LunaLinchen
Guten Tag Frau Bader, Nach einer Woche Eingewöhnung wurde die Bezugserzieherin meiner Tochter krank. Eine Woche ist schon entfallen und heute erhielt ich die Nachricht, dass die nächste Woche auch entfallen muss. Wie es dann weiter geht, weiß noch keiner. Ich muss demnächst arbeiten und bin darauf angewiesen, dass die Eingewöhnung statt findet. 1. Welche Rechte haben wir gegenüber dem Träger, der den Vertrag nicht erfüllt? 2. Ich bin offiziell noch in Elternzeit und würde Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Könnte ich im Notfall Stunden kürzen, sollte die Betreuung nicht klappen? Vielen Dank für Ihre Engagement. Lina
Hallo, finde ich schon komisch, wenn die Bezugserzieherin krank wird, muss sich der KiGa eine Alternative überlegen. Haben Sie denn schon gesagt, dass es zeitlich drängt? Natürlich haben Sie Anspruch auf die vertraglich vereinbarten Zeiten, wenden Sie sich im Zweifel schriftlich an den Träger. Liebe Grüße NB
Berlin!
Ihr habt ja einen gegenseitigen vertrag: ihr bezahlt und euer Kind wird betreut. Kann es gar nicht betreut werden aus Gr+nden, die ihr nicht zu verschulden habt, müsst ihr auch für diese Zeit nicht zahlen. Schaut in den vertrag, ob zu diesem Punkt etwas vereinbart wurde und was. Du kannst in Absprache mit Deiner AG selbstverständlich den bestehenden Arbeitsvertrag hinsichtlich der zu leistenden Stunden ändern. Einen Anspruch darauf hast Du nicht.
Schniesenase
Hallo Lina, hast Du denn das schon so kommuniziert mit dem KiGa? Es geht den Erzieherinnen sicher auch um die Eingewöhnung des Kindes mit Bezugserzieherin; also sie denken kindorientiert und versuchen es für Deine Tochter möglichst schonend durchzuführen. Wissen sie, dass für Dich die Zeit drängt? VG Sileick
LunaLinchen
Erstmal danke für euren Input. Ich hatte eigentlich keinen Druck, da die Eingewöhnung aber mehr als gut lief, habe ich am Ende der Woche die Anträge gestellt. Ich bin beim Land Ba-Wü angestellt und so ein großer Apparat ist leider nicht flexibel. Ich habe das auch schon mitgeteilt, aber anscheinend ist jede Erzieherin in der Eingewöhnung und keiner kann meine Tochter übernehmen. Mich ärgert vor allem, dass kein Gespräch angeboten wurde mit dem Ziel eine Lösung zu finden, sondern ich per Mail vor vollendete Tatsachen gestellt werde.
cube
Das eine Bezugserzieherin krank wird oder evt. sogar einfach kündigt und gar nicht mehr kommt, sit jetzt nicht so unüblich. Ich habe noch nicht gehört, dass man deswegen ein Kind nicht kommen lässt. Während der nicht einfachen Eingewöhnung unseres Kindes kündigte zB die Bezugserzieherin um in´s Ausland zu gehen - tja, Pech. Hätte unser Kind dann gar nicht mehr kommen dürfen? Ich würde auf die Fortsetzung der Eingewöhnung bestehen - der Vertrag mit der Kita basiert ja nicht auf einem fest zugeteilten Personal, sondern auf Betreuung - egal durch welche Erzieherin.
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