Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wann startet die Eingewöhnung?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Wann startet die Eingewöhnung?

Banane65

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Hallo ich bin Tagesmutter und am 5.12. sollte ein Kind in der Betreuung starten. Vereinbart wurde eineEingewöhnungszeit vom 5.12. bis 15.1., in dieser Zeit kann fristlos gekündigt werden. Am 5.12. kam das Kind nicht wegen „ Krankheit“, am Nachmittag lag die fristlose Kündigung im Briefkasten, abends teilte mir die Mutter mit sie würden lieber in die Krippe gehen. Bei Nichtantritt ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vereinbart. Jetzt die Frage : hat die Eingewöhnung begonnen obwohl das Kind zu keiner Zeit die Betreuung besucht hat? Kann eine Eingewöhnung starten ohne Anwesenheit des Kindes? Besteht der Rechtsanspruch für eine fristlose Kündigung?


BenLau2021

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Ich bin keine Rechtsanwältein noch ein Experte in diesem Bereich. Mir stellt sich die Frage, gibt es keine Warteliste bei dir? Bei uns im nördlichen Rheinland-Pfalz sind Tagesmütter überlaufen. Es ist schwer einen Platz zubekommen. Unzählige Warteliste gibt es hier. Hier würde sich jede Familie über einen kurzfristig freigewordenen Platz freuen. Wenn also ein Kind nachrüsten kann, ehrlich, lass die Familie so aus dem Vertrag heraus. Spart dir Ärger und den Eltern auch. - Vorausgesetzt du hast keine finanziellen Nachteile, wenn es ein Kind gibt, was z.B. zum 01.01.2023 nachrücken könnte. LG BenLau


Ani123

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Ich finde es merkwürdig, dass sie eine fristlose Kündigung für die Zeit der Eingewöhnung einräumen (5 Wochen). Einerseits kulant, aber keineswegs ein Muss. Ich kenne es nur so, dass ab Tag X (i. d. R. dem 1. eines Monats, ggf. auch 15.) die Betreuung startet. Selbst wenn die Eingewöhnung erst ein paar Tage später starten kann, z. B. wegen Wochenende, Feiertage, und im August auch, um nicht alle Kinder zeitgleich einzugewöhnen. (In der Kita wird es so gehandhabt und da kann es sein, dass der Platz ab dem 1.08. besteht und bezahlt werden muss, das Kind erst ab September oder Oktober kommen darf.) Dass das Kind am 1. Tag der Eingewöhnung krank ist kann passieren. Die Eingewöhnung startet trotzdem an dem Tag, nur ohne Kind. In ihrem Fall hat die Eingewöhnung gestartet. Das am gleichen Abend die Kündigung da ist ist merkwürdig. Da könnte gemeint werden, dass das Kind garnicht krank ist/war, wobei das irrelevant ist. Sie haben die fristlose Kündigung ermöglichtchr, wobei, dass das Kind lieber in eine Krippe soll kein Grund zur fristlosen Kündigung ist. Googeln Sie bitte welche Gründe dafür vorliegen müssen. Die sind nicht erfüllt. Somit greift die reguläre Kündigung von 3 Monaten. Was genau steht dazu im Vertrag? 3 Monate ab Kündigunstag oder 3 Monate zum Ende eines Monats (zum Ende eines Monats ist in den Kitas üblich). Je nachdem was bei ihnen im Vertrag steht greift die Kündigung zum 5.02.2023 oder 28.02.2023. Was haben sie den Eltern diesbezüglich mitgeteilt? Haben Sie die Kündigung bestätigt? Wenn ja zu welchem Datum? Das sollten sie machen damit die Eltern wissen bis wann sie zahlen müssen. Ich hoffe, sie bieten die Eingewöhnungszeit nicht kostenlos an. In der Kita wird diese voll mit bezahlt. Ich weiß, ich vergleiche viel mit Kita. Ich kenne es auch nur so, dass zumindest in den Punkten die Tagesmutter es gleich handhabt und das finde ich gut, da die Tagesmutter muss sich auch finanzieren.


User-1722183313

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Ich bin auch keine Juristin, denke aber, dass die Eingewöhnung begonnen hat. Gedanke: Wenn ich am ersten Arbeitstag krank bin und ein Attest vorlegen, bekomme ich ja auch Lohn.


Succero

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Ich bin auch kein Jurist, aber wenn im Vertrag die Eingewöhnung nur zeitlich definiert wurde und in dieser Zeit eine fristlose Kündigung erlaubt, dann sind die Eltern im Recht davon Gebrauch zu machen. Meines Erachtens nach einfach mangelnde Vertragsgestaltung. Ohne die Frist bei Nichtantritt hättest du die Kündigung vielleicht schon vor 2 Monaten erhalten. Oder gar bei genauerer Definition der Möglichkeit zur fristlosen Kündigung (bei gescheiterter Eingewöhnung, Def. von gescheitert) die Option, welche die Eltern gewählt haben, ausgeschlossen.


KielSprotte

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Dein Gedanke ist falsch. Du hast in den ersten 28 Tagen keinen Anspruch auf LFZG vom AG. Bei Krankheit bekommst du Krankengeld.


