Hallo Frau Bader, Ich bin zur Zeit in Elternzeit und möchte mich nebenher selbstständig machen. Zufällig passt es ganz gut zu unserer Familien Planung, da wir bald auch ein zweites Kind planen. Ich habe nun gelesen, dass man das Elterngeld in der selben Höhe durch eine Selbstständigkeit bekommen kann wie bei Kind 1. Mein 1. Kind wurde im Mai 2023 geboren. Ich war davor in Vollzeit angestellt. Bekomme bis Juni/ juli 2024 Elterngeld. Wenn ich mich ab Herbst 2024 selbstständig mache, könnte ich doch die Kalender Jahre 2023 und 2024 ausklammern, weil ich Elterngeld für Kind 1 bezogen habe? Bemessen wird dann 2022, wo ich in Vollzeit gearbeitet habe und bekomme so wieder das Elterngeld in voller Höhe wie bei Kind 1, richtig? Bis wann muss kind 2 spätestens auf der Welt sein, dass es klappt? Bis Ende 2026? Oder mache ich einen Denkfehler. Was ist wenn ich ab zb Januar 2025 wieder in Teilzeit bei meinem jetzigen Arbeitgeber arbeite aber nebenbei selbstständig bin? Zudem habe ich bereits eine GmbH, kann bzw. möchte diese jedoch noch nicht belasten indem ich mir etwas auszahle. Ich würde dann etwas anderes selbstständig machen. Muss ich hier aufpassen, dass ich verschiedene Auftraggeber habe? ich wäre ihnen über eine Antwort sehr dankbar! viele Grüße
von Maxmami am 04.03.2024, 20:50