, aber ich würde gern die Faktenlage kennen.
Neverland
Wenn du im September daheim bleiben willst, dann mach das doch. Du hast vertragliche Kündigungsfristen, mit diesen muss du dann den TZ-Vertrag kündigen. Diese Antwort gab es aber bereits mehrmals. Eine andere wird dir Fr. Bader auch nicht nennen. Warum sollte es dir verboten sein in der EZ deine TZ-Stelle zu kündigen? Du musst halt darauf aufpassen, nur die TZ-Vereinbarung zu kündigen, nicht deinen VZ-vertrag der in der EZ ruht. Ob dein AG dann begeistert ist oder nicht, seine Sache. Es steht ihm frei dir nach Ende der EZ entsprechend zu kündigen. Das kann er immer. Dir steht es dann frei, dagegen vorzugehen oder nicht. Auch das darfst du in einem solchen Fall. Falls der AG die Kündigung ausspricht, weil er genauso zickig ist wie du und meint dir wegen der Eingewöhnung danach kündigen zu müssen. Mehr kann er nicht machen.
Evelina86
Ich will nicht kündigen, ich will den Sept frei machen (EZ ohne Arbeit) und dann wieder zurück in die TZ in EZ und dann ab Ende der EZ wieder normal VZ.
cube
Alle sind gemäß deinem Post davon ausgegangen, dass du für die im Oktober beginnende Eingewöhnung eine Pause in die TZ schieben willst. Aber am 10.11. eh die EZ zu Ende ist. Daher haben alle dir gesagt, dass es am einfachsten wäre, die TZ entsprechend zu beenden - in der Annahme, dass du den Oktober frei haben willst und danach die EZ eh ebenfalls beendet ist und deine VZ-Stelle wieder auflebt. Jetzt redest du aber vom September, den du frei haben möchtest und danach - während der Eingewöhnung? - die TZ wieder aufzunehmen. Ganz einfache Antwort: Urlaub einreichen. Ob dieser genehmigt wird - ob bezahlt oder unbezahlt - hängt von deinem AG ab. Er kann aus betrieblichen/organisatorischen Gründen auch ablehnen. Einen Anspruch auf Wunschurlaub - ob bezahlt oder unbezahlt - zur Eingewöhnung gibt es nicht.
Neverland
Dann geht nur Urlaub, bezahlt oder unbezahlt. Dein AG muss dich ja für die Zeit wo du daheim bleiben willst bei der KK abmelden bzw den mitteilen, das du dich in EZ daheim befindest. Wie stellst du dir das anders vor?
Evelina86
Nochmal: Dass ich Urlaub nehmen kann, weiß ich selbst. Im Detail: ich würde gern vom 10.9. bis 10.10. elternzeit „nehmen“ bzw nicht arbeiten, und meinen Sohn in dieser Zeit in den kiga eingewöhnen. Das war in der Tat oben nicht korrekt angegeben. Dann bis 10.11 wieder Teilzeit, danach VZ.
Neverland
Noch einmal. Du kannst keine EZ nehmen. Da du dich bereits in EZ befindest. Für due Dauer der EZ hast du einen Vertrag geschlossen. Der mit dem Ende der EZ endet. Bis dahin verstanden? Willst du nun vorher aus dieser Vereinbarung raus, egal wie lange, hast du drei Optionen. Die erste, du nimmst bezahlten Urlaub/Überstunden. Vorteil du bekommst in dieser Zeit Geld. Zweite Option, du nimmst unbezahlten Urlaub/lässt dich Freistellen. Dann bekommst du kein Geld. Dritte Option du kündigst den TZ-Vertrag. Dann bekommst du auch kein Geld. Wahlweise gehst du dann wieder nach der EZ normal arbeiten. Oder evtl, sofern dein AG das mitmachen hst, steigst du nach deiner Pause im Zuge der EZ wieder in TZ ein. Ich hoffe das war jetzt ausreichend verständlich für dich. Es gibt nur diese drei Wege.
cube
Und auch noch einmal: egal ob Urlaub bezahlt oder unbezahlt oder Freistellung - der AG muss dem nicht zustimmen. Du hast keinen Rechtsanspruch auf unbezahlten Urlaub, Urlaub oder Freistellung wegen der Eingewöhnung. Denn dafür gibt es eben die Elternzeit. Das Einzige, bei dem der AG nur nicken kann - sofern fristgerecht von dir eingereicht - ist die Kündigung der TZ in EZ passend zur Eingewöhnung. Also sprich mit dem AG, ob Urlaub möglich ist und wenn nicht, bleibt nur, die TZ vorzeitig zu beenden um in der ja dann dennoch weiterhin bestehenden EZ dein Kind einzugewöhnen.