User-1722183313

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OK, danke. Sage ja, ich bin kein Experte...Bin von mir ausgegangen. Ich brauche erst ab dem dritten Tag einen Krankenschein.


cube

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Dieser beginnt zu einem festgelegten Zeitpunkt und beinhaltet hier eine monatliche , festgelegte Zahlung. Du als TaMu /Auftragnehmer hast den "Dienst" (Betreuung) zum festgelegten Zeitpunkt vertragsgerecht angeboten. Das der Auftraggeber krankheitsbedingt die Leistung nicht in Anspruch nehmen konnte, ändert aber nichts am Beginn des Vertrages - du hast ja die Leistung erbracht. Also ja, die Eltern haben gemäß deines Vertrages das Recht zur fristlosen Kündigung. Im Prinzip hätte es ja auch nichts geändert, wären sie kurz erschienen und hätten dann gekündigt. Der Fehler liegt in deinem zugebilligten fristlosen Kündigungsrecht während der definierten Eingewöhnungszeit. Da kann dir also jeder über 6 Wochen lang vom einen auf den anderen Tag abspringen. Das solltest du dringend ändern! Ab Vertragsbeginn bedarf es keiner gesonderten Kündigungsfrist und du schneidest dir damit ja selbst ins Bein. Was meinst du, wieviele Eltern diese in Anspruch nehmen werden? Alle, die bei dir unterschreiben und während der Eingewöhnung dann doch einen in ihren Augen besseren Platz oder ihren Wunschplatz kurzfristig doch noch bekommen, sind weg. Und u stehst da mit nichts. Ab Vertragsbeginn 2 Monte Kündigungsfrist zum Ende eines Monats hin (zulässig und üblich) und du hast solche Probleme nicht. Genau so wie ein Ausfallhonorar bei Rücktritt x Wochen vor Beginn des Dienstvertrages Sinn machen würde.


cube

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gleich jemand aufjault ;-) Habe ich der Einfachheit halber gewählt. Korrekt heißt es "Dienstverpflichteter" und "Dienstberechtigter".


Succero

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Weil hier immer wieder aufkommt, dass eine fristlose Kündigung in der Eingewöhnungszeit gestrichen werden sollte. Das sehe ich nicht so. Hier ist das vollends üblich und es ist auch nur fair. Nur wird die Eingewöhnung nicht an einem Zeitraum festgemacht. Das ist ja auch quatsch. Lass das Kind wegen KH-Aufenthalt 4 Wochen nicht erscheinen und hinterher beginnt die Eingewöhnung und scheitert, weil Kind sich partout nicht lösen kann oder xy. Dann ist die Zeit verstrichen und die Eltern hängen im Vertrag fest.


cube

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und ist sehr nachteilig für die TaMu/KiGa. Dann könnte ja jeder - wie schon gesagt - während einer Eingewöhnung einfach kündigen und der Dienstleister steht da und hat einen Verdienstausfall? Deswegen gibt es ja Kündigungsfristen - beide! Seiten müssen dabei berücksichtigt werden. Dazu kommt: was ist denn "gescheitert"? Das die Eltern meinen, ein Kind muss bei der Eingewöhnung ausschließlich gut gelaunt sein? Gescheitert, wenn Kind beim Abgeben weint, sich dann aber schnell beruhigt aber die Mutter damit nicht leben kann, dass Kind überhaupt weint? Genau der Grund, weswegen hier so oft gefragt wird, warum die fristlose Kündigung des KiGa´s/TaMu nicht anerkannt wird - denn "wir finden, die Eingewöhnung ist gescheitert". Ja, nur ist eine lange oder auch schwierige Eingewöhnung eben nicht gleichzusetzen einem Scheitern. Bzgl. Dienstvertrag: Der Dienstvertrag ist erfüllt, wenn der Dienst erbracht wurde - die reine Erfüllung des Vertrages ist nicht abhängig davon, dass ein bestimmter Erfolg seitens des Dienstleisters erreicht wurde. Heißt: die TaMu bietet den Dienst an und hat ihrerseits den Vertrag damit erfüllt (grundsätzlich gesehen). Bei einem Werkvertrag hingegen müsste das "Werk" wie zB eine Bett bauen, auch fertiggestellt sein, um den Vertrag erfüllt zu haben. Und selbst da ist es erst mal nicht wichtig, ob das Bett auch fehlerfrei ist - Mängel bedeuten nicht, dass der Auftrag nicht erfüllt wurde.


cube

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evt. nicht antworten. Das Forum ist ja für Fragen von Eltern zu entsprechenden Themen gedacht - wohingegen du eine TaMu bist, die eine Frage zu ihrer eigenen Vertragsgestaltung bzw. Auslegung hat. Ich bleibe aber dabei, dass es sich hier nicht um eine Kündigung vor Vertragsbeginn handelt und die fristlose Kündigung der Eltern also Rechtens ist. Der Vertrag begann an Datum x und innerhalb der definierten Eingewöhnungszeit wurde einfach nur ohne Inanspruchnahme deiner Dienstleistung vom Kündigungsrecht gebrauch gemacht.


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