Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Eingewöhnung nach der Corona

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Eingewöhnung nach der Corona

ryanochkiny

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Hallo Frau Bader, mein Sohn 3 J.a. darf nach der Corona Lockerungen wider zum Kita. Er will da schlafen bleiben, aber er darf es der Meinung der Kita Leiterin nach nicht. (erst nach eine Woche Eingewöhnung). Das Kind hat Recht auf Vollzeit Betreuung. Seine Erzieherin versteht und unterstützt uns (würde das Kind da gern schlaffen lassen, weil es schon sich sehr wohl fühlt), aber kann Nichts machen, da es von der Kita Leiterin befohlen wird. Die Frage ist dieser Befehl rechtens? Danke im voraus. LG Alexey


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn die Kindergartenleitung dies pädagogisch für sinnvoll hält, ist sie die Entscheiderin. Liebe Grüße NB


cube

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Weisungsbefugt ist die Kita-Leitung. Wenn diese entscheidet, dass im Rahmen der Eingewöhnung oder anderer organisatorischer Dinge nach langer Pause der Mittagsschlaf für einige Kinder noch nicht stattfinden soll, ist das so. Also ja, an diese Anweisung ihrer muss sich die Erzieherin halten. Eine andere Frage ist die, ob du bei VZ-Betreuung gezwungen werden kannst, auf diese zu verzichten obwohl es scheinbar keine Gründe gibt, die dagegen sprechen. Aber auch hier vermute ich, wirst du wenig Chancen haben wenn die Kita-Leitung sich entweder auf das Konzept der Kita beruft, auf das Kindeswohl oder auf organsiatorische Dinge im Rahmen von Corona.


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