Evelina86
Ich frage mich bei euch allen, warum ihr, da ja so gebildet und kompetent, so viel Zeit hier verbringt, um unentgeltlich Fragen zu beantworten - und das auf eine herblassende und zudem unpassende Art und UNGEFRAGT. Mein Rat: Sucht euch doch selbst einen Arbeitsplatz, anstatt Menschen, die einen solchen haben und dort über die erforderlichen Kompetenzen verfügen, zu belehren. Das wäre sehr viel klüger und würde evt auch das offensichtliche Frustrationslevel positiv beeinflussen :-) Zum 3 Mal: Ich weiss, dass ich in EZ bin, daher die " - aber aktuell arbeite ich ja eben in TZ. daher war meine einzige Frage, wie meine Ausgangslage ist, wenn ich den Arbeitgeber um einen Monat PASSIVE EZ (ich denke jeder weiss, was ich damit meine) bitte. Und damit danke und bitte keine weiteren Ratschläge mehr, dass ich Urlaub nehmen kann.
cube
Wenn sich deine Kompetenz nicht mal auf das sinnentnehmende Lesen bezieht, solltest du evt. nicht ganz so herablassend über alle, die dir hier bereits mehrfach eine Antwort gegeben haben, reden. Es ist völlig unerheblich, wann du deine "passive EZ" nehmen willst - du hast nur die Möglichkeit Urlaub weinzureichen - ob entgeldlich oder unentgeldlich ist dabei egal. Und immer noch hast du keinen Rechtsanspruch darauf - der AG kann den Urlaub aus betrieblichen/organisatorischen Gründen ablehnen. Ungefragt antwortet hier übrigens keiner - wie schon mal geschrieben ist dies ein öffentliches Forum. Jeder darf wie er mag. Wenn dir das nicht passt, musst du wohl Geld in die Hand nehmen und einen privaten Anwalt befragen. Oder aber - wenn deine Arbeit dies zulässt: deine Frage kann ganz einfach mit ein bisschen Googeln beantwortet werden. Da gibt es Gesetze wie das ArbG, die den Urlaubsanspruch regeln. Oder Gesetze zur Elternzeit, TZ in EZ. Aber generell müsstest du evt. erst mal bereit dazu sein zu akzeptieren, dass es möglicherweise keine Antwort gibt, die dir in den Kram passt. Vielleicht willst du deswegen die Antworten einfach nicht verstehen? Herr im Himmel - wenn du so auch im Job auftrittst ... der AG wird dich mit Freuden in den Urlaub lassen.
MamaausM2
Danke... Ich wollte nochmal kompetent antworten... Nun mache ich mir nicht die Mühe. Du bist in Elternzeit und musst deinen Vertrag einhalten
Evelina86
Wenn es euch so nervt wieso antwortet ihr? Das verstehe ich einfach nicht. Meine Zeit wäre mir da viel zu kostbar. Wenn du übrigens so im Job auftrittst und mit Kollegen/ma redest hast du schell ein ernstes Problem.
Neverland
Weil es manchmal andere Frauen gibt die googeln und dann über diesen Thread stolpern. Die dann die Hilfe anderer dankend annehmen.
cube
Der war gut :-) Ernstes Problem und so - sagt die Frau, die erst mal alle anpöbelt, ob sie keinen Job hätten, dass sie immer wieder versuchen, ihr zu helfen. Kann man sich nicht besser ausdenken :-) Aber keine Sorge - nach deiner verbalen Entgleisung gegenüber allen, die dir trotz deiner Pampigkeit helfen wollten, wird sicher keiner noch mehr Perlen vor die Säue werfen wollen.
Evelina86
Helfen? Das ist doch nicht als frustrationsabbau für dich. Du tust mir wirklich leid :(
Pamo
Du setzt hier wirklich neue Standards. Jede einzelne Antwort wird verachtet, egal wie hilfreich. Frau Bader freut sich vermutlich schon darauf, von dir einen Anschiss zu kassieren, weil ihr unentgeltlicher Rat auch nicht gut genug sein wird. Danke für den Lacher.
Evelina86
Die Antworten waren von Anfang an weder hilfreich noch freundlich, sondern herablassend. Es ish mir schleierhaft, wie man Spaß daran haben kann, hier unentgeltlich so viel Zeit zu verpulvern. Ich, mit nahezu VZ Job, habe die nicht.
cube
Ach weißt du, wieviel Zeit man so hat, hängt von effizienter Arbeitsweise ab ;-) Und inzwischen auch von Unterhaltungsfaktor den deine Einlassungen hier so bieten.
Evelina86
Ok, jetzt tust du mir wirklich leid du sagt ja, mein Verhalten ärgert dich, jetzt Unterhält es dich aber. Heißt ja, du feierst es, Auseinandersetzungen zu haben. Bevor ich fremde Personen täglich (!) in einem Forum belehre und mich daran ergötze, habe ich noch 1000000 anderer Dinge, die ich davor tun würde, selbst wenn ich wie du Spaß daran hätte - Effizienz hin oder her…
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